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AoRHotte

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1

Samstag, 7. Februar 2004, 21:52

visier verdunkelung : RECHTS-FRAGE !! (nicht sofort schliessen bitte)

frage :

also so wie ich das verstanden hab , is die rechtslage so :

wenn ich bei meinem helm ein verdunkeltes/verspiegeltes VISIER dran mache , kann die versicherung nix gegen sagen..

ABER:

wenn ich an ein normales visier eine TÖNUNGSFOLIE dran mache , dann kann die versicherung mir VIELLEICHT die eventuelle zahlung verweigern..

is das richtig so?
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2

Samstag, 7. Februar 2004, 22:37

Nein, stimmt nicht, weil die schwarzen bzw. verspiegelten Visiere nicht für die Verwendung im Straßenverkehr zugelassen sind. Ab einer gewissen Verdunklung ist es schlicht und einfach nicht erlaubt (ist so ähnlich wie mit den Spiegeln, die eine gewisse Mindestgröße haben müssen)
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AoRHotte

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3

Samstag, 7. Februar 2004, 23:11

ahsoo hmm ok..thnx

kann mit denn jemand vielleicht nen link posten oder sagen wo man an LEGALE tönungen/spiegelungen/visiere mit tönung usw drankommt ? ka..bei polo usw. steht ja nicht daneben: dieses hier kann man ohne bedenken nutzen ..oder ?
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4

Sonntag, 8. Februar 2004, 01:27

verspiegelte und getönte visiere oder folien haben ABE, jedoch nur für die benutzung bei tageslicht.

p.s.: bei nacht einfach mit offenem visier fahren... kannst auch mit geschlossenem fahren, wenn du nich genug siehst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NSR-Ben« (8. Februar 2004, 01:29)

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5

Sonntag, 8. Februar 2004, 10:31

http://louis.de/_20358ad89115ffb61fc0023…tnr_gr=20014330

ich hab von denen den dunkel getönten!
darf ich den dann nutzen, denn da steht nixmit abe!
und wenn man bei nacht mit getöntem geschlossen fährt ist das verboten?
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6

Sonntag, 8. Februar 2004, 11:00

bei ancht ist es verboten und da hilft auch dein ahc so tolles mach einfach das Visier auf net....!

Es ist so das die Versicherung net zahlt wenn du nn Unfall baust und wenn du dann noch Menschenleben gefährdest ohohoh naja auf jeden fall brauchst du auch einen augenschtuz sprich Visier also solltest du es eigentlich zu hben nur wenn du innner NAcht fährst dann sagen die "netten Polizeibeamten" das erstens das Visier net erlaubt ist und zweitens es nicht erlaubt ist ohne Augenschutz zu fahren.....!

Also kauf dir nen helm wo du es sehr schnell wechseln kannst z. B. den Uvex Boss 3000 dann kannste das Visier sehr schnell dank Klickverfahren wechesln!

Ich würde es also net unbedingt drauf amchen wenn ich ent weiss wann ich anch hause komme......!

MFG :daumen:
...... Xtc Page ........


Wir werden sehen ob wir die richtigen Wege gehen


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7

Sonntag, 8. Februar 2004, 14:23

ok gut danke dann bin ich aufgeklärt
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8

Sonntag, 8. Februar 2004, 15:04

barty: bei fast jedem helm kann man das visier innerhalb von 20sekunden wechseln..

und ob die folien erlaubt sind weiß ich nicht, ich weiß nur von louis, dass zB. shoei keine schwarz verspiegelten visiere mehr herstellt, weil sie nicht mehr erlaubt sind.

ich denke mal, dass alle visiere, die du im geschaeft so kaufen kannst, auch erlaubt sind / wenn du dir nicht sicher bist, kannst ja fragen.
(18:54:04) (@JACK_DANIELS) zane sag ma
(18:54:05) (@`ZaNe) ma
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9

Sonntag, 8. Februar 2004, 15:54

Du bekommst keinen Stress mit der Versicherung solange der Unfall dann nicht auf das Visier zurückzuführen ist. Also wenn du zu denn Cops sagst, man ich hab das Auto einfach nicht gesehen, es war zu dunkel, hast du ein problemchen. Aber sowas sagt man halt auch nicht
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10

Sonntag, 8. Februar 2004, 16:09

noch ne frage:

wenn ich mit zugelassenem visier (für tag = zulassung) nachts fahre, jedoch brillenträger bin, trage ich doch einen augenschutz oder?

können die da was sagen?
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AoRHotte

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11

Sonntag, 8. Februar 2004, 16:22

@thaman:

ich glaub nicht dat dat zählt...weil ne brille soll ja ne sehhilfe sein eigentlich ;) und kein augenschutz
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12

Montag, 9. Februar 2004, 02:00

Zitat

Original von marwin
und ob die folien erlaubt sind weiß ich nicht, ich weiß nur von louis, dass zB. shoei keine schwarz verspiegelten visiere mehr herstellt, weil sie nicht mehr erlaubt sind.

Stimmt nicht ganz. Laut Shoei Homepage stellen die sehr wohl noch immer schwarze und verspiegelte Visiere her, mit der Anmerkung: "nur für den Rennsport". Für mich heißt das, daß die im Bereich der Stvo verboten sind.
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13

Montag, 9. Februar 2004, 05:53

Es ist legal ein verdunkeltes Visier an den Helm zupappen!

ABER: Wenn de im Dunkeln einen Unfall baust, kann die Versicherung die zahlung verweigern wegen eingeschränkter Sicht u.s.w. Hat zumindest die von der mecklemburgischen zu mir gesagt!

schö
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14

Montag, 9. Februar 2004, 14:07

nachts mit offenem visier fahren ist aber nicht verboten. wenn du dann nen unfall baust, zahlt die versicherung.
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15

Montag, 9. Februar 2004, 14:36

Ja aber macht es auch spass mit nim offenen Visier im Dunkeln zufahren? Ich denk da an Zugluft, oder wenn es regnet!

Hatt damals auch nin Dunkles Visier und im Dunkeln macht es kein Spass! jetzt hab ich wieder nin Normals Visier und drunter trage ich ne Rotverpsiegele LuckyStrike Sonnenbrille! :D

schö
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