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Der_FLo

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1

Dienstag, 28. September 2004, 20:57

Veranstalter will Gewinn nicht rausrücken

Also... folgende Lage:

habe im April 2004 bei nem Ideenwettbewerb mitgemacht. 1./2./3. Preis sind 1.000/500/250 EUR. Aus sehr zuverlässigen Quellen hab ich erfahren das ich der einzigste Teilnehmer am Wettbewerb war. Jedoch sollte die sog. Preisverleihung schon Anfang Juli sein und seitdem wird die Entscheidung, was geschehen soll nun andauernd verschoben. Wollt dort ein wenig Nachdruck erzeugen und evtl. mit rechtlichen Mitteln drohen. Weiß einer ob es da irgendwo Gesetze gibt das bei nem Wettbewerb was ausgezahlt werden muss selbst wenn nur 1 Teilnehmer dabei war?? (Ihr glück.. das nicht 3 mitgemacht haben)
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2

Dienstag, 28. September 2004, 21:09

Hmm wenn du Rechtsschutz hast würd ich mich zumindest mal von nem Anwalt beraten lassen und manchmal hilft sogar schon ein netter Brief (der den Briefkopf des Anwalts trägt) den Leuten auf die Sprünge...
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3

Dienstag, 28. September 2004, 21:15

RE: Veranstalter will Gewinn nicht rausrücken

Zitat

Original von Der_FLo
Also... folgende Lage:

habe im April 2004 bei nem Ideenwettbewerb mitgemacht. 1./2./3. Preis sind 1.000/500/250 EUR. Aus sehr zuverlässigen Quellen hab ich erfahren das ich der einzigste Teilnehmer am Wettbewerb war. Jedoch sollte die sog. Preisverleihung schon Anfang Juli sein und seitdem wird die Entscheidung, was geschehen soll nun andauernd verschoben. Wollt dort ein wenig Nachdruck erzeugen und evtl. mit rechtlichen Mitteln drohen. Weiß einer ob es da irgendwo Gesetze gibt das bei nem Wettbewerb was ausgezahlt werden muss selbst wenn nur 1 Teilnehmer dabei war?? (Ihr glück.. das nicht 3 mitgemacht haben)


also steht da nicht normal immer bei "der rechtsweg ist ausgeschlosssen"?
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Der_FLo

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4

Dienstag, 28. September 2004, 21:24

eben nicht!

Ist halt nur n Verein und das Problem is das meine Freundin dort arbeitet und deren Ellis auch... steht oben "ausschreibung Ideenwettbewerb ..."

und halt worum es geht, Preise, Ende und wann Preisverleihung ist (und wer es entscheidet)..

Nur die pennen da halt alle.. wenn ich wen so anspreche dann heisstes nur "wird da entschieden" und wenn ich dann nochmal frage "ja wurde verschoben" oder so.. und mitlerweile weiss ich auch das darüber gesprochen wird den gewinn gar nicht auszuzahlen. Man spricht aber nie direkt mit mir (erfahre das meist nur über 1-2 Ecken)
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fwmone

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5

Dienstag, 28. September 2004, 21:34

RE: Veranstalter will Gewinn nicht rausrücken

Zitat

Original von dark_vandal
also steht da nicht normal immer bei "der rechtsweg ist ausgeschlosssen"?


Das ist richtig, bedeutet aber nicht, dass man nicht bspw. wegen Schadensersatz oder Rückgriff klagen kann. Es bezieht sich nur darauf, dass man sich als Teilnehmer einer ordnungsgemäßen Lotterie unterwirft und bei einer glücklosen Ziehung nicht den Gewinn einklagen kann.



Im Normalfall setzt ein Wettbewerb mehrere Teilnehmer voraus, aus dem einer oder mehrere als Gewinner hervorgehen. Das ist hier fraglich - bist du zwangsläufig Gewinner, nur weil du einziger Teilnehmer am Wettbewerb bist? Sprich, muss der Wettbewerbsausschreiber in dem Fall auch einen Teilnehmer gewinnen lassen, der vielleicht sonst nicht gewonnen hätte?

In solchen Sachen behilft man sich in der Juristerei zunächst mit der Definition des Wortes: "Ein Wettbewerb entsteht, wenn mindestens zwei Parteien in einer Sache miteinander konkurrieren".

