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Bike: tzr125, legal offen & fies ;)

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1

Dienstag, 7. Dezember 2004, 01:18

Artikel aus der MOTORRAD

Moin,

hab mich als längerer Mitleser ob des Artikels mal registriert ;)

Ist ein Artikel aus der aktuellen MOTORRAD:

A1 Führerschein - Fehlinterpretation

Nach einem Sturz mit ihrer Hyosung GT 125 im Juli 2004 ermittelte die Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen die 17jährige Christine Nitz. Der Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die auf 80 Km/h gedrosselte 125er sei Bauartbedingt schneller (anm. und nur durch die Drossel auf 80 Km/h beschränkt). Ihr Führerschein A1 gelte aber lediglich für Leichtkrafträder, deren "Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeite" 80 Km/h betrage. Solche Leichtkrafträder existieren jedoch nicht. Denn die Tempo80-Regelung gilt nur in Deutschland, wo 125er gedrosselt werden. Sind jetzt alle Jugendlichen, die mit dem A1-Führerschein 125er fahren, Kriminelle? Der Industrie-Verband Motorrad mischt sich ein: "Das Bundesministerium hat uns zugesagt, die Definition des Begriffs 'Bauart bestimmt' kurzfristig so zu präzisieren, dass eine derartige Fehlinterpretation des politisch Gewollen nicht mehr möglich sein sollte."

Ohne weiteren Kommentar...

Mike
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Rebell

unregistriert

2

Dienstag, 7. Dezember 2004, 03:19

erm moment, sind die jetzt total durchgeknallt? wo bleibt jetzt da der sinn? war doch alles legal :S
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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

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3

Dienstag, 7. Dezember 2004, 08:29

wasn schwachfug... dann würden ja alle tüv und zulassungsstellen fahrlässig handeln, welche gerosselte 125er zulassen

wofur steht denn das wort "drossel" ?
auf son müll geb ich garnichts, find ich scheiße das sogar motorrad so was schreibt..

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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Bike: tzr125, legal offen & fies ;)

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4

Dienstag, 7. Dezember 2004, 09:17

Die Motorrad unterstützt diese Aussage ja nicht. Die berichten ja nur drüber ;)
Ausserdem Zitiere ich: ""Das Bundesministerium hat uns zugesagt, die Definition des Begriffs 'Bauart bestimmt' kurzfristig so zu präzisieren, dass eine derartige Fehlinterpretation des politisch Gewollen nicht mehr möglich sein sollte."

Also kein Grund zur Sorge imho ;)
Trotzdem peinlich genug, dass sich da wohl ein Staatsanwalt profilieren wollte und korinthenkacken wollte. "Das Mopped ist nicht bauartbedingt langsam, es ist durch eine Drossel langsam, da gilt der führerschein nicht" :wand:

Mike
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5

Dienstag, 7. Dezember 2004, 15:53

vll war die drossel drin aber nicht eingetragen und er fuhr mit ner auf 15ps zugelassenen maschine ?
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O.mus

Super Moderator

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6

Dienstag, 7. Dezember 2004, 16:03

Zitat

Original von der-ox-2001
vll war die drossel drin aber nicht eingetragen und er fuhr mit ner auf 15ps zugelassenen maschine ?



dann hätten die das wohl geschrieben.

mein 50ccm roller lief am ende voll gedrosselt über 70 tacho auf der ebene (berg runter immer volle lotte, sprich ca 85-90 Tacho) und das bei 2,7ps.
wäre wohl das gleiche gewesen wenn man die deutsche rechtsprechung so betrachtet :rolleyes:
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7

Dienstag, 7. Dezember 2004, 16:46

also mal ganz doofe frage, wenn die regelung nur in deutschland gilt und chemnitz in deutschland liegt... wo is dann das problem xD

schade ist nur das die frage ueber 125er (unter 18) im ausland immernoch net geklaert ist :(
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Adan0s
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8

