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silent_one

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1

Freitag, 17. Dezember 2004, 07:49

eisglätte... weg zur arbeit etc

so also aufgrund von enormer Eisglätte in weiten teilen Bayerns ebenso auch in unserer Region kann ich heute nicht in die arbeit fahren. zudem ist die einzige Möglichkeit in die arbeit zu kommen eh mein Motorrad! als ich grad eben versucht hab genau das meinem Chef zu erklären zeigte der nicht wirklich viel Verständnis! um genau zu sein meinte er es währ nicht sein prob. und ich müsste schauen wie ich in die arbeit komm. das Gespräch ging nur 2 min so dann hab ich ihn so zugetextet das er gemeint hat ich solle nachmittags noch mal anrufen.

wie ist das gesetzlich geregelt: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht in die arbeit kommen kann?

er meinte dann "ja musst du dann eben samstags oder sonntags arbeiten es ist nicht mein Problem". ok erstens bin ich 17 und darf somit doch weder überstunden machen noch an Wochenenden oder gar sonntags beschäftigt werden oder?!

klärt mich mal bitte auf...
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fwmone

unregistriert

2

Freitag, 17. Dezember 2004, 07:53

Es ist durchaus das Problem das Arbeitnehmers; nur weil du mit dem Motorrad nicht hinkannst, heißt das nicht dass stattdessen nicht andere Verkehrsmittel offen stehen.

Edit: bei solchen Fragen langt man sich echt an den Kopf
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silent_one

unregistriert

3

Freitag, 17. Dezember 2004, 07:58

aha und Klartext... es stehen in dem sinn keine anderen Verkehrsmittel offen... hast du am land schon mal Busse oder Bahnen fahren sehn?! ich für meinen teil nicht :wand: und meine
Eltern können mich leider nicht fahren.
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Suzi-Fahrer

unregistriert

4

Freitag, 17. Dezember 2004, 08:34

Wenn Du noch in der Probe bist, kann er Dich für sowas raus hauen, ich würde sowas nicht oft probieren wenn ich ehrlich bin, da würd ich mich schon kümmern.. :rolleyes:
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fwmone

unregistriert

5

Freitag, 17. Dezember 2004, 08:56

Zitat

Original von silent_one
aha und Klartext... es stehen in dem sinn keine anderen Verkehrsmittel offen... hast du am land schon mal Busse oder Bahnen fahren sehn?! ich für meinen teil nicht :wand: und meine
Eltern können mich leider nicht fahren.


Ja nun bei mir auf dem Land fahren genug Busse, es is nur Bequemlichkeit wenn man die nich nutzt. Ansonsten nimm halt ne Taxe. Noch mal: es ist EINDEUTIG DEIN Problem wie du zum Arbeitgeber kommst.

Wie Suzi-Fahrer schon sagt: ich würde in heutiger Zeit solche Aktionen nicht allzu oft treiben, da verspielst du dir sehr schnell deine Punkte und... adieu, lieber Stift.
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Beiträge: 406

Bike: Honda CBR 125 R, BMW 316i 1,9 compact

Wohnort: Landshut

6

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:08

hoch lebe Glatteis ich bin auch ned zur Schule
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silent_one

unregistriert

7

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:10

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von silent_one
aha und Klartext... es stehen in dem sinn keine anderen Verkehrsmittel offen... hast du am land schon mal Busse oder Bahnen fahren sehn?! ich für meinen teil nicht :wand: und meine
Eltern können mich leider nicht fahren.


Ja nun bei mir auf dem Land fahren genug Busse, es is nur Bequemlichkeit wenn man die nich nutzt. Ansonsten nimm halt ne Taxe. Noch mal: es ist EINDEUTIG DEIN Problem wie du zum Arbeitgeber kommst.

Wie Suzi-Fahrer schon sagt: ich würde in heutiger Zeit solche Aktionen nicht allzu oft treiben, da verspielst du dir sehr schnell deine Punkte und... adieu, lieber Stift.


erstens ist meine probezeit lange rum zweitens legen ich auf diesen betrieb nicht sehr viel wert ;) es war ein kleiner fehler meinerseits dort anzufangen... und es fahren keine busse. die busse in der stadt fahren heute kaum bzw garnicht. schulfrei ist auch... das mal nebenbei.

aber danke ihr habt meine frage beantwortet (^^) mehr will ich garnicht...
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Registrierungsdatum: 22. Dezember 2003

Beiträge: 4 061

Bike: Varadero125 *verkauft* ; zzr600 *verkauft*; Suzuki SV 650S K3; Yamaha SR 125

8

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:10

Zitat

Original von Speedy 16
hoch lebe Glatteis ich bin auch ned zur Schule



Und ich habe heute eine Freischicht, es lebe die Zeche:hammer:
blup

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »euer« (17. Dezember 2004, 09:11)