Es hätte im vorliegenden Fall also kein Wettbewerb stattgefunden - und somit entfallen auch die Preise. Das ist nur eine Vermutung von mir, ich habe leider keinen Gesetzeskommentar hier. Aber allein schon vom Gefühl her kann es, wie oben dargestellt, nicht sein, dass ein nicht stattgefundener Wettbewerb trotzdem zur Leistung verpflichtet.
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6

Dienstag, 28. September 2004, 21:34

Hab mal ein bischen gesucht.
Mein erster Gedanke -Auslobung-
http://www.rechtslexikon-online.de/Auslobung.html

Dort wird auf die "besondere Form der Auslobung" - Preisausschreiben verwiesen.
Wobei es sich in dem Fall weniger um ein Preisausschreiben handelt, sondern wie Falk schon geschrieben hat Wettbewerb ( mit jury?)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (28. September 2004, 21:37)

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Der_FLo

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7

Dienstag, 28. September 2004, 21:39

aber es ist doch nicht mein problem wenn kein anderer mitgemacht hat (bzw. wenn kein anderer jugendlicher in dem verein davon angesprochen wurde 1000 EUR zu kassieren ;) ). Sagen wir mal ich hab dafür wirklich viel Aufwand betrieben und aufeinmal heisst es ich krieg nix.. was dann?..*grml*

Bsp. wenn meine Freundin dort auch mitgemacht hät wären es 2 Personen gewesen also ist es ein Wettbewerb .. und die D&H müssen 1500 EUR auszahlen ;)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Der_FLo« (28. September 2004, 21:40)

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fwmone

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8

Dienstag, 28. September 2004, 21:47

Zitat

Original von Zamar
Dort wird auf die "besondere Form der Auslobung" - Preisausschreiben verwiesen.
Wobei es sich in dem Fall weniger um ein Preisausschreiben handelt, sondern wie Falk schon geschrieben hat Wettbewerb ( mit jury?)


Aber die "Auslobung" als Grundidee ist schon gut. Preisausschreiben ist es deshalb nicht, weil das nur eine Minimalanforderung an den Teilnehmer stellt ("Was ist das für ein wort: Y_ungbiker.de").
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9

Dienstag, 28. September 2004, 21:48

Ich kenn mich zwar nicht aus, aber da gibts doch bestimmt einen Präzedenzfall.
Achja vielleicht kannst du denn Fall eine der Gerichtssendungen "verkaufen" ;-) um wenigstens ein bischen Geldzu verdienen!
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Der_FLo

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10

Dienstag, 28. September 2004, 21:53

Ich hasse Fernsehen!!!!!! :wand: :wand: :wand: X( X( X( X(
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fwmone

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11

Dienstag, 28. September 2004, 22:00

Zitat

Original von Zamar
Ich kenn mich zwar nicht aus, aber da gibts doch bestimmt einen Präzedenzfall.


Und genau sowas sucht man den in Gesetzeskommentaren raus. Im Internet finde ich dazu nix, ich bin aber demnächst in der Uni, da schau ich mal nach. Wollte eh noch was anderes machen wegen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
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Störtebecker

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12

Dienstag, 28. September 2004, 22:07

Zitat

Original von Zamar
Ich kenn mich zwar nicht aus, aber da gibts doch bestimmt einen Präzedenzfall.
Achja vielleicht kannst du denn Fall eine der Gerichtssendungen "verkaufen" ;-) um wenigstens ein bischen Geldzu verdienen!


lol wollt ich auch grad vorschlagen. Youngbiker.de live im fernsehn. *gg*

ne spass bei seite. fmwone du sagst: In solchen Sachen behilft man sich in der Juristerei zunächst mit der Definition des Wortes: "Ein Wettbewerb entsteht, wenn mindestens zwei Parteien in einer Sache miteinander konkurrieren".

aber guckmal bei nem fußball spiel zum beispiel. wenn die eine partei absagt hat automatisch die andere gewonnen. nur mal so als beispiel... :rolleyes:

meiner meinung müsste er den 1 preis gewinnen. die können froh sein, das nicht 3 leutem mit gemacht haben. sonst hätten sie mehr blechen müssen.
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fwmone

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13

Dienstag, 28. September 2004, 22:13

Da hilft alles Spekulieren nix, das wird sich zeigen. Je nach Wetter fahr ich morgen mal mit dem Motorrad hin.

(bzw. ja doch das Spekulieren ist ja so mithin eine der ersten Sachen die man so lernt, um Fälle ordentlich und umfassend zu bearbeiten)
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14

Dienstag, 28. September 2004, 23:08

Rede doch mal nett mit den Leuten.
Gehe direkt auf sie zu. Vielleicht könnt ihr euch ja einigen.
Und erst, wenn die sich ganz und gar weigern, mal den Anwalt ins Spiel bringen.

Manchmal erreicht man mit Worten mehr ;)
Der, der dem Spatz 1 Sekunde aufgebrummt hat :sportlich:
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Der_FLo

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15

Mittwoch, 29. September 2004, 12:10

ja dann hör ich halt nur "wird bald entschieden" und wenn es dann entschieden werden sollte wirds verschoben... ich frag mich was man da entscheiden will..^^. Die brauchen 5 Monate um zu entscheiden ob einer den Gewinn bekommt oder ob nicht. Stelle man sich mal vor es hätten 5 Leute mitgemacht..
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