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16

Mittwoch, 7. Dezember 2005, 15:41

"Zweimal innerhalb eines Jahres (Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes bis zum Tatzeitpunkt des zweiten Verstoßes) mehr als 25 km/h zu schnell => ein Monat Fahrverbot"
Laut Radarfalle - Forum.
Also das Geilste für mich beim Sex mit der Lok ist halt wenn ich auch an ihre Feuerbüchse kann.
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17

Mittwoch, 7. Dezember 2005, 15:44

Zitat

Original von DerGeneral
"Zweimal innerhalb eines Jahres (Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes bis zum Tatzeitpunkt des zweiten Verstoßes) mehr als 25 km/h zu schnell => ein Monat Fahrverbot"
Laut Radarfalle - Forum.


LOL, jetzt drehn se ganz am Rad oda was? Innerhalb von nem Jahr is man doch schnell mal 2mal geblitzt, wenn man Pech hat (und halt ein bissl schneller is).
:)11

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Smoki« (7. Dezember 2005, 15:45)

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18

Mittwoch, 7. Dezember 2005, 15:46

Eben. Sollte das stimmen fänd ich des recht beschissen aber was willst machen.
Also das Geilste für mich beim Sex mit der Lok ist halt wenn ich auch an ihre Feuerbüchse kann.
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19

Mittwoch, 7. Dezember 2005, 15:53

Das stimmt schon so und wer fährt aus versehen im Jahr schneller als 25km/h zu viel .......... das nenn ich purer Vorsatz ;)
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20

Mittwoch, 7. Dezember 2005, 16:17

Lol, Vorsatz!
25km/h zu viel is doch schnell mal drin und wenn man dann halt 2 mal Pech hat. :rolleyes:
:)11
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21

Mittwoch, 7. Dezember 2005, 17:08

da brauchen die nur zweimal aufer autobahn irgendwo mit der blitze stehen, und schon iser weg der schein.

das kotzt mich auch mal gewaltig an.
find ich ne frechheit
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

Straße nass, trotzdem Spass
Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
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22

Donnerstag, 8. Dezember 2005, 06:38

Zitat

Aber Verwarnungsgeld (also weniger als 21km/h zu schnell) kann ich so oft bekommen wie ich will oder wie?

Wenn die Verwarnungen immer von der selben Stelle kommen kann das irgendwann schon auffallen. Wenns auffällt gibts beim nächsten Verstoß <20 aber erstmal nur ein erhöhtes Bußgeld und Punkte. Und wenn du dann nochmal auffällst gibts einen Monat Fahrverbot mit der Begründung einer rechtsfeindlichen Gesinnung. Ist echt so, kommt aber selten vor, weil man ja nicht immer am selben Ort geblitzt wird.

Zitat

da brauchen die nur zweimal aufer autobahn irgendwo mit der blitze stehen, und schon iser weg der schein.

Es kommt noch besser: 3 mal in 2 Jahren mit >20 geblitzt bedeutet ebenfalls 1 Monat laufen. Steht zwar nicht direkt im Bußgeldkatalog kann die Bußgeldstelle aber mit Beharrlichkeit begründen. Dieses Vorgehen ist von der Rechtssprechung abgesegnet.
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