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Chris_RS

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16

Freitag, 9. Januar 2004, 18:42

was ein riesen schwachsinn

wenn ihr unschuldig seid isses eh scheissegal, dann zahlt die versicherung des anderen
es geht darum wenn ihr kacke gebaut habt. und das passiert nunmal meistens aufgrund überhöhter geschwindigkeit (z.b. fussgänger übersehen, vers. plädiert auf unangepasste geschwindigkeit -> geschwindigkeit illegal erreicht, am arsch)
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17

Freitag, 9. Januar 2004, 19:07

Nein, bis jetzt wars so dass wir immer zahlen mussten, egal ob schuldig oder nicht weil der Versicherungsschutz erloschen war.

Wenn ich mit ner ungedrosselten Maschine an der Ampel steh und einer Fährt mich an muss ich meinen Schaden selbst tragen UND dessen Schaden auch noch zahlen.
Das haben sie jetzt geändert.

Wer das nicht versteht den kann ich nicht mehr verstehen.
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Stefan

Administrator

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18

Freitag, 9. Januar 2004, 19:11

Haftpflichtversicherung zahlt so oder so immer, aber macht euch mal auf die Regressforderungen gefasst *lol* :P
Gruß Stefan
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fwmone

unregistriert

19

Freitag, 9. Januar 2004, 19:12

Dann haben die das aber nicht "geändert", sondern schlicht durch ein Urteil so hingebogen. Sieht man davon ab, wurde in klaren Fällen ohnehin nie nach Drosselungen geprüft.


Es ändert sich trotzdem nichts an der Problematik. Im Falle einer Teilschuld/Schuld hat man mit Regression zu rechnen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (9. Januar 2004, 19:13)

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20

Freitag, 9. Januar 2004, 19:27

So wie es da steht muss man eben nicht Nachzahlen, nur dann wenn die Entfernung der Drossel etwas mit dem Unfall zu tun hat.
Wenn ich jemanden anfahr weil ich zu schnell dran war bleibt alles normal, wenn ich aber normal fahre, sagen wir mal 50, und ich dann jemanden anfahr zahlt meine Versicherung und kann sich dann nix mehr holen. So stehts jedenfalls im Heft. Mehr weiss ich auch nicht.
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sleepwalker

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21

Samstag, 10. Januar 2004, 00:23

könntest es mal einscannen oder so?
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22

Samstag, 10. Januar 2004, 01:03

Darf man nicht...
Das sind 5 kleine Zeilen, das kannst du an jeder Tankstelle schnell mal in ner halben Minute lesen....


Originaltext, Seite 7:

Urteil
Entdrosselt der Halter eines Leichtkraftrads den Motor über das gesetzlich zulässige Maß hinaus, muss die Versicherung bei einem Unfall nur dann zahlen, wenn der Halter beweisen kann, dass die Entdrosselung keine Bedeutung für den Unfall hatte. Oberlandesgericht Nürnberg, Az:8 U 3687/01
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Kingmueller

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23

Dienstag, 30. März 2004, 11:34

das iss ja geil..
das heisst man kann die gnazen horror-geschichten von "Unverschuldeter Unfall am Zebrastreifen mit 40 km/h, dabei Fussgänger(am besten Kind) zu schaden gekommen(gelähmt)....dann muss der 125er fahrer lebenslang zahlen" endlich vergessen!!!
iss ja genial!
hab gestern die drossel rausgeholt unn bin immer noch nich sicher ob das so bleiben soll..
aber dieses urteil hilft mir um einiges weiter!!!
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24

Dienstag, 30. März 2004, 13:16

Genau das ist es, was ich erwartet habe. Jetzt werden die Youngster regelrecht dazu angespornt ihre Karren illegal zu entdrosseln :wand:
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Quattro

unregistriert

25

Dienstag, 30. März 2004, 14:00

Zitat

Original von Überflieger
Genau das ist es, was ich erwartet habe. Jetzt werden die Youngster regelrecht dazu angespornt ihre Karren illegal zu entdrosseln :wand:


..nur weils bei deiner trotzdem nix bringt
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Kingmueller

