also mal klartext: die haben euch WEDER gesehen, NUR gehört, NOCH habt ihr TATSÄCHLICH zugegeben, dass einer von euch GEFAHREN ist, oder? ich würde sagen, dass ihr das teil, wie schon gesagt wurde, bei einem freund angelassen habt auf´m privatgrundstück. einer von euch wird doch nen garten oder sowas haben, wo ihr das hättet machen können, oder? außerdem: selbst wenn ihr die dümmste ausrede á la im kofferraum angelassen benutzt: was können die euch da? ist doch egal, wie dumm das klingt. die können euch nichts gegenteiliges beweisen, egal wie schuldbewusst ihr vielleicht gegenüber den bullen gewirkt haben solltet. sowas zählt nicht als beweis. und was is´n das mit dem foto? wollen die euch beweisen, dass ihr ein vollverkleidetes pocketbike hinten im auto hattet?

natürlich wirkt es bombensicher eindeutig, dass ihr das pocketbike bewegt habt, wenn ihr damit aus der parkplatzeinfahrt rausfahrt, man euch vorher gehört hat und ihr dann evtl noch zweideutige geständnisse abliefert. aber was soll´s?im zweifel für den angeklagten, oder?
aber hey: manchmal hilft auf muttern hören, wa?aber jetzt isses zu spät wenn du deinen A-lappen nicht riskieren willst, dann müsst ihr die schuld von euch schieben.sollte dir ne lehre sein, so ´nen scheiß nicht nochmal zu machen. gibt doch genug möglichkeiten, so´n pocketbike legal zu bewegen!es hat auch seinen sinn, dass man die teile im öffentlichen straßenverkehr nicht fahren darf, auch wenn es natürlich schwachsinn ist, jemand dafür bestrafen zu wollen, dass er auf nem leeren parkplatz abends ein bissl rumkurvt. ich kenne leute, die bei solchem "üben" or dem prüfung wirklich erwischt wurden und die hatten dann den zappen--es gab keinen führerschein bis auf weiteres