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Registrierungsdatum: 22. Dezember 2003
Bike: Varadero125 *verkauft* ; zzr600 *verkauft*; Suzuki SV 650S K3; Yamaha SR 125
Registrierungsdatum: 2. Mai 2004
Bike: GZ Marauder, Opel Kadett E (Totalschaden), Opel Astra F Caravan
Wohnort: Heinsberg/Waldfeucht
Zitat
Original von euer
Hmm nen Kollege meinte, dass man überhaupt keine ABEs mitführen brauch. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Zitat
...für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie:
97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »h4!z4« (25. Mai 2006, 17:54)