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Registrierungsdatum: 26. April 2005
Bike: Sachs XTC *geschrottet*; MZ 125SM *verkauft*; GSX-R 1100 *verkauft*; Z750
Wohnort: Nürnberg
zeiko
unregistriert
Meine ich auch.ich glaub nciht dass man das so einfach anfechten kann... besser wäre es gewesen du hättest dir nen kostenvoranschlag machen lassen. der darf nur nen gewissen prozentsatz nach oben abweichen wenn ich das richtig in erinnerung hab
Siehe §§ 650, 645 BGB (Werkvertrag). Man sagt, 15-20% über dem vereinbarten Satz sind noch im Rahmen. * Peter Lustig *
Registrierungsdatum: 25. Mai 2005
Bike: Vespa ET4 125cm³.... Auto: BMW 5er
Wohnort: S / FFM / HD
*Dirty old Man*
Nein also meiner wäre direkt mal mit dem Anwalt zu kommen und zu klagen. Oder mit dem Flogger zu drohen, aber weil man da nie weiß ob nicht vielleicht das Gegenüber... also klagenwürd einfach mal den Werstattmeister mit dem du geredet hast drauf ansprechen und dir erklären lassen warum der Käse deutlich teurer geworden ist als vereinbart war...das wäre mal mein erster schritt.
Registrierungsdatum: 4. Juni 2006
Bike: Yamaha Yz 250; Sachs XTC 170; Honda Cr 125R, Yamaha Yz 400f
Wohnort: Bayern
ich würd ihm die 9mm unterm mantel "zeigen"*
* keine rechtsberatung
Registrierungsdatum: 26. April 2005
Bike: Sachs XTC *geschrottet*; MZ 125SM *verkauft*; GSX-R 1100 *verkauft*; Z750
Wohnort: Nürnberg
) auf jeden fall liefs darauf hinaus, dass ich die 300€ gezahlt habe und die uns nie wieder sehen wollen, ist aber nur bedingt schlimm, da ich schon 3 andere vertragshändler bei uns gefunden habe
. auf jeden fall hatte er mir versucht ne andere geschichte zu erzählen als es tatsächlich war, und als wir uns rechtfertigen wollten, meinte er eben machen wir 300 und dann wars das aber...