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26

Dienstag, 30. März 2004, 14:56

nee aber jetz mal ehrlich:
was spricht denn dagegen?
es ist zwar illegal, aber wenn die die Gesetze so drehn, dass man quasi keine Strafe zu erwarten hat...
Jeder weiß z.B. das Alkohol ab 16 erlaubt ist..
na, da hat sich ja auch jeder dran gehalten warum? weil keiner was dagegen macht. also warum soll ich dann als verkehrsbehinderung da rum gurken, wenn ich auch schon auf der landstraße mitschwimmen kann?
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Stefan

Administrator

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27

Dienstag, 30. März 2004, 15:19

HALLO!? Du scheinst ja GARNIX begriffen zu haben :rolleyes: :wand:

In diesem Thread ging es doch nur darum, dass die Versicherung EVTL trotzdem bezahlt wenn man beweisen kann, dass der (UNVERSCHULDETE) Unfall nichts mit der entfernten Drossel zu tun hat - was in den meisten Fällen schon schwer genug bis unmöglich sein dürfte.

Selbst wenn du einfach nur so von der Bullerei mit ner offenen Karre gekrallt wirst ist das

Fahren
- ohne Führerschein (max 80kmh/15ps)
- ohne Betriebserlaubnis
- ohne Versicherungsschutz


Das reicht schon für ne saftige Strafe + Schein Weg. Wollen wir gar nicht an einen selbstverschuldeten Unfall denken bei dem du dann dein Leben lang zahlen darfst - und soetwas kann JEDEM passieren.

Aber ganz ehrlich, klar was spricht dagegen? :wand:
Gruß Stefan

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stefan« (30. März 2004, 15:23)

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28

Dienstag, 30. März 2004, 17:17

lasst sie doch illegal rumgurken... hey geht doch in die nexte bank und überfallt die, is ja auch nur son bischen verboten... nein noch besser... bringt jemanden um, was ist denn dabei, habt ja nur n gesetz gebrochen und jemanden getötet... wo ist das problem? :wand: :wand: :wand:

Don't walk - FLY! aprilia RS 125


Tut das not das des Moped so laut is? IS NOCH VIEL ZU LEISE! :daumen:
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29

Dienstag, 30. März 2004, 22:59

Zitat

Original von Quattro

Zitat

Original von Überflieger
Genau das ist es, was ich erwartet habe. Jetzt werden die Youngster regelrecht dazu angespornt ihre Karren illegal zu entdrosseln :wand:


..nur weils bei deiner trotzdem nix bringt

:daumen: jenau
man ihr seit ja voll die spaßbremsen. bestimmt solche leute die schon 100 m vorm ortsschild wie die wilden in anker gehen und mit strich 50 reinfahren :wand:
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30

Dienstag, 30. März 2004, 23:11

mein gott...
also ich finde es ziehmlich daemlich, wenn man trotz ungedrosselter karre noch versicherungsschutz genießen kann.
wenn man sowas macht, dann weiß man, was es fuer folgen hat, ganz klar.

und eure dummen sprueche von wegen "das bringt bei dir sowieso nichts" koennt ihr euch in arsch schieben. habt ihr eine ahnung, was fuer einen gewaltigen unterschied es macht, ob man 80 oder 130 faehrt? anscheinend nicht.

naja nun gut, zurueck zum thema:
ich bin selber oefters schnell unterwegs, fahre jedoch noch gedrosselt. und wenn ich mich demnaechst dazu entscheide, die drossel auszubauen, dann geh ich davon aus, dass ich ohne versicherungsschutz, ohne fuehrerschein und ohne BE fahre.

im falle eines unfalles kann man glueck haben..wenn man sich allerdings boese legt und andere noch verwickelt, dann ist man selber schuld, wenn man bis zu seinem lebensende schulden abbezahlt

die chance erwischt zu werden ist sehr gering.. und die chance in so einen extremfall verwickelt zu sein ist noch geringer, von daher sind viele dazu verleitet "aufzumachen".

naja.. gut find ich den versicherungsschutz bei entdrosselter karre ganz und garnicht, das fuehrt dazu, dass sich die jugendlichen NOCH weniger gedanken machen.

schoene grueße
(18:54:04) (@JACK_DANIELS) zane sag ma
(18:54:05) (@`ZaNe) ma
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