sieht so aus, ebay sagt nur:
Grundsatz
Wer Lebensmittel anbietet, muss die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes einhalten.
Insbesondere sind die Vorschriften über die Lagerung, Verpackung und Transport zu respektieren. Anpreisung, Aufmachung und Verpackung der Lebensmittel dürfen den Käufer nicht täuschen. Täuschend sind namentlich Angaben die geeignet sind, beim Käufer falsche Vorstellungen über die Herstellung, Zusammensetzung, Beschaffenheit, Produktionsart, Haltbarkeit, Herkunft sowie über besondere Wirkungen und den Wert des Lebensmittels zu wecken (vgl. Art. 19 Lebensmittelverordnung). Insbesondere ist es verboten, ein Lebensmittel als Schlankheitsmittel anzupreisen.
mach halt, wenn net werdes sie es dir schon sagen...