Sonntag, 14. September 2025, 12:32 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.


hahnhofer

*Metzgerkind*

Registrierungsdatum: 24. November 2004

Beiträge: 419

Bike: SV 650S K3, KTM SX 125

Wohnort: bei Nürnberg

1

Dienstag, 13. Dezember 2005, 22:28

Vorgezogener B-Führerschein (kein begleitetes Fahren) /Reglungen? (An die Rechtsexperten)

Hallo!
Ich habe mir nun die Ausnahmegenehmigung geholt, um mit 17 den FS machen zu dürfen um damit zum Bahnhof zu fahren, damit ich zur Arbeit komme.
Nächste Woche habe ich einen Termin beim TÜV, dort soll eine "Fahreignungsbegutachtung" durchgeführt werden (der Spaß kostet 130 EUR..)
So, nun zu meiner eigendlichen Frage: Ich wollte dies jetzt auch gleich noch mit dem begleitenden Fahren kombinieren, würde sich ja anbieten.
Jetzt habe ich jedoch erfahren, dass dies gar nicht erforderlich ist,
da ich ja einen Führerschein der Klasse B erhalte, mit der Auflage, nur zum Bahnhof "sowiso" und zurück zu fahren. Und ein Verstoßen gegen auflagen kostet angeblich 25 EUR und häte keine weitere Folgen?
Wie schauts da aus? Ich glab dass ja eigendlich nich so wirklich, aber der Typ der das meinte fährt mit seiner "Ausnahme-Fahrerlaubnis" auch so rum und hatte noch nie Probleme.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hahnhofer« (13. Dezember 2005, 22:28)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 25. März 2005

Beiträge: 1 296

Bike: Audi RS4 Avant

2

Dienstag, 13. Dezember 2005, 23:11

imho ist das so nicht möglich. du machst einen führerschein unter auflagen. der führerschein 17 "begleitetes fahren" ist wieder was ganz anderes.

ob da jemand so mit rumfährt, spielt da keine rolle, weil es auf keinen fall erlaubt sein kann.
  • Zum Seitenanfang

Öli

* Nasenbär *

Registrierungsdatum: 1. November 2005

Beiträge: 1 220

Bike: tzr 4fl

Wohnort: hierher

3

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 15:27

also strafe beim begleiteten fahren ist:
fahrerlaubnisentzug bis 18 (inkl. A1) + 50Euros... das wars... hehe.
wenn man keinen a1 hat fährt man also solang bis man erwischt wird :D

wie das bei der sondergenehmigung ist weiß ich nicht, das wird bestimmt individuell entschieden...

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 30. August 2005

Beiträge: 251

Bike: Honda XR600R; CBR900RR (Streetfighter-Umbau)

Wohnort: Mittelfranken

4

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 16:13

Das ist schon erforderlich. Wenn du den Schein hast, brauchst du nur noch den Antrag auf begleitendes Fahren stellen. So wars zumindest bei nem Kumpel. Fahrerlaubnisentzug is erst wenn se dich zum zweiten Mal erwischen, beim ersten Mal musst du 50€ zahlen..
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
  • Zum Seitenanfang

Öli

* Nasenbär *

Registrierungsdatum: 1. November 2005

Beiträge: 1 220

Bike: tzr 4fl

Wohnort: hierher

5

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 16:15

Zitat

Original von hesselberg01
Das ist schon erforderlich. Wenn du den Schein hast, brauchst du nur noch den Antrag auf begleitendes Fahren stellen. So wars zumindest bei nem Kumpel. Fahrerlaubnisentzug is erst wenn se dich zum zweiten Mal erwischen, beim ersten Mal musst du 50€ zahlen..


wenn du dir da sicher bist, dann ruf ich gleich bei der bullerei an, spring im sechseck und fahr ab nächsten monat auto :D muhaaa das wär geil... hahah

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 30. August 2005

Beiträge: 251

Bike: Honda XR600R; CBR900RR (Streetfighter-Umbau)

Wohnort: Mittelfranken

6

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 16:19

Zitat

Original von Öli

Zitat

Original von hesselberg01
Das ist schon erforderlich. Wenn du den Schein hast, brauchst du nur noch den Antrag auf begleitendes Fahren stellen. So wars zumindest bei nem Kumpel. Fahrerlaubnisentzug is erst wenn se dich zum zweiten Mal erwischen, beim ersten Mal musst du 50€ zahlen..


wenn du dir da sicher bist, dann ruf ich gleich bei der bullerei an, spring im sechseck und fahr ab nächsten monat auto :D muhaaa das wär geil... hahah


So hats mir mein Fahrlehrer gesagt, und der sollte es schon wissen....
Also, viel Spaß beim Autofahren :D :D
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
  • Zum Seitenanfang

Öli

* Nasenbär *

Registrierungsdatum: 1. November 2005

Beiträge: 1 220

Bike: tzr 4fl

Wohnort: hierher

7

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 16:31

fahrlehrer labern in den hinsichten immer kagge... meiner hat gesagt das man seinen schein dann erst mit 21 wiederbekommt. darauf würd ich nichts setzen :D

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten