ich würde mal haarscharf kombinieren und sagen nein!!!
die veränderung hat dann ja den zweck die drosselung zu umgehen. außerdem glaube ich das du am drosselmechanismus an sich nichts ändern darfst( betriebserlaubniss) ohne tüvabnahme selbst wenn du nicht entdrosselst.du darfst nur reparieren
also wenn sie wollen kriegen sie dich deswegen genauso dran wie bei etwas anderem