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Registrierungsdatum: 8. September 2001
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Zitat
Original von |Carsten|
Zitat
Original von Cleaner
Du kannst immer den Dienst an der Waffe verweigern! Auch wenn du z.B. schon 4 Monate bei der Truppe bist.
Werden die 4 Monate dann auf die Zivi-Zeit angerechnet oder fällt der Zivildienst dann ganz weg??
Zitat
Original von Cleaner
Du kannst immer den Dienst an der Waffe verweigern! Auch wenn du z.B. schon 4 Monate bei der Truppe bist.
Da die Bearbeitung etwas dauert, würde ich mich beeilen. Falls du zum Dienstantritt der KDV Antrag noch nicht durch ist, musst trotzdem Antreten!
Selbst ein Zeitsoldat kann einen KDV Antrag stellen. Die Frage ist nur, ob er damit durch kommt.
Zitat
Original von Hondianer
Zitat
Original von Cleaner
Du kannst immer den Dienst an der Waffe verweigern! Auch wenn du z.B. schon 4 Monate bei der Truppe bist.
Da die Bearbeitung etwas dauert, würde ich mich beeilen. Falls du zum Dienstantritt der KDV Antrag noch nicht durch ist, musst trotzdem Antreten!
Selbst ein Zeitsoldat kann einen KDV Antrag stellen. Die Frage ist nur, ob er damit durch kommt.
Also was ich bisjetzt so lese im im groben alles richtig. Also das du halt auch den KDV stellen kannst wenn du schon in der AGA bist. Allerdings heißt KDV dann nicht sofort das du nicht dabei bist. Wenn du erstmal da bist , wirds auch ein paar wochen dauern bis du raus bist. Im Regelfall sind deine Vorgesetzten aber auf "deiner" Seite , da Leute die einen KDV antrag gestellt haben und trotzdem noch in der Gruppe sind einen Immensen aufwand darstellen. KDV befriet dich dann nur vom Dienst an der Waffe , dh du brauchst nicht mit schießen und auch nicht an sämtlichen ausbildungen Teilnehme. Aber , und jetzt kommt der Knackpunkt , du wirst zwangsläufig anders beschäftigt werden dh zb als Sicherungsposten odersowas. Die anderen schießen dann rum , was durchaus Interessant ist , und du sitzt vor der Schießbahn an ner Schranke und machst die auf und zu wenn jemand da durch will. Das man auch für alle anderen Scheiß Jobs zuständig bist erklärt sich von selber. Is schon stellenweise recht krass was da abgeht auch von Seiten der Ausbilder. Aber man muss sich mal vor Augen halten , da sind sagen wir mal nen Zug von 60 Mann , da sind da zwei drin die garnichts an waffen machen dürfen quasi nichmal angucken , dann müssen sich deine vorgesetzten immer nen heiden aufwand machen um genau diese zwei männecken da zu beschäftigen , machen Ihnen also nur Arbeit und das obwohl sie ja eh irgendwann weg sind.
Tip des Tages : Entweder Schlau genug sein durch die Musterung zu fallen (T3 reicht) , schlau genug sein KDV antrag rechtezeitig zu stellen und durch zu bekommen ODER die fucking 9 Monate wie nen Kerl durchziehen
Zitat
Original von Cleaner
Zitat
Original von Hondianer
Zitat
Original von Cleaner
Du kannst immer den Dienst an der Waffe verweigern! Auch wenn du z.B. schon 4 Monate bei der Truppe bist.
Da die Bearbeitung etwas dauert, würde ich mich beeilen. Falls du zum Dienstantritt der KDV Antrag noch nicht durch ist, musst trotzdem Antreten!
Selbst ein Zeitsoldat kann einen KDV Antrag stellen. Die Frage ist nur, ob er damit durch kommt.
Also was ich bisjetzt so lese im im groben alles richtig. Also das du halt auch den KDV stellen kannst wenn du schon in der AGA bist. Allerdings heißt KDV dann nicht sofort das du nicht dabei bist. Wenn du erstmal da bist , wirds auch ein paar wochen dauern bis du raus bist. Im Regelfall sind deine Vorgesetzten aber auf "deiner" Seite , da Leute die einen KDV antrag gestellt haben und trotzdem noch in der Gruppe sind einen Immensen aufwand darstellen. KDV befriet dich dann nur vom Dienst an der Waffe , dh du brauchst nicht mit schießen und auch nicht an sämtlichen ausbildungen Teilnehme. Aber , und jetzt kommt der Knackpunkt , du wirst zwangsläufig anders beschäftigt werden dh zb als Sicherungsposten odersowas. Die anderen schießen dann rum , was durchaus Interessant ist , und du sitzt vor der Schießbahn an ner Schranke und machst die auf und zu wenn jemand da durch will. Das man auch für alle anderen Scheiß Jobs zuständig bist erklärt sich von selber. Is schon stellenweise recht krass was da abgeht auch von Seiten der Ausbilder. Aber man muss sich mal vor Augen halten , da sind sagen wir mal nen Zug von 60 Mann , da sind da zwei drin die garnichts an waffen machen dürfen quasi nichmal angucken , dann müssen sich deine vorgesetzten immer nen heiden aufwand machen um genau diese zwei männecken da zu beschäftigen , machen Ihnen also nur Arbeit und das obwohl sie ja eh irgendwann weg sind.
Tip des Tages : Entweder Schlau genug sein durch die Musterung zu fallen (T3 reicht) , schlau genug sein KDV antrag rechtezeitig zu stellen und durch zu bekommen ODER die fucking 9 Monate wie nen Kerl durchziehen
"Im groben alles richtig" ? Alles was ich geschrieben habe, IST richtig.
Freunde macht man sich nicht, wenn man bei der Bundeswehr ist und einen KDV Antrag stellt, das sollte einem klar sein.
Aufwand hat nur der Spieß, der muss den ganzen Papierkram regeln. Den Rest "der Bande" geht das so ziemlich am A*sch vorbei. Wenn irgendein Waffendienst ansteht, macht man halt was anderes. Mehr Arbeit bedeutet das nun wirklich nicht. Oft kannst du auch das ganze Programm mitmachen und auch weiter schießen. Du bzw. der KDVler hat ja nur Gewissenskonflikte, wenn er auf Menschen schießt.
kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.
Registrierungsdatum: 2. September 2002
hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor
kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.
Registrierungsdatum: 2. September 2002
Zitat
Original von Ernando Langhan
ja matzew du bist schon der oberleet zivi sozusagen der kskler unter den zivis wahnsinn ich will ein kind von dir
hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor
Zitat
Original von Cleaner
Was muss der Gruppen- oder Zugführer groß machen? Beim Schießen den Befehl zum rumgammeln erteilen? Oh ja, was ein Stress.
Mit dem Gezi musst du mir auch nicht kommen.... Minesweeper ich komme!
Ein KDV Antrag wird nur angenommen, wenn man deutlich macht, dass man einen Gewissenskonflikt hat, wenn man auf Menschen schießt bzw. Menschen tötet.
Also kann man trotzdem noch eine Waffe reinigen oder auf Zielscheiben schießen. Jedoch kann dich niemand dazu zwingen, wenn du ein KDV Antrag gestellt hast. Den Antrag zum Waffenlosendienst muss man übrings gesondert stellen.