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DMDoniz

***Der Schweigende***

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1

Donnerstag, 8. Juni 2006, 12:42

Zivildienst Rechtsfrage

Ich muss am 1.8. meinen Zivildienst antreten. Dies ist nach dem Ende meiner Ausbildung.

Nun ist es so, dass ich bei mir in der Firma eine super Stelle angeboten bekommen habe, welche aber in den nächsten 2 Monaten besetzt werden muss. Der Chef kann also nicht warten, bis ich wieder zurück bin. Er will aber MICH für die Stelle haben!

Jetzt habe ich beim Bundesamt für Zivildienst angerufen und gefragt wie es aussieht, ob man den nicht flach fallen lassen kann, da ich ne Stelle im Geschäft hab und die MICH wollen. Zudem ist die Stelle normal für studierte Informatiker und ich als Fachinformatiker Azubi hab sie angeboten bekommen, da der Chef weiß wie gut ich arbeite. Also ist die Stelle sogar überqualifiziert.
Der nette Mann (wirklich total nett!!!) vom BfZ meinte, dass es die Möglichkeit gebe, den Zivildienst nur nach hinten zu verschieben (ca. 1 Jahr), jedoch nicht flach fallen zu lassen. Das Jahr bringt jedoch nix. Wenn dann muss es schon flach fallen.

Kann ich irgendwie erwirken, dass ich meinen Zivildienst nicht antreten muss?
Kennt ihr irgendwelche gleiche Fälle?

Anmerkung: ich bin seit April 21. Wie lang kann man eigentlich eingezogen werden?

Ich hoffe schon mal, dass ihr mir helfen könnt. Am besten jemand wie Falk, der von Rechten ne Ahnung hat!


P.S. eigentlich hab ich mich ja auf meinen Zivi gefreut! *ernst* Das Problem ist nun halt, dass ich so eine Chance auf eine Stelle nächstes Jahr nicht habe. :(
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Zitat


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2

Donnerstag, 8. Juni 2006, 13:03

rofl trottel hast wohl gleich verweigert oder wie

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
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3

Donnerstag, 8. Juni 2006, 13:12

ich hab mal von nem freund mitgekriegt dass er mit seiner ausbildung schon so weit war dass er diese nicht abbrechen musste um zum bund zu gehen. als er dann fertig war war er zu alt um eingezogen zu werden. vielleicht funktionierts ja wenn du zuerst sagst du verschiebst des um ein jahr dann musstes aber gar nimmer machen weil du schon nen festen job hast ... wär jetzt ne idee .... vielleicht kann jemand in erfahrung bringen ob des so funktionieren würde
Was ist geil und hat einen Streifen im Avatar?
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DMDoniz

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4

Donnerstag, 8. Juni 2006, 13:20

Zitat

Original von jaques le penible
rofl trottel hast wohl gleich verweigert oder wie


du bist schon nen ganz helles Köpfchen.

Wenn man wartet und dann plötzlich einen Brief bekommt, dass man eingezogen wird und dann noch verweigern will, ist es viel schwieriger zu verweigern.
So haben sie nämlich nen Bekannten von mir gefickt. Der musste trotzdem gehen, da sie seine Verweigerung nicht mehr angenommen haben.



Bis wann kann man denn eingezogen werden?
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Zitat


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5

Donnerstag, 8. Juni 2006, 13:24

ja und du superschlaues köpfchen hast wohl noch net mitgekriegt daß nur noch 1/3 eingezogen werden aber eben nur wenn man nicht so dumm ist und gleich von anfang an verweigert :wand:
zumal du wenns hart auf hart kommt dich immernoch nachmustern lassen kannst und dann zig atteste anschleppen was bei vorzeitiger verweigerung -ach wie dumm- halt nicht mehr möglicht ist


"Der musste trotzdem gehen, da sie seine Verweigerung nicht mehr angenommen haben."
jaja genau blabla verweigern kannst du auch direkt vor ort noch also laber net wenn dein bekannter zu dumm dafür war kann man auch nix machen

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »jaques le penible« (8. Juni 2006, 13:26)

