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Registrierungsdatum: 5. März 2006

Beiträge: 6

1

Sonntag, 5. März 2006, 13:43

was brauch ihr für die zulassung wenn HU nocht gilt

hab ne rs 125 und im fahrzeugbrief steht das sie noch bis 05/2006 tüv hat was brauch ich alles für die wiederzulassung?
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Kingmueller

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2

Montag, 6. März 2006, 15:18

Brief
Abmeldebestätigung
Deckungskarte der Vsg
Wenn du unter 18 bist: Einverständnisserklärung beider Elternteile
Personalausweis
Nummernschild (oder Geld fürn neues)
Geld

Müsste alles gewesen sein.. Sollteste aber auch in der Suche und auf der Homepage deiner Zulassungsstelle alles nochmal finden
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3

Montag, 6. März 2006, 15:35

brauchst noch den wisch vom tüv
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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4

Mittwoch, 8. März 2006, 11:54

öhm.. Was mach ich denn, wenn ich weder Abmeldebestätigung noch den Wisch vom Tüv hab ?(

Kanns sein, dass sich da im Zuge der Umstellung auf die neuen "Zulassungsbescheinigungen" statt "Brief und Schein" was geändert hat?
Bin mir jedenfalls recht sicher, dass ich keine Bescheinigung bekommen hab.
Und den Wisch vom Tüv glaube ich schon letztes Jahr nich gehabt zu haben ?(
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Kingmueller

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5

Mittwoch, 8. März 2006, 17:26

Trara

Statt der Abmeldebescheinigung kann auch der entwertete Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.
Scheint sich tatsächlich was geändert zu haben.

Jetzt muss ich nur noch wissen, woher ich den Bericht vom Tüv bekomm ?(

edit:
Wenn ich seit der letzten Zulassung des Fahrzwugs nicht beim Tüv war. Ist es möglich, dass ich den Wisch garnicht mehr haben kann?
Wird der von der Zulassungsstelle einbehalten?
Ach.. ich bin verwirrt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (8. März 2006, 17:28)

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