Sonntag, 14. September 2025, 13:09 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.


Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 577

Bike: Aprilia RS 125 Bj.96

Wohnort: Gschwend/nähe Stuttgart

1

Mittwoch, 9. November 2005, 09:57

Rechtliche Frage Parkkralle

Hi,

folgendes Problem!

Parkplatz am Wohnheim wird immer vom angrenzenden Krankenhaus und desssen Personal mißbraucht!
Bei Nachfrage beim Studentenwerk bzw Wohnraumverwaltung sagten die, abschleppen ist nicht drin usw! Wir sollen Parkausweise machen oder uns anders drum Kümmern!

Wir wollen nun 3 Parkkrallen anschaffen, und da wollte ich vohher gern wissen ob man die als Privatperson einfach anbringen darf und einen "Freilass" BEtrag von ca. 15€ verlangen darf?

Am Parkplatz ist ein Hinweisschild " Parken auf eigene Gefahr" ein nettes Abschleppauto und der Zusatz Parkplätze des Studentenwerks!

Danke
Andreas
Wer andere in der Kurve brät, hat meist ein 2-Takt Heizgerät!
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

2

Mittwoch, 9. November 2005, 10:41

Ist erlaubt, aber mit Vorsicht zu genießen. Ist der Parkplatz wirklich abgeschlossen und gehört dir? Solche Dinge wie Parkkrallen sind als günstige Alternative zum Abschleppen erlaubt, aber eben nur, sobald der Parkplatz auch dir gehört. Wichtig! Immer deine eigenen Personalien ans Auto dranmachen, sonst rutscht man schnell in Richtung Nötigung ab.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 577

Bike: Aprilia RS 125 Bj.96

Wohnort: Gschwend/nähe Stuttgart

3

Mittwoch, 9. November 2005, 10:48

der parkplatz gehört den Bewohnern des Studenteheims, ich hab keinen eigenen Platz, sondern kann halt da Parken wo frei ist aufm Parkplatz!

abgeschlossen ist er nicht, hat eine einfahrt die offen steht!

das ärgerliche, daneben ist ein riesen Parkhaus vom Krankenhaus, das leer steht!

Personalien und der Hinweis auf eine Kralle würden dann logischerweise hinkommen!

Danke für die schnelle Antwort
Wer andere in der Kurve brät, hat meist ein 2-Takt Heizgerät!
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

4

Mittwoch, 9. November 2005, 10:55

Der Parkplatz muss nicht durch eine Schranke abgeschlossen sein; es reicht, wenn er eben an sich abgeschlossen und gekennzeichnet ist ("Hier Studentenwohnheim Parkplatz").
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 577

Bike: Aprilia RS 125 Bj.96

Wohnort: Gschwend/nähe Stuttgart

5

Mittwoch, 9. November 2005, 11:12

OK super vielen vielen Dank!
Wer andere in der Kurve brät, hat meist ein 2-Takt Heizgerät!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 10. September 2001

Beiträge: 2 199

Bike: ...

6

Mittwoch, 9. November 2005, 12:33

Sind solche Eingriffe in Rechte anderer nicht Trägern öffentlich Gewalt vorbehalten? Das klingt ein wenig nach Selbstjustiz.

Ich könnte eher verstehen, wenn dann z.B. eine Parkschranke geschlossen oder gar abgeschlossen wird, dass das legal ist.
  • Zum Seitenanfang

DerHetzer

* Fahrschlampe *

Registrierungsdatum: 15. August 2003

Beiträge: 1 987

Wohnort: Delirium

7

Mittwoch, 9. November 2005, 13:22

geil ich brauch nen parkplatz in der innenstadt, n schild und ne parkkralle. dann werd ich reich :D
Corehard? COFFEECORE!!!
________________________________________________
"Spare, lerne, leiste was, dann haste, kannste, biste was!"
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 25. März 2005

Beiträge: 1 296

Bike: Audi RS4 Avant

8

Mittwoch, 9. November 2005, 13:37

Zitat

Original von GreatReaper100
Sind solche Eingriffe in Rechte anderer nicht Trägern öffentlich Gewalt vorbehalten? Das klingt ein wenig nach Selbstjustiz.