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Matthias

unregistriert

6

Donnerstag, 8. Juni 2006, 13:37

Also einberufen werden kannst du bis einschl. 25 Jahre. Frag mal nach ob nach dem einem Jahr Aufschiebung noch eine Nachmusterung fällig wird. Dann kann man da doch bestimmt was drehen...was weiß ich Arzt soll dir alle möglichen Allergien, nen krummen Rücken oder sonstwas bescheinigen.
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DMDoniz

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7

Donnerstag, 8. Juni 2006, 13:44

Zitat

Original von Matthias
Also einberufen werden kannst du bis einschl. 25 Jahre. Frag mal nach ob nach dem einem Jahr Aufschiebung noch eine Nachmusterung fällig wird. Dann kann man da doch bestimmt was drehen...was weiß ich Arzt soll dir alle möglichen Allergien, nen krummen Rücken oder sonstwas bescheinigen.


ne Nachmusterung wird doch net gemacht, wenn man schon verweigert hat oder?!
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Zitat


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Matthias

unregistriert

8

Donnerstag, 8. Juni 2006, 13:45

Keine Ahnung, aber in 1 Jahr kann schon viel passieren gesundheitlich...
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Störtebecker

unregistriert

9

Donnerstag, 8. Juni 2006, 13:58

Zitat

Original von Matthias
Keine Ahnung, aber in 1 Jahr kann schon viel passieren gesundheitlich...


allerdings... ich ´hatte immer angst vor der musterung ^^, also wegen T2 oder T1 weil ich generel nix machen wollt... naja dann kam mir der unfall dazwischen und wenn man es so will bin ich T6 ausgemustert worden (ich weiß das gibts net) ich musste noch net mal hin. Einfach denen den zettel hingeschickt.

Ontopic:
an deiner Stelle, wenns gar net geht mim zivi, würd ich mal mit nem arzt reden, ob der dir was gesundheitliches "auftischen" kann. wenn du dem deine situation erklärst, wird er dir bestimmt die ein oder andere unheilbare schwerwiegende Krankheits zu schreiben....

@jaques le penible
:wand: trottel
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DMDoniz

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10

Donnerstag, 8. Juni 2006, 14:10

weiß da jemand was genaues drüber...

kann ich jetzt noch ne Nachmusterung erwirken?
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11

Donnerstag, 8. Juni 2006, 14:17

Zum Zivildienst kannst de bist 27 eingezogen werden. Beim Bund ist mit 25 Schluß.

Haha....ich hatte Glueck.


Nachmusterung geht, musst aber nen Grund dafuer angeben.
...and now we start with these nice little clouds.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SuperSkunk« (8. Juni 2006, 14:18)

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DMDoniz

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12

Donnerstag, 8. Juni 2006, 14:20

das kommt wohl irgendwie unglaubwürdig, wenn ich jetzt nen Antrag stell wegen Allergie (was ich vermutlich wirklich hab!!!) und sag, dass es schnell gehen muss wegen ner Stelle, die ich bekommen könnte falls ich untauglich bin, oder?! ;)
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13

Donnerstag, 8. Juni 2006, 14:24

Stell einen Antrag auf Zurueckstellung fuer einen gewissen Zeitraum, dann hast du erstmal Luft.
MIt Glueck wollen se dich dann gar nich mehr.

Brauchst allerdings einen Grund, den du moeglichst auch Nachweisen kannst.




MIr ist so, als wenn ein Arbeitgeber eine Stelle fuer den Zeitraum des Zivildienstes/Bundes freihalten muss.
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14

Donnerstag, 8. Juni 2006, 14:26

Es ist ja auch so, dass ich EINE Stelle bekomme, wenn ich zurück komme

Es ist aber nicht so, dass ich DIESE Stelle bekomme ;)


was sind den Allergien, wegen denen man ausgemustert wird?
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15

Donnerstag, 8. Juni 2006, 14:29

Das ist natuerlich sehr ungluecklich. Wie gesagt....Zurueckstellung beantragen is der einzige Weg dem ich Chancen gebe.

Lebensmittelallergien sind da sehr geeignet zum ausmustern.
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