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fwmone

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16

Dienstag, 24. Januar 2006, 11:32

Zitat

Original von LiLa
In der Regel wird bei Fahren ohne Führerschein bei Ersttätern der Lappen (und zwar alle Klassen) für mindestens 6 Monate entzogen wobei der Entzug allerdings nicht zwingend vorgeschrieben ist.


Und der Wiederholungstäter geht 5 Jahre in den Knast oder wie?

Das ist eben nicht die Regel und sieht der Paragraph als Strafe auch nicht vor. Regel ist bei Ersttätern, je nachdem wie blöd man sich natürlich im Gericht anstellt und wie die Umstände sind, Sozialarbeit oder Geldstrafe. Wenn man 1 Ritzel mehr hatte und das Ding dann 95 km/h lief statt 80 km/h... also bitte.
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Wohnort: Mittelhessen

17

Dienstag, 24. Januar 2006, 11:58

@fwmone

Ich bitte, meine Aussagen nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
Ob Führerscheinentzug oder nicht hängt immer vom Einzelfall ab und ich habe ja auch geschrieben, dass in seinem (minderschweren) Fall gute Chancen bestehen ohne Entzug der Fahrerlaubnis aus der Sache rauszukommen.
Eine ganz gute Auflistung von Regelstrafen für die verschiedenen Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis findet man übrigens hier:
http://www.rechtsanwalt-schiller-online.de/thema2d.htm

Zitat

Und der Wiederholungstäter geht 5 Jahre in den Knast oder wie?

In deutschen Knästen sitzen mehr Leute wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (natürlich oft in Verbindung mit weiteren (Verkehrs-)Delikten) ein als man gemeinhin annimmt.
Sicher kommt man auch nach der 2ten oder 3ten Schwarzfahrt nicht in den Knast, aber wer immer so weiter macht landet früher oder später mit Sicherheit genau da.
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18

Dienstag, 24. Januar 2006, 12:44

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von LiLa
In der Regel wird bei Fahren ohne Führerschein bei Ersttätern der Lappen (und zwar alle Klassen) für mindestens 6 Monate entzogen wobei der Entzug allerdings nicht zwingend vorgeschrieben ist.


Und der Wiederholungstäter geht 5 Jahre in den Knast oder wie?

Das ist eben nicht die Regel und sieht der Paragraph als Strafe auch nicht vor. Regel ist bei Ersttätern, je nachdem wie blöd man sich natürlich im Gericht anstellt und wie die Umstände sind, Sozialarbeit oder Geldstrafe. Wenn man 1 Ritzel mehr hatte und das Ding dann 95 km/h lief statt 80 km/h... also bitte.


ist man ersttäter auch dann noch wenn man vorher ein anderes delikt hatte, z.B. alkohol oder sowas. Ne oder?
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