Freitag, 2. Mai 2025, 01:01 UTC+2
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Original von ind
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Original von marwin
nene, so tineff brauch ich nicht,
nur das noetigste, so dass ich das auch eingetragen krieg
Aus dem TÜV-Buch Motorrad: "Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben." und "Eingeschaltetes Fernlicht muß durch eine blau leuchtende Kontrollampe im Blickfeld des Fahrers erkennbar sein, bei Krafträdern genügt auch eine bestimmte Stellung des Fernlichtschalters."
Wenn du also keine Warnblinkanlage oder Nebelschlußleuchte hast und deinen Leerlauf auch so findest, kannst du auf sämtliche Kontrolleuchten verzichten.
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Original von deggendorfer
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Original von ind
Aus dem TÜV-Buch Motorrad: [nix nötig]
ich hab grad mitm fwmone gesprochen und der meinte man braucht doch leuchten?
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Original von deggendorfer
mit beschriftung oder reichen gängige farben?
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Original von deggendorfer
muss die hupe eigentlich in fahrtrichtung zeigen oder kann ich die sonst wo unterbringen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »deggendorfer« (18. Juli 2006, 09:25)