Ich könnte eher verstehen, wenn dann z.B. eine Parkschranke geschlossen oder gar abgeschlossen wird, dass das legal ist.


Hm naja, kann man so oder so sehen.

ich persönlich würde schon ne Kralle anbringen, dann noch ein Schildchen auf die Scheibe pappen mit der Bitte sich da und da zu melden, und, dass es im Wiederholungsfall eine Anzeige gibt.
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

9

Mittwoch, 9. November 2005, 14:04

Zitat

Original von GreatReaper100
Sind solche Eingriffe in Rechte anderer nicht Trägern öffentlich Gewalt vorbehalten? Das klingt ein wenig nach Selbstjustiz.

Ich könnte eher verstehen, wenn dann z.B. eine Parkschranke geschlossen oder gar abgeschlossen wird, dass das legal ist.


Da der Falschparkende wiederum das eigene Recht verletzt und man durchaus berechtigt ist, seinen Besitz zu beschützen, sind Eingriffe in einer bestimmten Verhältnismäßigkeit erlaubt. Das Abschleppen ist hier schon ein Grenzfall, wird nicht immer als erlaubtes Mittel angesehen. Die Parkkralle ist aber, sofern man seine Anschrift und Telefonnummer als Hinweis hinterlässt und die Kralle umgehend entfernt werden kann, ein verhältnismäßig korrektes Mittel. Auch eine geringe Entfernungsgebühr (bspw. 5 €) wird man nicht als unverhältnismäßig ansehen.

Problematisch wird es hingegen schon, sobald keine Anschrift hinterlassen wird oder der Anbringende nur schwer erreichbar ist.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

Beiträge: 1 525

Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

10

Mittwoch, 9. November 2005, 19:05

fwmone:

klingt ja sehr plausibel was du schreibst. aber war es nicht so, dass z.B. das einparken eines Autos, das auf deinem Parkplatz steht nicht schon verboten ist? irgendwie Zugriffrechte auf Eigentum einschränken etc..? -wenn nicht wäre das für mich pers. wirklich einer Neuigkeit, die sich gleich im Alltag umsetzen läßt...
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
  • Zum Seitenanfang

Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

11

Mittwoch, 9. November 2005, 19:13

Wieso denn Parkkralle? Leg nen mit Petroleum getränkten brennenden Lappen untern Tank.

Die Franzosen machen uns mal wieder das Savoire-Vivre vor! :daumen:
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
  • Zum Seitenanfang

XoP

* Two Face *

Registrierungsdatum: 2. Oktober 2003

Beiträge: 2 782

Bike: GPZ

12

Mittwoch, 9. November 2005, 19:19

Macht nur bloß kein Kratzer in mein Auto !
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

13

Mittwoch, 9. November 2005, 19:24

Zitat

Original von Zord911
fwmone:

klingt ja sehr plausibel was du schreibst. aber war es nicht so, dass z.B. das einparken eines Autos, das auf deinem Parkplatz steht nicht schon verboten ist? irgendwie Zugriffrechte auf Eigentum einschränken etc..? -wenn nicht wäre das für mich pers. wirklich einer Neuigkeit, die sich gleich im Alltag umsetzen läßt...


Ist eben nur dann verboten, wenn du keine Hinweise auf deine Anschrift hinterlässt oder du nur schwerlich erreichbar bist und somit den Besitzer nachhaltig an der Ausübung seines Rechts hinderst; so wie oben schon geschildert.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 23. Juli 2003

Beiträge: 3 266

Bike: Yamaha TDR 125

Wohnort: Darmstadt

14

Mittwoch, 9. November 2005, 19:39

habt ihr euch überhaupt mal mit jemand verantwortlichem vom krankenhaus auseinandergesetzt oder überhaupt mal wen angesprochen, dass die dort nicht zu parken haben ?

wär vll die einfachere lösung des problems
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 577

Bike: Aprilia RS 125 Bj.96

Wohnort: Gschwend/nähe Stuttgart

15

Mittwoch, 9. November 2005, 20:03

So dadrin stehts! Parkkralle ist also sehr kritisch anzusehen!
Abschleppen wäre möglich!

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrec…chleppen_03.php
Wer andere in der Kurve brät, hat meist ein 2-Takt Heizgerät!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vission« (9. November 2005, 20:15)

  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten