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Registrierungsdatum: 19. Juni 2003

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1

Donnerstag, 13. Januar 2005, 00:11

Schleichen auf der Überholspur: Ein Netto-Monatsgehalt + 6 Monate Fahrverbot

Die im Titel und noch viele andere wenig bekannte, aber nach der Stvo gültige Verkehrsregeln findet ihr >hier<

Lohnt sich wirklich, das mal zu lesen!!!
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Registrierungsdatum: 9. Oktober 2002

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Bike: TRX 850 und DR 350

Wohnort: Hessen (Taunus)

2

Donnerstag, 13. Januar 2005, 09:29

Zitat

Nebelschlussleuchte: Oft wird die Nebelschlussleuchte schon bei schlechter Sicht angeschalten und damit der nachfolgende Verkehr geblendet. Die StVO sieht vor, dass die Nebelschlussleuchte erst bei weniger als 50 Meter Sicht eingeschalten und dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf. Dies gilt auch für die Nebelscheinwerfer.


Das lezte dicke ist schwachsinn!! !!


von "http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=17"

Zitat

§ 17 Beleuchtung:

3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Also die 50m gelten nur für die Nebelschlussleuchte nicht für Nebelscheinwerfer !!
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Wallimar

Administrator

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Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

3

Donnerstag, 13. Januar 2005, 10:08

Zitat

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.


Ist ja sogar ne theoretische Prüfungsfrage...
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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Registrierungsdatum: 15. Oktober 2002

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Bike: SXV 250 R ;-)

4

Donnerstag, 13. Januar 2005, 12:11

Zitat

Original von neb-neo

Zitat

Nebelschlussleuchte: [..] dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf.


Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...
Ein Motorradtraum wird meiner Ansicht nach dann wahr, wenn man mit der eigenen Kohle, der eigenen kreativen Schrauberei, den eigenen Ideen folgend sich mit seinen eigenen Händen sein eigenes Krad zurecht macht. (Helmut Wicht)
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Registrierungsdatum: 9. Oktober 2002

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Bike: TRX 850 und DR 350

Wohnort: Hessen (Taunus)

5

Donnerstag, 13. Januar 2005, 12:35

Zitat

Original von ind
...

Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...



Da gibts einige die dafür sind, ich auch !!
Nebelschlussleuchte an -> Auto fährt nur noch 50 km/h :daumen:
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

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Wohnort: 54316 Pluwig

6

Donnerstag, 13. Januar 2005, 13:03

Dann macht einfach keiner mehr die Leuchte an :rolleyes:

edit: oder sie wird zum Tempomat umfunktioniert ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (13. Januar 2005, 13:04)

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Bike: TRX 850 und DR 350

Wohnort: Hessen (Taunus)

7

Donnerstag, 13. Januar 2005, 13:29

Zitat

Original von Kingmueller
Dann macht einfach keiner mehr die Leuchte an :rolleyes:

edit: oder sie wird zum Tempomat umfunktioniert ?(


Wäre immernoch besser als wenn die Spacken damit immer rumfahren und alle blenden, weisst Du wie nerfig das ist wenn da im Regen einer (oder gar mehrere) auf der Bahn vor dir rumfahren??
Und wann braucht man die wirklich (also so das es Sinn macht)?
Ich hab in meinem Autofahrerleben (sind immerhin schon über 9 Jahre!) das Ding einmal gebraucht, und da bin ich freiwillig 30 km/h gefahren!!
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Scout

*Verpeiler*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 4 026

8

Donnerstag, 13. Januar 2005, 13:34

Zitat

Original von ind

Zitat

Original von neb-neo

Zitat

Nebelschlussleuchte: [..] dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf.


Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...


das gibts schon. Bei <=50m Sicht, Nebelschlussleuchte an und Höchstgeschwindigkeit von 50km/h
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Beiträge: 235

Bike: SXV 250 R ;-)

9

Donnerstag, 13. Januar 2005, 14:01

Zitat

Original von Scout

Zitat

Original von ind
Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...


das gibts schon. Bei <=50m Sicht, Nebelschlussleuchte an und Höchstgeschwindigkeit von 50km/h


Wenn du das Licht einschaltest wird dein Auto davon aber nicht automatisch langsamer.
Ein Motorradtraum wird meiner Ansicht nach dann wahr, wenn man mit der eigenen Kohle, der eigenen kreativen Schrauberei, den eigenen Ideen folgend sich mit seinen eigenen Händen sein eigenes Krad zurecht macht. (Helmut Wicht)
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Blackrider

unregistriert

10

Donnerstag, 13. Januar 2005, 15:32

nebelschlussleuchte ..... mach ich erst bei ner ganz mieserablen sicht an wo ich dann freiwillig nich mehr als 30kmh fahre ...

nebellampen immer nachts, bei regen schnee und natürlich nebel
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AoRHotte

unregistriert

11

Donnerstag, 13. Januar 2005, 21:13

zum glück hab ich son pillepop gar nicht erst am auto ^^ :P
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