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Suzi-Fahrer

unregistriert

9

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:17

Das ist eine Arbeitsmoral, ehrlich, euch gehts irgendwie zu gut..andere würden sich echt über Arbeit freuen und manche sind echt zu faul sich mal zu kümmern! Dafür hab ich kein Verständnis und wenn ich da der Chef wär, würd ich mir das 2-3mal angucken und danach die Kündigung schreiben! Srry...... :wand:
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silent_one

unregistriert

10

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:26

Zitat

Original von Suzi-Fahrer
Das ist eine Arbeitsmoral, ehrlich, euch gehts irgendwie zu gut..andere würden sich echt über Arbeit freuen und manche sind echt zu faul sich mal zu kümmern! Dafür hab ich kein Verständnis und wenn ich da der Chef wär, würd ich mir das 2-3mal angucken und danach die Kündigung schreiben! Srry...... :wand:


:)) ja wirklich?!
es hat seinen grund warum ich bei glatteis nicht fahre. einzige möglichkeit währ n taxi und das wiederum nur wenn es wirklich pünktlich kommt. ehe jetz noch 10 weitere von wegen arbeitsmoral kommen denke ich kann man den thread echt dicht machen!
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Suzi-Fahrer

unregistriert

11

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:28

Das hat alles keine Logik.......
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silent_one

unregistriert

12

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:41

1. Schnee und Eis: Wenn Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen

Im Winter ergeben sich durch die Witterung immer wieder arbeitsrechtliche Probleme. Kommen Arbeitnehmer wegen Glatteis oder Schneefall nicht zur Arbeit oder kann Ihr Betrieb nicht weiterarbeiten, sollten Sie als Arbeitgeber und Vorgesetzter wissen, welche Rechte und Pflichten Sie bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen haben.

Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an die vereinbarte Arbeitszeit geknüpft. Versäumt der Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistung zu erbringen, kann diese deshalb nicht nachgeholt werden. Dies gilt auch bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen. Sie können von Ihrem Arbeitnehmer also keine Nacharbeit verlangen – dies kann er höchstens auf freiwilliger Basis tun.

Witterungsbedingte Gründe können z.B. sein:

• Unpassierbare Straßen wegen Schneefalls, Schneeverwehungen oder Lawinen
• Glatteis
• Ausfall von öffentlichen Nahverkehrsmitteln auf Grund der Witterung

Hat der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung nicht erbracht, so müssen Sie grundsätzlich keine Vergütung für diesen Zeitraum zahlen, wenn er selbst auf Grund der Witterungsverhältnisse nicht zur Arbeit erscheinen konnte.

Können Sie Ihre Mitarbeiter aus witterungsbedingten Gründen im Betrieb nicht beschäftigen, so entfällt für den Arbeitnehmer ebenfalls die Arbeitspflicht wegen Unmöglichkeit. Eine Pflicht zur Nacharbeit besteht auch hier nicht. Witterungsbedingte Gründe, die Ihren Betrieb lahm legen, können z.B. sein:

• Ausfall der Heizung oder Bruch von Rohrleitungen wegen Kälte
• Maschinenausfall wegen Kälte
• Überschwemmung des Betriebsgeländes
• Stromausfälle wegen Sturm oder Blitzschäden

Grundsätzlich gilt für solche Fälle: Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Kann der Betrieb nicht arbeiten, müssen Sie als Arbeitgeber die Vergütung Ihrer Mitarbeiter trotzdem zahlen. Eine Ausnahme ist allerdings anerkannt: Ist die Existenz des Unternehmens und damit das Arbeitsverhältnis durch die Störung bedroht, müssen Sie zumindest nicht den vollen Lohn zahlen.

quelle: http://www.recht-und-fuehrung.de/archiv/…2004_02_11.html
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Registrierungsdatum: 6. November 2004

Beiträge: 243

Bike: Kawasaki ER-5

Wohnort: Lübeck

13

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:41

Da hat dein Boss schon Recht. :))
Provokation ist relativ :)35
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silent_one

unregistriert

14

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:46

"Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an die vereinbarte Arbeitszeit geknüpft. Versäumt der Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistung zu erbringen, kann diese deshalb nicht nachgeholt werden. Dies gilt auch bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen. Sie können von Ihrem Arbeitnehmer also keine Nacharbeit verlangen – dies kann er höchstens auf freiwilliger Basis tun."

mehr wollte ich nicht wissen..... :rolleyes:
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fwmone

unregistriert

15

Freitag, 17. Dezember 2004, 09:48

Zitat

Original von silent_one
"Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an die vereinbarte Arbeitszeit geknüpft. Versäumt der Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistung zu erbringen, kann diese deshalb nicht nachgeholt werden. Dies gilt auch bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen. Sie können von Ihrem Arbeitnehmer also keine Nacharbeit verlangen – dies kann er höchstens auf freiwilliger Basis tun."

mehr wollte ich nicht wissen..... :rolleyes:


Dann hättest halt gleich bei Google gesucht.
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