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Bike: Suzuki SV 650 S K3

1

Montag, 30. Januar 2006, 20:51

Nurnoch Reifen nach Fahrzeugschein erlaubt?

Mir hat heute ein Kumpel erzählt, dass mit den neuen FZ-Scheinen wohl nurnoch die Reifen erlaubt sind (Also Marke und Modell), die man eingetragen hat, also die gerade aufgezogen sind. Ist das nur ein gerücht oder weiß da jemand mehr?

Danke im Voraus,

Nathano
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Yamaha TDR

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2

Montag, 30. Januar 2006, 21:53

also so weit ich informiert bin, steht da nur noch EINE zulässige reifengröße drin, obwohl ein moped z.b. mehrere zugelassene größen haben kann.
die reifen-marken werden wohl auch nicht mehr genannt.

wenn man den neuen fz-schein bekommt, sollte man sich den alten einfach kopieren oder irgendne andere freigabe für die reifen mit sich führen.
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3

Montag, 30. Januar 2006, 22:00

außerdem muss dir der polizist beweisen das du die reifen nicht fahren darfst und nichts anderes.
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4

Montag, 30. Januar 2006, 22:14

Nach wie vor steht in den neuen Scheinen entweder ein Reifentyp drin oder nur die Dimensionen.
Wenn nur die Dimensionen drin stehen darf man jeden Reifen fahren der diesen entspricht.Evtl. steht dabei dass vorder und Hinterreifen der selbe Typ sein müssen.

Wenn ein spezieller Reifentyp eingetragen is, dann darf man eben nur den fahren.

Und genau so wars früher auch.
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5

Montag, 30. Januar 2006, 22:27

Also das heist,
wenn ich mir nen Pilot Power draufziehe in den Gleichen Dimensionen wie mein jetziger Sport Demon dan dürfte die Rennleitung nix sagen?

wie sieht das überhaupt aus weil für meine gibt es keine Freigabe für den Pilot Power kriege ich den eingetragen?
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6

Montag, 30. Januar 2006, 22:32

Also ich hab mir den PP einafch in 110 und 150 draufziehn lassen.
Nach ner Freigabe habe ich gar nicht geschaut.

Hatte im alten Schein aber auch nur die Dimension eingetragen. ;)
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7

Montag, 30. Januar 2006, 23:32

also darf ich den auch einfach drauf machen wenn die Dimensionen stimmen?
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8

Dienstag, 31. Januar 2006, 11:56

klaaaaaaaaaa
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Tutti

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9

Dienstag, 31. Januar 2006, 13:24

Das wird sich auch nicht geändert haben ...

Wenn man nen altes Motorrad hatte und mit ein wenig Glück, waren nur die Reifendimensionen eingetragen:
Darf man alles in den entsprechenden Größen aufziehen.

Wenn aber eine Reifenmarke und Typ eingetragen ist, darf man nur die entsprechenden eingetragenen Reifen aufziehen und fahren.
Oder aber man führt eine Reifenfreigabe für den Motorradtypen, erhältlich auf den Homepages der Reifenhersteller, mit.
Das ist wie eine ABE und die muss man mitführen, da muss dir der Polizist gar nichts beweisen @Julian.
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Bike: Suzuki SV 650 S K3

10

Dienstag, 31. Januar 2006, 13:30

tutti, vielen dank! hab mir auch gleich mal so ne freigabe ausgedruckt...
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11

Dienstag, 31. Januar 2006, 13:52

Ja wie gesagt für den PP gibt es keine.........
aber eigendlich müsste der TÜV das doch eintragen oder?
750er an die Macht
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12

Dienstag, 31. Januar 2006, 13:52

@sachs4stroke: nein darfste theoretisch nicht weil sport demon hat 110/70
und 150/70 ... der PP hat aber 150/60.. also nicht die gleiche dimension ;-) weil die höchstgeschwindigkeit verändert sich ja dann auch usw.
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13

Dienstag, 31. Januar 2006, 14:09

ja aber dafür gibts ja die andere Übersetzung steht ja alles im buch drin,also dimmensionen passen müsste nur das Kettenrad ändern....
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14

Dienstag, 31. Januar 2006, 15:08

du darfst aber auch nicht deine übersetzung ändern.

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

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15

Dienstag, 31. Januar 2006, 15:10

Das ist das blöde, im neuen Fahrzeugschein ist wirklich nur noch Platz für eine Reifengrösse, deswegen bei einer Neuzulassung immer schauen das die anderen Reifengrössen im Text unten stehen.
Therapy?
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