ich hab grad nochmal mit nem freund geredet
wenn du irgendein kennzeichen hast und die versicherungsbestätigung dann kannst du zum tüv fahren damit
du bisd dann selbst für die verkehrssicherheit verantwortlich und dass motorrad muss später auf das kennzeichen zugelassen werden
du darfst aber nur auf direktem wege zum nähesten tüv in deinem landkreis fahren
in der versicherungsbestätigung steht doch schon das kennzeichen für das fahrzeug drin (is zumindest meist) so
schreib mir ne pn wennsd wirklich wichtig is dann frag ich meine mutter morgen mittag...die arbeitet in der zulassungsstelle
Beim Auto isses so, dass du von deiner Versicherung (ich weis es nur von der Huk) ein Kurzzeitkennzeichen bekommst, das kostet dann 50€ galub ich, das wird dann aber verrechnet wenn du bei denen dann einen Vertrag abschließt.
Schöne Tigra A Felgen zu verkaufen:
--> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160500021653
so ich hab jetzt von der versicherung nen wisch, dass ich trotz nicht gestempeltem nummernschild , für anmeldung und tüv versichert bin.
altes blech ist dran
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ducss900nuda« (30. September 2006, 17:22)