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* Gelassen weil überlegen *
Zitat
Klasse A
Krafträder: Hubraum von mehr als
125 cm3 und Motorleistung von
mehr als 11 kW;
Schwere Krafträder: Motorleistung von
mehr als 25 kW oder ein Verhältnis
von Leistung/Gewicht über
0,16 kW/kg (Zugang: entweder Vollendung
des 21. Lebensjahres oder
zweijährige Fahrpraxis mit einem
„leichten“ Kraftrad der Klasse A)
Zitat
Die neue Regelung sieht vor, dass bei Hubräumen über 300 ccm die A2-Variante nur noch 50 % der maximalen Leistung des ungedrosselten Fahrzeugs haben darf. Damit wären Krafträder über 70 KW (ca. 96 PS) von der Drosselung ausgeschlossen.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »sKamPi« (30. April 2005, 14:12)
Registrierungsdatum: 9. Mai 2002
Bike: KTM LC4 400 EGS (Bj. '97)
Wohnort: Fünfseenland
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Carcass« (30. April 2005, 17:21)
Zitat
Original von Subbamoddo
besorg dir einfach das Drosselgutachten und die Drossel, dann bekommste die auch eingetragen fertig aus.
* Gelassen weil überlegen *
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Registrierungsdatum: 9. April 2002
Bike: KTM 690 SMC-R + Suzuki RM-Z450 Supermoto
Wohnort: Remschcoast