http://210468.homepagemodules.de/t520820…trolle-ab-.html
und dazu ein Zitat von einem Polizist aus dem Bandit-forum:
Wie inzwischen ja langsam bekannt sein müsste, ist zum 1.3.2007 die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten und hat teileweise alte Bestimungen aus der StVZO abgelöst, die nun nicht mehr gelten. Hierzu zählt. ua. auch der berühmte §18 StVZO, in dem die Betriebserlaubnispflicht und im Zusammenhang damit dann in anderen Bestimmungen der StVZO auch die Bußgelder geregelt sind/waren. Hierzu zählt auch die bisherige Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Manipulationen bei Abgasanlagen, bzw. das Nichteinhalten von Geräuschgrenzwerten.
Ein Verstoß gegen den alten §18 kann nun nicht mehr geahndet werden, weil der ja nun nicht mehr gilt. Verstöße wegen des Erlöschen der Betriebserlaubnis müssen daher nach den §§30ff StVZO betrachtet werden.
Gemäß §30 StVZO liegt ein Verstoß vor, wenn bei Nichtbeachtung der Beschaffenheitsvorschriften die Verkehrssicherheit beinträchtigt sein kann, d.h. wenn bei verkehrsüblichem Gebrauch das Kraftfahrzeugs vermeidbare Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen wegen dessen Beschaffenheit zu erwarten sind. Eine tatsächliche konkrete Gefährdung, Behinderung oder Belästigung muss nicht vorliegen.
Eine Verstoß gegen §30 StVZO ist grundsätzlich laut dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu ahnden (Tatbestands-Nummern 330000 und 330006).
In den Fällen einer WESENTLICHEN Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Beschaffenheit des Fahrzeugs ist auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen (TBNR 330600 und 330606) = weiterhin Bußgeld in Flensburg und Punkte...
Hiermit kann aber nur bearbeitet werden, bei denen in anderen Vorschriften den StVZO (§§32ff) keine Sonderbestimmuingen greifen.
So, das ist der aktuelle Stand. Dass ein manipulierter zu lauter Auspuff eine Belästigung darstellt, dürfte jedem einleuchten ==> 25 Euro Verwarngeld ist logisch.
Die Frage ist nur, ob man zu dem Schluss kommt, dass ein solcher Auspuff auch eine WESENTLICHE Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt (dann wieder Anzeige), und genau DAS ist strittig, weil es hierzu noch keine Gerichtsurteile gibt....
Die generelle Aussage, dass die Polizei keine Auspuffanlagen oder Motorräder mehr sicherstellen darf, ist schlicht falsch. Wenn jemand mehrfach mit dem gleichen manipulierten zu lauten Auspuff erwischt wird (eigentlich immer nur je 25 Euro), ist das immer noch ein beharrlicher vorsätzlicher Vorstoß und kann die entsprechenden Folgen nach sich ziehen.
Und wenn durch den Auspuff eine Leitungssteigerung erreicht wird/zu erwarten ist und der Fahrer nicht den passenden Führerschein oder das Mopped nicht in der passenden Versicherungsklasse versichert ist, sind wir dann immer noch wieder im Strafrecht, und da ist natürlich alles weiterhin möglich .
was sagt ihr dazu?