Gemäss Strassenverkehrsordnung muss eine Haltemöglichkeit für den Passagier bestehen (wenn das Motorrad für Zweipersonenbetrieb ausgerüstet ist).
Entweder hat das Bike eine Haltemöglichkeit am Rahmen (muss also auch mit Gepäck gehen, deshalb gilt der Träger selber nicht als Möglichkeit) oder einen Haltegurt auf dem Sitz. Wenn das Teil auf dem Sitz ist, muss der Sitz mindestens 65 cm lang sein, sonst mindestens 60cm. Die Haltemöglichkeit muss einem Zug von mindestens 200 Kg standhalten.
Da die Gurtbänder die idiotischste Idee sind seit der Erfindung der StVo und wohl keiner im Ernst glaubt dass sich jemand daran festhält, wurde die Festigkeit meines Wissens noch nie nachgeprüft.