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1

Sonntag, 17. April 2005, 14:51

Fahrschule

Also mich würd eins mal interessieren
Ich hab ja schon den A1 lappen und darf demnah mit 18 meine NSR offen fahren.
Wenn ich dann mit 18 den grossen A lappen amchen will könnte ich dann auch mit meiner Karre die fahrstunden bzw Prüfung fahren? Weil mit 18 darf man ja bis 34 P fahren (auch wenn die NSR die noch lange net hat).
Kann mir da jemand helfen ?
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Kingmueller

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2

Sonntag, 17. April 2005, 15:08

Brauchst nur en Einverständniss der Versicherung.. Dann geht das eigentlich...

Problem is nur, dass du halt mit der Maschine noch zur Fahrschule fahren darfst sondern die ungedrosselte nur in den Fahrstunden fahren darfst...
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3

Sonntag, 17. April 2005, 15:12

aber ich darf doch utomatsch ungedrosselt fahren da ich ja schon mit 16 den a1 geamcht habe also wenn ich dann nach den 2 jahren mit dem lappen anfang darf oich dann beides offen oda?
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Kingmueller

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4

Sonntag, 17. April 2005, 15:25

Mit A1 darfst du über 18 15PS und 125ccm fahren. Ganz offen hat die NSR aber mehr als 15PS.....
Glaube kaum, dass man mit ner 15PS Maschine den großen Führerschein machen darf :gruebel:
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5

Sonntag, 17. April 2005, 15:53

Ich dachte wenn ich meine 2 Jahre Probezeit rum hab darf ich die offen fahren ?(
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Kingmueller

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6

Sonntag, 17. April 2005, 16:01

Zitat

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11kw/15 PS. Wenn unter 18 Jahren: Drosselung des Fahrzeugs auf 80 km/h notwendig.


Quelle: http://www.youngbiker.de/125cc/v31/php4/…ehrerschein.php
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