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Registrierungsdatum: 19. Juni 2003

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1

Samstag, 10. Dezember 2005, 03:05

Fahrverbot festlegbar ... ?

So, heute abend hats mich erwischt.

Zu schnell gewesen, aus zivilem Fahrzeug heraus geblitzt und 100 m weiter gleich rausgezogen worden. Verschwinden wär nicht drin gewesen, da dort auch Fahrzeuge zur sofortigen Verfolgung bereit standen.
Jetzt kriege ich 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, super :wand:

Ich durfte aber gleich weiter fahren und bekomme ich gut 2 Wochen den Wisch dazu. Da wirds dann wohl auch um mein Fahrverbot gehen. Nun meine Frage: Habe ich zumindest die Möglichkeit zu beeinflussen, wann ich diesen Verbotsmonat antrete... ?

Und hinzu käme noch, dass ich Anfang der Woche mit nem Firmenwagen schon mal geblitzt wurde. Ist bislang noch nichts gekommen, war aber laut Taho auch gut 25 zu schnell, was auch 1 Punkt zur Folge hätte. Würde sich das auf die Sache oben auch noch irgendwie auswirken?

Wäre für hilfreiche Antworten dankbar...

So, und bitte keine Kommentare alá "Man, bist du blöd", ich weiß selber, dass ich Mist gebaut habe...
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Registrierungsdatum: 9. Dezember 2005

Beiträge: 942

Bike: Blade R.I.P Auto: Vectra A 2000

Wohnort: Land der heiligen Ownage

2

Samstag, 10. Dezember 2005, 03:34

Also zu dem "Verschieben" kann ich (Aus erfahrungen von Kumpels die's auch erwischt hat) Nur sagen, dass du nach dem Brief nen gewisses Ultimatum bekommst, bis wann du den Wisch abzugeben hast.
Das heißt, wenn da drin steht du hast einen Monat bis du ihn endlich abgibst, kannste noch Urlaub oder sowas über die Zeit planen. Es ist also nicht von heut auf morgen. Wär ja auch tierisch dreist.

Und wegen dem mit dem Firmenwagen, erstmal wird sowieso dann deine Firma angeschrieben. Und viel Spass bei dem Stress wenn erstmal rausgefunden werden soll wer's war. Das übliche Tätärätä und warum du so einen Mist machst... wie sich das jetzt insgesamt mit beiden Vergehen gleichzeitig auswirkt weiß ich nicht, evtl nur den Punkt mehr und die Geldstraße, oder noch längeres Fahrverbot... Naja, wirste dann ja sehn.

MfG

Vectra A 2000 - Lieber negativ auffallen, als garnich!


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Hört grad: Dit neue Schkuuter Album!
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Bike: daelim vc 125

3

Samstag, 10. Dezember 2005, 03:35

"Verschwinden wär nicht drin gewesen, da dort auch Fahrzeuge zur sofortigen Verfolgung bereit standen."
tja kommt halt immer drauf an mit was man unterwegs is

"Habe ich zumindest die Möglichkeit zu beeinflussen, wann ich diesen Verbotsmonat antrete... ?"
ja glaub innerhalb 6 monaten

das mit dem firmenwagen pff soll dein chef mal dich bissl decken dann geht das schon
Darum steckte sie ihre 9 toten Babys in Blumenkästen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mr snurb« (10. Dezember 2005, 03:35)

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Bike: BMW R 1150 Rockster

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4

Samstag, 10. Dezember 2005, 14:15

Warte erst mal ab bis du Post bekommst! Darin müsste dann auch der Sachbearbeiter bei der jeweiligen Bußgeldstelle aufgeführt sein. Bei dem rufst mal an und erkundigst dich!

Bei uns in der Region kann tweilweise selbst ausgesucht werden wann das Fahrverbot angetreten wird ( Natürlich alles in nem gewissen Rahmen->erst n Jahr später oder so geht nicht). Aber vielleicht kannst es ja auf deine Urlaubszeit legen oder so!
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Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

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5

Sonntag, 11. Dezember 2005, 00:54

Das mit dem Fahrverbotsbeginn aussuchen geht aber nur, wenn du sonst nix aufm Kerbholz hast. Bei Firmenwagen schreiben die meistens schon von vornherein, dass der Fahrzeughalter nicht als verantwortlicher Fahrzeugführer in Betracht kommt. Liegt dann halt in der Gunst vom Chef, das ganze.
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
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alexs

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6

Sonntag, 11. Dezember 2005, 03:25

Ich glaub man hat so 4-6 Monate. Aber auf jeden fall minimum 4 Monate Zeit...

Human...
Und wenns ned reicht, dann reich Wiederspruch ein. Kurz vor Gericht kannst du dann immernoch sagen du willst Zahlen. Ohne Mehrkosten. So zumindestens mein Rechtsanwalt.


Kannst also, wenn dus nen bissl schleifen lässt (und immer am Ende der Frist wieder nen Brief schickst, möglichst unlogisch) locker die sache um nen Jahr oder anderthalb hinschleifen.


Zwischendurch immer wieder Fristverlängerungen beantragen, da du dich mit deinem Rechtsanwalt kurzschließen willst und so nen Zeug :P

Und die möglichkeit auf eine Aufhebung hast du natürlich auch, wär natürlich nen Glücksfall.

[Dieser Post stellt in keinster Weise eine Rechtsberatung dar. Für eine Rechtsberatung kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.]
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7

Sonntag, 11. Dezember 2005, 15:15

also ich würd mir überlegen ob ich mir diesen Stress mit Rechtsverdreher, Widerspruch einlegen, etc. wirklich antun will. Kann halt auch ins Auge gehen und dann wirds richtig teuer für Dich. Leg Dir das Fahrverbot einfach in den Januar oder Februar, dann haste Anfang März, wenn die Saison wieder losgeht, Deine Pappe locker wieder und die Sache ist gegessen. Weil wenn die dich geblitzt und gleich danach angehalten haben, dann ist der Fall relativ klar und du wirst um eine Bestrafung früher oder später nicht herumkommen, zumal Du selber eingesehen hast, dass Du Mist gebaut hast. Und die Punkte bauen sich auch mit der Zeit wieder ab. Tut zwar weh, aber dennoch halb so wild das ganze!
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