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Registrierungsdatum: 2. August 2007
Bike: Kawasaki Ninja ZX-6 R
Wohnort: Trochtelfingen, bei Reutlingen
Zitat
§3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
b. durch unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Tierschäden, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Verschmorung, Brand oder Explosion;
Registrierungsdatum: 2. August 2007
Bike: Kawasaki Ninja ZX-6 R
Wohnort: Trochtelfingen, bei Reutlingen
kann mich noch drann erinnern wo der peugot hier noch als so toll und gleichzeitig billig angepriesen wurde![]()
fazit haha
Registrierungsdatum: 18. Februar 2004
Wohnort: geb.Kölner Momentan im Exil in Koblenz
Die Studis die ich kenn haben eher das prob überhaupt ne karre zu haben die den Tüv packt / das geld fürs tanken zu haben, daher is die Dose Mitleid hier nicht ganz so groß.![]()
Das_Kind
Registrierungsdatum: 22. Juni 2004
kann mich noch drann erinnern wo der peugot hier noch als so toll und gleichzeitig billig angepriesen wurde![]()
fazit haha
Hihi, lustig. Alle haben sicherlich total gelacht.
Und damals war das Auto auch noch besser![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Penicchio« (2. März 2010, 14:22)
Registrierungsdatum: 2. August 2007
Bike: Kawasaki Ninja ZX-6 R
Wohnort: Trochtelfingen, bei Reutlingen
@hondianer welcher motor? vr wie...der verträgt auch aufgrund der thermischen belastung die im original zustand schon sehr hoch ist nicht wirklich gas
"so storys liest man auch im 7-er forum und benzforum zu genüge."
jo gibts auch bei vw und audi. wobei man sich ja vorher mal informieren kann was man sich da ins haus holt
Zitat
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Die Argumentation der Garantieversicherung steht daher auf tönernen Füßen, wenn diese nur behauptet, dass Ihr Verschulden für die Oxidation verantwortlich ist. Soweit nicht in anderen Garantiebedingungen eine sog. Beweislastumkehr vereinbart ist, wonach Sie nachweisen müssen, nicht für den Wassereintritt bzw. die Oxidation verantwortlich zu sein, kann die Versicherung die Leistung nur verweigern, wenn Ihnen eine unsachgemäße Handhabung (die auch eine Motorwäsche sein könnte, da diese heutzutage nicht mehr als sinnvoll angesehen wird angesichts der vielen verschiedenen elektronischen Elemente im Motorraum) bewiesen werden kann, die reine Behauptung bzw. Zweifel genügen u.E. nicht.
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