Mittwoch, 30. April 2025, 17:55 UTC+2
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Die Sachlage kennst du. Du willst die Rechtslage wissen.Wie ist denn da die Sachlage?
Wdlg ist ein sog GewährleistungsR. Gewährl trifft zunächst mal jeden KaufV, unabh v Verkäufertyp. Der Privatmann kann allerdings im Gegensatz zum Unternehmer GewährleistungR wirksam ausschließen. Übrigens ist seine Rechtsauffassung dennoch falsch: gegenüber der Wandlg ist die Nachbesserg vorrangig.Der Verkäufer kommt mir jetzt mit Blablub §hier und §da und Wandlung, aber das gilt doch meineserachtens nur bei Gewerblichen.
Vorliegend war eine Schickschuld zu erbringen, weswegen deine Leistung mit ordnungsgemäßer Übergabe an das Transportunternehmen erbracht ist. Das setzt allerdings auch eine ausreichende Verpackung voraus.Bin ich der Depp oder er?![]()
Hm neeee. Der Nachbar hat eine Gefälligkeit erbracht und wollte durch seine Handlung keine rechtlich entscheidende Willenserklärung abgeben, die ihn gar noch haften ließe. Ist ähnlich gelagert wird das durch einen Freund nicht abgegebene Lottolos, das einen Sechser enthalten hätte.Eigendlich sein Nachbar. Soweit ich weiß muss der Schaden direkt festgestellt werden. Dies hätte durch den Nachbarn geschehen müssen. Dieser tat das nicht, also bist du aus dem Schneider
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland
Wohnort: Vo dr Alb ra
Nicht nur bei eBay, die sind mittlerweile auch bei youngbiker angemeldet:hast dir doch hoffentlich auch bilder schicken lassen bei ebay wimmelts inzwischen nur noch so von gesocks das sich vorteile rausschlagen will mit jedweden mitteln
rofl, na klar hab ich das dingens zurückgefordert und auch bekommen. Muss ja zugeben das es von mir nicht wirklich extrem sicher verpackt wurde ...
Bilder? Ich würd das Gerät zurückfordern sonst gibts keine Erstattung!hast dir doch hoffentlich auch bilder schicken lassen bei ebay wimmelts inzwischen nur noch so von gesocks das sich vorteile rausschlagen will mit jedweden mitteln