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Blackrider
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Blackrider« (15. März 2004, 19:58)
Zitat
welche E-Nummer da drauf steht, ist vollkommen uninteressant.
Dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.
Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechische Republik
E9 Spanien
E10 Jugoslawien
E11 Grossbritannien
E12 Oesterreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
E16 Norwegen
E17 Finnland
E18 Daenemark
E19 Rumaenien
E20 Polen
E21 Portugal
E22 Russland
E23 Griechenland
E24 Irland
E25 Kroatien
E26 Slowenien
E27 Slovakei
E28 Weissrussland
E29 Estland
E31 Bosnien und Herzegowina
E32 Litauen
E34 Bulgarien
E37 Türkei
E40 Mazedonien
E42 Europäische Gemeinschaft
E43 Japan
E45 Australien
E46 Ukraine
E47 Süd Afrika
E48 Neu Seeland
50R -> als FRA für Bikes zugelassen
11 -> als vorderer FRA
12 -> als hinterer FRA
und der Vollständigkeit halber:
1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
2a FRA hinten (PKW usw.)
5 FRA seitlich
RD Schlußleuchte
S Bremsleuchte
IA, IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlußleuchte
HCR Abblend- und Fernlicht komb.
B Nebelscheinwerfer
Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »streetbikers.de« (15. März 2004, 22:47)