Dienstag, 7. Dezember 2004, 16:49

Zitat

Original von Adan0s
schade ist nur das die frage ueber 125er (unter 18) im ausland immernoch net geklaert ist :(

Für Österreich ist es klar
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Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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9

Dienstag, 7. Dezember 2004, 16:51

jo klar, das weiss ich ja mit oesterreich ist ja bekannt, aber ich mach z.b. oefters inner niederlande urlaub und da will ich ja demnaechst auch hin.
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Adan0s
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10

Dienstag, 7. Dezember 2004, 17:20

seltsame sache.so ein blödsinn.das die des überhaupts abdrucken.-

@blackmike:
herzlich willkommen übrigens
BringMichWerkstatt

In einem durchschnittlichen Wohnzimmer befinden sich 1242 Objekte mit denen Chuck Norris dich töten könnte. Diese Angabe beinhaltet den Raum an sich
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RG Racer

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11

Dienstag, 7. Dezember 2004, 17:33

Zitat

Original von Adan0s
jo klar, das weiss ich ja mit oesterreich ist ja bekannt, aber ich mach z.b. oefters inner niederlande urlaub und da will ich ja demnaechst auch hin.



Austria und Niederlande is nich unter 18 ;)
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AoRHotte

unregistriert

12

Dienstag, 7. Dezember 2004, 17:39

die ist doch halboffen rumgefahren oder nicht ??und hat dann die strafe nicht zahlen wollen , weil ( siehe artikel).

hab den artikel auch gelesen....kann mich jetzt aber irren
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Bike: Daelim VT 125 Evo

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13

Dienstag, 7. Dezember 2004, 18:50

Zitat

Original von RG Racer

Zitat

Original von Adan0s
jo klar, das weiss ich ja mit oesterreich ist ja bekannt, aber ich mach z.b. oefters inner niederlande urlaub und da will ich ja demnaechst auch hin.



Austria und Niederlande is nich unter 18 ;)


bleib ich halt im Inland, mir auch egal xD
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Adan0s
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14

Dienstag, 7. Dezember 2004, 18:51

Hi,

danke für die Aufnahme :wink:

Also so wie ich den Artikel verstehe (und so denk ich meinen die den auch, sonst wärs ja des Abdruckens nicht wert ;)) und wie es rechtlich gemeint ist isses so:

Die gute fuhr vollgedrosselt durch die Gegend. Also 15 PS und 80 Km/h.
Der Führerschein gilt aber nur für Maschinen die bauartbedingt nicht schneller als 80 Km/h können.

Die deutschen können aber bauartbedingt schneller, da es ja den halboffenen 15ps-schein gibt. Die 80 Km/h fährt die nicht, weil sie technisch (bauartbedingt) nicht schneller kann, sondern weil sie nachträglich durch einen Bauatz gedrosselt wurde.

Bauartbedingt = So gebaut, dass sie nicht mehr als 80Km/h bringen kann
Gedrosselt = Könnte schneller und ist nur künstlich durch ein Extra (also nicht bauartbedingt) eigebremst.

Korintenkacken eben find ich :wand:

Und jetzt heulen eben die Staatsanwaltscaft rum weil "die is ohne führerschein gefahren (blablabla)" und die Motorradindustrie weil "Jetzt bauen wir hier die fetten 125er und nun dürfen die Kids doch nicht damit fahren?"

Soviel dazu ;)
Mike
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fwmone

unregistriert

15

Dienstag, 7. Dezember 2004, 18:54

Was die Staatsanwaltschaft sagt hat i. Ü. auf die Rechtssprechung und die -lehre absolut keinen Einfluss. Für die Bauartbedingtheit gibt es vermutlich keine feste oder eine eventuell missverständliche Definition. Der eigentliche Wille vom Gesetzgeber ist jedoch auch bei einer Drosselung ganz klar erfüllt.
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