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Registrierungsdatum: 27. Oktober 2001
Bike: Feuerstuhl + 900er Ringding + 1000er Feuerklinge und 600er schaukelstuhl
Registrierungsdatum: 27. Oktober 2001
Bike: Feuerstuhl + 900er Ringding + 1000er Feuerklinge und 600er schaukelstuhl
Zitat
Original von Tristan
Wenn du allerdings mitten in der Standt, mittags nen Porno drehst und die Leute sich belästigt fühlen, dann kanns dafür schon auch hohe Geldstrafen geben.
fwmone
unregistriert
Zitat
Original von honk
was passiert wenn man dabei erwischt wird, hab mal in nem bgb gelesen das es geldstrafen oder sogar freiheitsstrafen dafür giebt.![]()
Zitat
Original von fwmone
(1) Ein Mann , der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Registrierungsdatum: 27. Oktober 2001
Bike: Feuerstuhl + 900er Ringding + 1000er Feuerklinge und 600er schaukelstuhl
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Original von fwmone
StGB § 183 a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Zitat
Original von maRcusW
darf ich in der öffentlichkeit einen haufen setzen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Speedfreak« (19. Mai 2004, 17:21)