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Bike: yamaha ybr 125 verkauft!!!

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1

Mittwoch, 13. Juli 2005, 16:44

wieviel habt ihr bei eurer 1. inspektion bezahlt???

wieviel habt ihr bei eurer 1. inspektion bezahlt??? ich musste 80€ löhnen. find das ne ganze menge für das bissl arbeit.. :(
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Kingmueller

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2

Mittwoch, 13. Juli 2005, 16:54

mit 80 Euro biste sehr gut bedient.. Bei meiner Hyosung waren flott mal 150 Euro fällig (zB wenn Ventile eingestellt wurden [8V]) oder Bremsbeläge gewechselt werden mussten.

Bei meiner jetzigen liegen die Inspektionspreise oftmals über der 200er Marke. Ein guter Grund Inspektionen nur zu machen, wenn mans wegen der Garantie muss, oder evtl eine vor der Verkauf.
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Honda-Varadero

unregistriert

3

Mittwoch, 13. Juli 2005, 16:54

ich bezahl nix für inspektion ich mach das lieber selbst zu hause da spar ich mir viel viel geld
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IchBinInDir

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4

Mittwoch, 13. Juli 2005, 16:56

und deine garantie is ganz schnell weg
me hat 160€ geblecht
:)24
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Bike: yamaha ybr 125 verkauft!!!

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5

Mittwoch, 13. Juli 2005, 16:57

Zitat

Original von Honda-Varadero
ich bezahl nix für inspektion ich mach das lieber selbst zu hause da spar ich mir viel viel geld


dann kann man beim verkauf später aber auch nicht scheckheftgepflegt reinschreiben. und wenn du das net kannst gehen noch mal ca 200€ baden. naja jeder wie er denkt
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Kingmueller

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6

Mittwoch, 13. Juli 2005, 17:16

Wenn du die Maschine in 2 Jahren 24tkm fährst, was nich sonderlich viel wäre sind das 7 Inspektionen. Pro Inspektion 150 Euro macht 1050 Euro. Da scheiß ich doch auf die 200 Euro beim Verkauf.

Außerdem: wer weiß ob du nich mal nen Unfall hast. Bei nem verzogenem Rahmen interessiert auch keinen Käufer dein tolles Scheckheft ;)
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Bike: yamaha ybr 125 verkauft!!!

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7

Mittwoch, 13. Juli 2005, 17:48

das man keinen unfall hatte is auch wichtig. klar! inspektionen sind aber auch für die garantie sehr wichtig. aber wie gesagt jeder wie er will
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Bike: Klappasaki ZX-9R

8

Mittwoch, 13. Juli 2005, 22:44

Wenn ich keine Garantie mehr hab würd ichs auch selber nach Werkstatt handbuch machen. Oder halt eine große Inspektion vor Verkauf.
:)11

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Smoki« (13. Juli 2005, 22:45)

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Err0r

unregistriert

9

Donnerstag, 14. Juli 2005, 14:47

hab einmal ne inspektion machen lassen um zu schaun was mein vorgänger so verbrochen hat.
jetzt mach ich alles selber, öl, ölfilter, luftfilter, bremsen etc, steht ja alles im handbuch wies geht
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10

Freitag, 15. Juli 2005, 13:50

Hey

hatte mal Problme mit meiner Maschine. Der Händler wollte aber nichts dran machen weil ich die Inspektionen auch selber gemacht habe. In einem anderen Forum wurde mir dann gesagt dass die Inspektioinen die Garantie nicht beeinflussen. Wer mir das nicht glaubt kann im EU-Recht nachlesen, da steht das solche Vertragsklauseln ungültig sind.

MFG
Jako
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11

Freitag, 15. Juli 2005, 14:18

garantie ist eh nach 2 Jahren abgelaufen und gillt nicht auf verschleißteile also wofür ist die gut?
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12

Samstag, 16. Juli 2005, 20:42

kommt warscheinlich auf bike drauf an ich hatte bei meiner RT ~ 120 € gezahlt
mein vater bei seiner vara etwas weniger
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Kingmueller

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Bike: Suzuki GSX 600 F

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13

Samstag, 16. Juli 2005, 22:42

Zitat

Original von -Jako-
Wer mir das nicht glaubt kann im EU-Recht nachlesen, da steht das solche Vertragsklauseln ungültig sind.

Hast mal nen Link? Müsste mim Auto nämlich zur Inspektion...Finds äußerst überflüssig, aber muss das laut Vertrag für die Garantie machen...

Zitat

also wofür ist die gut?

