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Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 17

Bike: Yamaha R6, Husky SM 125

Wohnort: Stuttgart

16

Donnerstag, 11. April 2002, 01:56

Man könnt's natürlich auch so probieren:

Zitat


Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:

Motorisierte Krankenfahrstühle bis 10 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, und Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Quelle: http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrers…srecht-.388.htm


Viel Spaß beim begründen und beim fahren ;)

Gruß, Philipp

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Philipp« (11. April 2002, 01:59)

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