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46

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 15:51

Was meinste mit "Nachprüfung" @ King ?
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Kingmueller

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47

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 15:51

hm.. gute Frage..
MPU, schein neu machen, das ganze prozedere...
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Kwailo

unregistriert

48

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 16:01

Was erzählst du denn da?

Ab 21 km/h zu schnell muss man doch keien Nachprüfung machen. Und MPU (=medizinisch.psychologische Untersuchung) machst nur wenne betrunken warst oder im Wiederholungsfalle.


Gefährliches Halbwissen...
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49

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 16:30

@Kwailo

Dachte ich auch erst. Aber laut Bussgeldrechner muss man ab 21 km/h zu schnell zum aufbauseminar und hat seinen ersten Punkt in Flensburg. Was stimmt denn jetzt?
Pain is just weakness leaving the body!
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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

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50

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 17:10

Zitat

Original von Kwailo
Was erzählst du denn da?

Ab 21 km/h zu schnell muss man doch keien Nachprüfung machen. Und MPU (=medizinisch.psychologische Untersuchung) machst nur wenne betrunken warst oder im Wiederholungsfalle.


Gefährliches Halbwissen...



Ja, Kawailo, gefährliches Halbwissen .... :D

Ab 21 km/h zu schnell gibt es ein Aufbauseminar für 300-400 Euro + die Probezeitverlängerung ;)
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Kwailo

unregistriert

51

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 22:00

Moment, da hat jemand seine Vokabeln nicht gelernt. Was ihr meint ist eine Nachschulung. Das hat nicht im geringsten was mit einer Prüfung zu tun. Die wäre fällig wenn dein Lappen ganz weg wäre.


Die Nachschulung gibt es auch nur in der Probezeit. Alles, was man danach an Maßnahmen gegen die Punkte unternimmt sind Punkte-Abbau-Seminare, die in Fahrschulen angeboten werden.
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Bike: XR 125 mit KAT ;-)

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52

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 22:03

Zitat

Original von Kwailo
Moment, da hat jemand seine Vokabeln nicht gelernt. Was ihr meint ist eine Nachschulung. Das hat nicht im geringsten was mit einer Prüfung zu tun. Die wäre fällig wenn dein Lappen ganz weg wäre.


Die Nachschulung gibt es auch nur in der Probezeit. Alles, was man danach an Maßnahmen gegen die Punkte unternimmt sind Punkte-Abbau-Seminare, die in Fahrschulen angeboten werden.



Jo, is klar sonst hätte ich ihn nicht darauf angesprochen ;)
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53

Dienstag, 26. Oktober 2004, 23:11

also dich hamse mitm mopped geblitzt und du hast trotzdem einen zettel bekommen? also hamse dein schild aufgeschrieben!

wurde mit 45 zu schnell geblitzt! werd sagen ich bin nicht gefahren.

bekomm ich dann scho beim ersten mal fahrtenbuch?

und wenn nur ein bulle mein kennzeichen aufgeschrieben hat, reicht des?

bitte nur antworten von leuten die diese fragen sicher wissen, der fall wurde im nsr forum schon zu genüge diskutiert!

Bitte net sowas wie :Warum fährste auch so schnell .

und was auf mich zu kommen kann wéiß ich selber!

also erspart mir die moralaposteln

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NSR-Almoshof« (26. Oktober 2004, 23:12)

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Lionel Hutz

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54

Dienstag, 26. Oktober 2004, 23:20

ohne bild vom gesicht und das wird vom integralhelm genug verdeckt is nix mit beweisen
fahrtenbuch ist nur möglich wenn dich der anhörungsbogen innerhalb 14 tagen erreicht hat
wenn man selbst nur mit 10kmh fährt, bei schnee dann ist das evtl auch schon an dem grenzbereich, und da lernt man richtig gut das fahren.
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55

Dienstag, 26. Oktober 2004, 23:21

also angenommen in 14 tagen kommt nix bin ich ausm schneider!

pboblem: hatte halt ein klares visir!
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Kingmueller

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56

Mittwoch, 27. Oktober 2004, 08:24

Abstreiten!
bei 45 km/h zu viel würd' ich's auf jeden Fall probieren..
Würde in dem Fall evtl. auhc mal drüber nach zu denken bei nem Anwalt nach zu fragen.. Die Folgen können doch schon recht erheblich sein..

Es reicht, dass nur ein Polizist dein KZ notoiert hat; das wurd' in diesem Thread auch schon durchgekaut.. Polizisten sind scheinbar ihre eigenen Zeugen :wand:

Viel Glück ;)

edit: Du hast deinen Bescheid noch garnich erhalten?
Dann hoff' erstmal, dass nix kommt.. 3 Monate und du bist raus :P

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (27. Oktober 2004, 14:25)

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57

Mittwoch, 27. Oktober 2004, 14:07

Warum sollte man denn nach 2 Wochen aus dem Schneider sein ??? Ein normaler Verwarnungsbescheid dauert ja schon 3-4 Wochen! Die Verjährungsfrist beträgt hier 3 Monate

Also bei 45 zu schnell auf jeden Fall zum Anwalt! Ich denk du weißt was sonst auf dich zukommt ........ ja, ein Fahrtenbuch kann auch beim ersten Mal angeordnet werden, wenn es hier um min. einen Punktebewerteten Owi-Bestand ging ..... bei dir es ja ja weitaus mehr ;)

PS: inner- oder außerorts geblitzt?
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Lionel Hutz

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58

Mittwoch, 27. Oktober 2004, 14:09

nach 2 wochen is man ausm fahrtenbuch raus
anwalt blabla geht auch ohne kommt aber eh nix
wenn man selbst nur mit 10kmh fährt, bei schnee dann ist das evtl auch schon an dem grenzbereich, und da lernt man richtig gut das fahren.
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Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

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59

Mittwoch, 27. Oktober 2004, 18:44

Zwischenfrage:


Okay, Bullen sind sich selbst am nächsten und ihre eigenen Zeugen? - Aber wie sieht es mit den Kommunalbeamten aus, die sind keine Polizisten? Brächten die nicht einen Zeugen? mM sitzt in den nicht-bullen-geführten Blitz-Kombis iimmer nur einer Person?

- Ich bitte die Juristen zu Wort!




mfg Zord
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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Rebell

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60

Mittwoch, 27. Oktober 2004, 19:58

Zitat

Warum sollte man denn nach 2 Wochen aus dem Schneider sein ??? Ein normaler Verwarnungsbescheid dauert ja schon 3-4 Wochen! Die Verjährungsfrist beträgt hier 3 Monate


was ist ne verjährungsfrist?
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