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da haben wir es!
Arbeitskreis III: "Motorrad"
Das Risiko, mit einem Motorrad tödlich zu verunglücken, ist immer noch achtmal höher als das für PKW-Insassen. Der Arbeitskreis hält deshalb folgende Empfehlungen für vordringlich:
1. Motorradfahrer reduzieren ihr Unfallrisiko, wenn sie sich so verhalten, dass sie in jeder Situation noch über Sicherheitsreserven verfügen. Ihnen wird dringend empfohlen, möglichst jährlich zu Beginn der Saison ein Sicherheitstraining für Motorradfahrer zu absolvieren. Sicherheitstrainings sind auf breiter Basis finanziell zu fördern.
2. Auch Autofahrer sind aufgefordert, auf die besonderen Fahreigenschaften von motorisierten Zweirädern zu achten. Hierauf ist in der Fahrschulausbildung verstärkt einzugehen.
3. Die Motorradindustrie, Medien und die Werbung sollten Elemente der Verkehrssicherheit in den Vordergrund stellen.
4. Motorräder aller Preissegmente sollten unbedingt mit ABS ausgerüstet werden. Dafür müssten finanzielle Anreize geschaffen werden. Die angekündigte Initiative der Bundesregierung zur obligatorischen Ausrüstung von Motorrädern mit ABS in Europa wird unterstützt.
5. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für jugendliche Leichtkraftradfahrer hat sich nicht bewährt und sollte aufgehoben werden.
6. Die von der EG-Kommission geplante Anhebung der Leistungsgrenze auf 35 kW für den Motorradführerschein und insbesondere eine zusätzliche Aufstiegsprüfung als Voraussetzung für das Führen schwererer Motorräder werden abgelehnt.
7. Künftig erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse B (PKW) sollten aus Verkehrssicherheitsgründen nicht ohne zusätzliche Fahrschulausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigen.
8. Besondere Gefahrenstellen, vor allem in Kurvenbereichen, müssen verstärkt durch Maßnahmen der Straßenbaubehörden – namentlich durch Unterfahrschutz an Schutzplanken – entschärft werden. Hierauf haben die Unfallkommissionen ihr besonderes Augenmerk zu richten.
9. Der Einsatz von Bitumen bei der Fahrbahnausbesserung ist zu vermeiden. Außerdem ist auf die strikte Einhaltung der technischen Regelwerke zur Griffigkeit zu achten.
10. Der Arbeitskreis fordert geeignete Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Geräuschreduzierung bei Motorrädern.
11. Länder und Polizei sind aufgefordert, eine effektive und flexible Verkehrsüberwachung – namentlich wegen der Schwierigkeiten bei der Identifikation des Fahrers und der zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsverstöße – zu gewährleisten.
12. Der Motorradverkehr sollte bei künftigen Infrastrukturplanungen stärker berücksichtigt werden.
Der Arbeitskreis "Motorrad" hat Strategien zur Unfallreduzierung erarbeitet. Im Vordergrund standen Fragen der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit besonderen Gefahrenstellen für Motorradfahrer, vor allem in Kurvenbereichen. Der Arbeitskreis hat einstimmig Maßnahmen der Straßenbaubehörden zur Entschärfung von Schutzplanken gefordert. Die Unfallkommissionen sollen dabei ihr besonderes Augenmerk auf Sicherungsmaßnahmen - namentlich durch Unterfahrschutz - richten. Ebenso fordert der Arbeitskreis bei Fahrbahnausbesserungen auf den Einsatz von Bitumen zu verzichten.
Diese Entschließungen haben bereits direkt Eingang in den Forderungskatalog und die Arbeit der Arbeitsgruppe 3.8.6 "Motorradunfälle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV e.), die direkt im Anschluss an den VGT am 2. Februar 2004 getagt hat, gefunden.
In einer weiteren, nahezu einstimmigen Entschließung, lehnte der Arbeitskreis die von der EG-Kommission geplante Anhebung der Leistungsgrenze auf 35 KW bei Motorrädern im Zusammenhang mit dem sog. Stufenführerschein ab. Auch die geplante "Aufstiegsprüfung" führt nach Ansicht des Arbeitskreises nicht zu dem gewünschten Sicherheitsgewinn. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (Klasse "A1") für jugendliche Leichtkraftradfahrer hat sich nach überwiegender Auffassung des Arbeitskreises nicht bewährt und soll daher aufgehoben werden.
Eine ebenfalls klare Aussage hat der Arbeitskreis zum Einschluss von sog. 125iger- Fahrzeugen in die Klasse "B" getroffen. Künftig erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse "B" sollen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht ohne zusätzliche Fahrausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigen.
Der Einsatz von ABS-Systemen wird unbedingt gewünscht. Dafür sollen finanzielle Anreize geschaffen werden. Eine gesetzliche Ausrüstungspflicht lehnt der Arbeitskreis jedoch mit überwiegender Mehrheit ab.