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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

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Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

1

Freitag, 10. März 2006, 14:06

Ve3rsichert auf der Fahrt zur Zulassungsstelle?

Ja. Es geht darum, dass ich mein Mopped so langsam mal wieder anmelden will..
Eigentlich dacht ich, ich fahr mim Auto dahin, melde Mopped an, fahr mim Auto zurück und schraub dann das KZ ans Möpp.

Auf einer meiner deckungskarten (hab 2) steht drauf, dass ich bei der Fahrt zur Zulassungsstelle den gleichen Versicherungsschutz wie vor der Abmeldung habe.

Gilt das für alle Deckungskarten oder ist das tatsächlich ein 'extra Service' des versicherers?
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

2

Freitag, 10. März 2006, 14:07

gilt bei allen
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Registrierungsdatum: 14. März 2002

Beiträge: 4 975

Bike: ^^ eliminiert

Wohnort: Bremen

3

Freitag, 10. März 2006, 14:38

kann man dann da echt ohne zugelassener karre so hinfahren? muss man dazu das kennzeichen anbauen oder kann ich es ganz ablassen, da es ja noch kein siegel hat und den da erst bekommt?
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Registrierungsdatum: 9. Dezember 2005

Beiträge: 942

Bike: Blade R.I.P Auto: Vectra A 2000

Wohnort: Land der heiligen Ownage

4

Freitag, 10. März 2006, 15:01

Jo, glaub des stimmt so.

Nur darfst 'de nur auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle ohne KZ fahren. Keine Umwege, kein Stop am Kiosk usw. Dann könntest du das ja auch einfach so sagen um nicht erwischt zu werden.

MfG

Vectra A 2000 - Lieber negativ auffallen, als garnich!


Vectra Counter: 5 Verkehrskontrollen / 55€ Verwarngeld :daumen:

Hört grad: Dit neue Schkuuter Album!
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ducss900nuda

unregistriert

5

Freitag, 10. März 2006, 15:41

mmmh riskier es besser nicht , ein schlecht gelaunter polizist und es kann sehr sehr stressig werden, erlaubt hin oder her , vor allem wenn was passiert sieht die welt warscheinlich trotz versicherrung nicht so rosig für dich aus - nimms auto ... die saison ist noch lang

es lebe der erfinder des saisonkennzeichens :)
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Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

6

Freitag, 10. März 2006, 15:43

ist erlaubt, brauchst auch kein KZ.

@den über mir: auch ein schlecht gelaunter polizist muss sich an gesetze halten
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Registrierungsdatum: 23. Januar 2005

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Bike: 1,2 l Sportkuh

Wohnort: Frankfurt/Main

7

Freitag, 10. März 2006, 15:47

bei der 125er bin ich ohne plaketten zur vorführung gefahren, bei der duke muss ich ohne papiere zur vorführung fahren.
wenn sie dir nicht glauben, sollen sie halt hinterherfahren und dich bei der prüfung begleiten :D
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ducss900nuda

unregistriert

8

Freitag, 10. März 2006, 15:49

klar muss er, keine frage . aber rumstressen darf er trotzdem und wird er vielleicht auch (ps kumpel ist polizist). bis zu einem verwarnungsgeld, weil der verdacht besteht dass er nicht auf direktem wege fuhr kannes aber dennoch führen , das hat es sehr schnell - und ist legal
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Registrierungsdatum: 9. Juni 2002

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Bike: SV *Silver Surfer* 650 S

Wohnort: München

9

Freitag, 10. März 2006, 17:04

Zitat

Original von ducss900nuda
klar muss er, keine frage . aber rumstressen darf er trotzdem und wird er vielleicht auch (ps kumpel ist polizist). bis zu einem verwarnungsgeld, weil der verdacht besteht dass er nicht auf direktem wege fuhr kannes aber dennoch führen , das hat es sehr schnell - und ist legal



1. deine Gramatik ist schrecklich
2. verwarngeld auf verdacht? :wand:liest du eigendlich auch was du schreibst?
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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Registrierungsdatum: 24. November 2004

Beiträge: 546

Bike: Honda Nsr 125 & VW Vento tdi

Wohnort: Hessen

10

Freitag, 10. März 2006, 17:49

Zitat

Original von Zord911

Zitat

Original von ducss900nuda
klar muss er, keine frage . aber rumstressen darf er trotzdem und wird er vielleicht auch (ps kumpel ist polizist). bis zu einem verwarnungsgeld, weil der verdacht besteht dass er nicht auf direktem wege fuhr kannes aber dennoch führen , das hat es sehr schnell - und ist legal



1. deine Gramatik ist schrecklich
2. verwarngeld auf verdacht? :wand:liest du eigendlich auch was du schreibst?


un grammatik schreibt man mit 2 m

wenn schon klugscheißen, dann richtig :P




sry das musste einfach sein






also ich würde mit dem auto fahrn.. wenn man doch die möglichkeit hat, man muss ja nich immer dem polizist nen anlass zum stutzig werden geben.. evtl sparste dir dadurch zeit, weil dich keiner anhält ;)
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Beiträge: 65

Bike: sv 650

11

Freitag, 10. März 2006, 17:53

des heißt grammatik...
nur mal an die verbesserer die selber keine rechtschreibung koennen.
rumstressen kann der polizist. bei nem verwarngeld wuerd ich den anwalt einschalten (ps mein vadda is einer). sonst wuerd ich es wahrscheinlich akzeptieren.

mfg miklo
Cagado hasta el alma!
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SETO

unregistriert

12

Freitag, 10. März 2006, 19:08

Zitat

Original von miklo86
des heißt grammatik...
nur mal an die verbesserer die selber keine rechtschreibung koennen.
rumstressen kann der polizist. bei nem verwarngeld wuerd ich den anwalt einschalten (ps mein vadda is einer). sonst wuerd ich es wahrscheinlich akzeptieren.

mfg miklo


es geht nicht um rechtschreibung sondern grammatik ;)

btw: ich glaub seine frage ist beantwortet. was ihr machen würdet, hat keiner gefragt, oder?
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

13

Freitag, 10. März 2006, 19:42

genau das.

Ob ich tatsächlich fahre steht ja auch noch in den Sternen. Es ging mir ja nur um die Möglichkeit es zu tun.
Eine Frage bleibt jedoch: Gilt dies nur für Fahrzeuge die bereits auf den neuen Halter zugelassen wurden oder kann ich auch ein neues Auto so zur Zulassungsstelle fahren?

Beim Autkauf bin ich immer das Fahrzeug zulassen gefahren und dann mit Papieren und Kennzeichen zum Händler um es abzuholen. Wenn man direkt das Auto mitnähme könnte man sich doch einen Weg schenken ?(
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