Fahr mal Hyosung, dann reden wir weiter :)) Bei mir wurden auf Garantie u.a. Bremsscheiben, Ansaugstutzen (3 mal), Schwinge, Baterieregler, Kupplungszug getauscht. (und das alles in einem Jahr 8o :)) )
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Bike: Yamaha YZF-R1

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14

Sonntag, 17. Juli 2005, 15:10

Habe ihr mal den Teil des EU-Rechtes eingefügt nen Link kann ich dir da nicht geben müsstest du einfach mal nen bischen googeln. Kannst diesen Auszug aber auch deinem Autohändler zeigen dass müsste genügen.


Seit 1.1.03 hat sich alles gemäß EU-Recht geändert, der Bereich nennt sich nun "Sachmängelhaftung"

1. Jeder Verkäufer, wirklich jeder der etwas verkauft, muß eine 24 Monatige Sachmängelhaftung geben.

2. Der Verkäufer muß alle anfallenden Reparaturen, die nicht auf Verschleiß beruhen, für den Käufer kostenlos ausführen.

3. Er darf zweimal nachbessern, bevor die Reparatur als Erfolglos eingestuft wird und dann ein Schadensersatz geleistet werden muß.

4. Eine kostenlose Reparatur kann abgelehnt werden, wenn das Verschulden nicht beim Verkäufer liegt.
4a. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer (das ist "Garantie")
4b. in den dann folgenden 18 Monaten liegt die Beweislast, dass der Mangel bereits beim Verkauf vorgelegen hat beim Käufer (das ist "Gewährleistung")


Einschränkungen / Erläuterungen:

zu 1. Sind beider Seiten (Verkäufer und Käufer) Kaufleute im gesetzliche Sinn (Firmen, Selbständige, Freiberufler) kann abweichend von den gesetzlichen Vorgaben alles frei ausgehandelt werden (Achtung: einige Gebrauchtwagenhändler haben eine Ausschlußklausel, "es gibt KEINE Sachmängelhaftung", im Kleingedruckten, dass ist dann auch gültig!!!)

zu 1. beim Verkauf von gebrauchten Artikeln kann der Verkäufer die Gewährleistungszeit auf 6 Monate verkürzen (6 Monate Garantie und anschließend nur 6 Monate Gewährleistung), dies muß aber im Kaufvertrag vermerkt sein, ist das nicht vermerkt, gelten auch bei Gebrauchtartikeln die vollen 2 Jahre (6 Monate Garantie + 18 Monate Gewährleistung)

zu 1. Ist der Verkäufer eine Privatperson, kann die Sachmängelhaftung völlig ausgeschlossen werden, dies muß aber im Kaufvertrag vermerkt sein, ist das nicht vermerkt, gibt es zumindest Probleme wegen "vortäuschen falscher Tatsachen" (der Käufer kann behaupten, dass er glaubte von einem Händler zu kaufen und wegen der ihm dann zustehenden Haftung hat er den überhöhten Preis gezahlt, bitte keine Diskussion darüber, Prozesse sind schon durch und schlecht für den Verkäufer ausgegenagen), deshalb auch die "Sprüche" bei Ebay: Privatverkauf, keine Garantie / Gewährleistung gem. EU-Recht.

zu 3. der Verkäufer muß während der Reparatur (angemessene Reparaturzeit) keinen Ersatz stellen, es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Ersatzfahrzeug während der Sachmängel-Zeit (bei Autoreparaturen zB, unabhängig ob Garantie oder Gewährleistung.
Nach 2 gescheiterten Reparaturversuchen muß Schadensersatz geleistet werden (Rückgabe, "Wandlung" genannt, oder Minderpreis oder was auch immer, ist frei verhandelbar, im Streitfall enscheidet ein Gericht)

Zu allem: Diese EU-Recht kann nicht durch Vertragsklauseln eingeschränkt werden, sollten derartige Klauseln im Vertrag vorhanden sein, gelten sie als nicht geschrieben.
Sollte bei einem Gebrauchtartikelverkauf eine Vertragsklausel vorhanden sein, die die Sachmängelhaftung stärker einschränkt, als gesetzlich vorgegeben, gelten immer die vollen 24 Monate. (Beispiel: Gibt der Verkäufer nur 4 Monate Garantie aber anschließend 8 Monate Gewährleistung ist das eine Schlechterstellung, es gelten dann 6 Monate Garantie + 18 Monate Gewährleistung.

Weitergehende Garantien oder Gewährleistungen kann ein Verkäufer freiwillig geben und diese dann an eigenen Vorschriften binden (regelmäßige Inspektionen, ...)
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hahnhofer

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15

Sonntag, 17. Juli 2005, 18:51

Zitat

Original von -Jako-
4. Eine kostenlose Reparatur kann abgelehnt werden, wenn das Verschulden nicht beim Verkäufer liegt.


Soo, und wenn lt. Hersteller Inspektionen notwendig/vorgeschrieben sind, welche nicht nachweislich (deswegen Händler) gemacht wurden, könnte es Probs geben.
denke ich mal.
Cya
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