Mittwoch, 30. April 2025, 22:10 UTC+2
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Original von franz-lanz
AU! du hast dir nen unfaller gekauft?
so zeugs wie stoßdämpfer und lager wirst du aber nicht geltend machen können, weil verschleißzeugs (oder zumindest wirds halt so ausgelegt).
und das problem mit dem rahmen bleibt .. frägt sich nur inwiefern du das erahnen konntest wegen dem besagten "blechschaden".
naja jedenfalls noch viel spaß
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Zitat Bertrand: ich find unhübsche frauen eh überflüssig
Registrierungsdatum: 23. September 2002
Bike: Kawa ZR-7
Wohnort: Bayerisches Vorstadtdorf, ehemals Hanauer Vorstadtghetto
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Original von Max_Pain
aber: "Stopßdämpfer vorne rechts stark verformt"
verformt aufgrund von verschleiß....sowas hab ich bis jetzt noch net mitbekommen...und ich arbeite ab un zu in ner kfz werkstatt![]()
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Original von franz-lanz
ne aber so wirds ihm dann letztendlich ausgelegt.
und wenn ich mir beim verkäufer unsicher wäre würd ich auch immer zur dekra oder tüv und schnell nen gutachten machen lasse.
mein privatverkäufer war aber seriös von daher hab ich gar keinen mehr machen lassen, aber wenn ein autohändler (war doch einer oder?!) schon garkeine garantie aufs fahrzeug gibt würd mir das schon zu denken geben, zumal der dir den ohne gewährleistung gar nicht hätte verkaufen dürfen, außer er war für export, nur an händler usw.
silent_one
unregistriert
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Original von Kus-style
ja ich habe das auto von privat gekauft
danke für die antworten, ihr habt mir echt hoffnung gemacht![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (4. September 2006, 21:40)