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teinacher

freakdepp

Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

Beiträge: 474

1

Samstag, 7. Juni 2003, 06:54

Ebay rechtlich

Wenn ich bei einem Verkauf "Vorverkauf vorbehalten"
hinschreibe, kann ich mich dann darauf berufen falls der Käufer das Produkt fordert und muss es ihm nicht verkaufen oder ist das nicht rechtens?
Bitte keine vermutungen
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noway

unregistriert

2

Samstag, 7. Juni 2003, 07:44

keine Ahnung, aber du kannst immer sagen, das Objekt sei zerstört oder geklaut worden, es ist ja bis zum Verkauf dein Eigentum und solange darfst du es benutzen, wobei es ja kaputtgehen oder geklaut werden kann. Gibt auch extra ne Klausel in den ebay-AGB drin, du musst also nicht für Ersatz sorgen oder so.

cu
noway
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Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 1 062

Bike: keins Auto: Citroen Saxo

Wohnort: Berlin

3

Samstag, 7. Juni 2003, 09:27

Habe das auch schon mal gemacht. Da mir der Verkaufspreis zu niedrig war, hab ich einfach vorgegaukelt, dass das Produkt kaputt ist.
Ansich für niemanden ein Problem, da ja die Käufer ihr Geld zurückkriegen, aber du bleibst mind. auf den Ebay Kosten sitzen, wenn du nicht noch vom Käufer ne positvie Bewertung haben willst. ;)

Aber bei Autos und Motorrädern schreiben ja viele hin, dass das Auto schon vorher verkauft sein kann! Denke mal, dass das legitim ist.

Nachteil ist aber sicherlich, dass du bestimmt einige potentielle Käufer verschreckst, wenn die lesen, dass der Verkauf vorbehalten ist.
Solltest dir also überlegen, ob sich das lohnt....
:D Keine Signatur ist auch eine Signatur! :D
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teinacher

freakdepp

Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

Beiträge: 474

4

Samstag, 7. Juni 2003, 10:07

ich denke mal bieten wird trotzdem jeder entsteht ja niemandem ein nachteil
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Registrierungsdatum: 3. Juni 2003

Beiträge: 9

Bike: Kawasaki KLX 650 C

Wohnort: Berlin

5

Samstag, 7. Juni 2003, 10:30

Entweder wird versteigert oder nicht! Das ist absolute Kacke was ihr da macht. Risiko gehört dazu. Ansonsten sollte man es gar nicht erst machen.

Und rechtlich gesehen gibt es keine Vorbehalte. Wenn ein Bieter den Zuschlag bekommt dann seid ihr verpflichtet die Ware auszuhändigen.

Kommt ihr an den Falschen fliegt ihr da raus!

Habe auch schon mal ein paar mal Sachen versteigert; es ist genauso ärgerlich wenn jemand den Betrag erst hochjagd und dann kurz vor Schluss das Gebot zurücknimmt.
Da würdet ihr euch auch ärgern!

Erst überlegen dann handeln!
So leben alle in Frieden!
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teinacher

freakdepp

Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

Beiträge: 474

6

Samstag, 7. Juni 2003, 10:57

:)) :)) :))
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maRcusW

unregistriert

7

Samstag, 7. Juni 2003, 11:46

is genau so blöd, wie wenn du es selbst ueberbietest
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