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Registrierungsdatum: 12. Oktober 2001

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Bike: Suzuki dr 125 se, Kawasaki zx6r bj.99, Mazda 626

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1

Dienstag, 22. Juni 2004, 14:22

zahlt die versicherung des anderen bei diesem unfall???

Also, mein vater ist Polizist, die haben heute eine Motorradtour mit 4 leuten gemacht. Mein vater hatte sich dafür mein Motorrad ausgeliehen.In einer sehr unubersichtlichen kurve, man konnte so ca. 3 meter weit rein gucken passierte dann ein unfall, der erste hatte aus panik, weil ein großer lkw ihm entgegen kam gebremst und ihm ist die maschiene weg gerutsch, die anderen haben sich dann darauf hin auch hin gelegt. als mein vater um die kurve kam lagen schon 2 da, der dritte war gerade am stürzen. mein vater hat dann die maschiene mehr oder weniger gerettet.auf jedenfall ist die ganze rechte seite hin, schaden schätze ich mal, wenn ich es beim händler machen lasse, so auf ca. 2000€. meine frage jetzt müssen wir das selber zahlen oder zahlt die verischerung der ersten, durch seine angst hat er den unfall ja verursacht und man kann doch nicht mit 5kmh durch eine kurve fahren nur um noch rechtzeitig anhalten zu können. weil vom gesetz her muss man doch immer genug abstand halten um noch anhalten zu können, aber man konnte ja nur 3 meter weit sehen. ich bitte nur die leute zu antworten die sich sicher sind mir helfen zu können.

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Matthias

unregistriert

2

Dienstag, 22. Juni 2004, 14:29

Man darf nur immer so schnell fahren, dass man immer rechtzeitig anhalten kann wenn was ist. Von daher...waren sie halt alle zu schnell.
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O.mus

Super Moderator

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Bike: GSF 1200S

3

Dienstag, 22. Juni 2004, 14:31

erstmal sorry für dich & dein bike :(

was die unfallregelung angeht: glaube kaum dass die versicherung den sturz von deinem Dad zahlt, lasse mich aber gern vom gegenteil überzeugen.

edit: matthias hats erfasst, das wird ja immer aufgeführt wenn ein moppedfahrer sich legt auch wenns net seine schuld war X(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »O.mus« (22. Juni 2004, 14:31)

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Kwailo

unregistriert

4

Dienstag, 22. Juni 2004, 14:37

mit der ninja oder der dr ?

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Matthias

unregistriert

5

Dienstag, 22. Juni 2004, 14:38

O.mus, ApriliaWorld & DaBomb sind neu dazu gekommen.

@edit:...das war die Antwort auf die Frage, die beim Kwailo grad noch da stand :rolleyes:

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Kingmueller

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6

Dienstag, 22. Juni 2004, 14:50

Falls du Vk hast, isses ja kein thema.. da zaht doch sogar deine vsg...
wenn nich, musste gucken, dass du das geld von deinem daddy bekomms....
Was würdeste denn machen, wenn in dieser kurve mal ein Auto liegen geblieben ist, oder ein Betrunkener es sich gemütlich gemacht hat, ein Kind spazieren geht,etc....?
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7

Dienstag, 22. Juni 2004, 14:58

war die ninja mit der er sich gelegt hat, das war irgendwo auf einer kurvenreichen strecke, es ist doch aber dumm das man nur so schnell fahren darf das man immernoch anhalten kann, dann hätten sie die motorräder auch die ganze zeit schieben können. aber die waren alle nicht zu schnell, aber der erste hatte wohl panik bekommen weil ihm so ein riesiger lkw entgegem kam und hat sein motorrad dann gelegt. hätte der lkq vorne nicht extra so ein "motorrad schutz" gehabt wäre der auch noch voll überfahren worden, so wurde er nur 5 meter vor dem lkw her geschoben.
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Kingmueller

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8

Dienstag, 22. Juni 2004, 15:17

Les mal die Motorrad.. ich glaub die letzte..
ist ein Artikel über den Begriff der "Unangepassten Geschwindigkeit drin" ist sehr interessant....
passt auch ganz gut!
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Cleaner

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9

Dienstag, 22. Juni 2004, 15:37

@cyboslash: Da es sich wohl doch um eine Menge Geld handelt, würde ich zum Anwalt gehen.

Es könnte sein, dass dein Vater nur Teilschuld bekommt und somit ein gewisser Betrag bezahlt wird.
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TheChris

Administrator

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Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

10

Dienstag, 22. Juni 2004, 16:21

da dein vater ja polizist ist, müsste er normalerweise selbst wissen, dass er nichts bezahlt bekommt. er ist als fahrer eines kraftfahrzeugs verpflichtet, mit angepasster geschwindigkeit zu fahren:

Zitat

§3 StVO: Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.


Tja, wenn man halt nur 3 m sieht, darf man halt nur Schritt fahren.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TheChris« (22. Juni 2004, 16:22)

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fwmone

unregistriert

11

Dienstag, 22. Juni 2004, 16:36

Zitat

Original von TheChris
da dein vater ja polizist ist, müsste er normalerweise selbst wissen, dass er nichts bezahlt bekommt. er ist als fahrer eines kraftfahrzeugs verpflichtet, mit angepasster geschwindigkeit zu fahren:

Zitat

§3 StVO: Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.


Tja, wenn man halt nur 3 m sieht, darf man halt nur Schritt fahren.


Ja.

Mag schon sein, dass die Haftpflichtversicherung des ersten schadensersatzpflichtig ist. Allerdings ist das Mitverschulden (§ 254 BGB) der anderen vermutlich so groß, dass ein enormer Teil der Summe draufgeht.
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Kwailo

unregistriert

12

Dienstag, 22. Juni 2004, 22:48

Zitat

Original von Matthias
O.mus, ApriliaWorld & DaBomb sind neu dazu gekommen.

@edit:...das war die Antwort auf die Frage, die beim Kwailo grad noch da stand :rolleyes:



dachte mir ich sollte mal meine statistik aufpolieren und n meinem 2876438123 post mal was zum thema schreiben... :D
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