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Registrierungsdatum: 16. Oktober 2004

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Bike: CBR600F PC35i

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1

Dienstag, 1. Mai 2007, 16:53

Mopped umgefahren worden --> Anspruch auf Leihmopped!?

Also die CBF von meinem Dad wurde beim Ausparken umgestoßen. Bis Werkstatt und Versicherung sich da wieder geeinigt haben, vergehen wieder mal JAHRE... :rolleyes:

Es steht nun schon seit Ewigkeiten 'ne Tour an. Natürlich ist die CBF bis dahin nicht verfügbar. Hat man Anspruch auf Ersatz oder so wie's ja beim AUto möglich ist. Da werden ja stellenweise die Taxi-Kosten übernommen.. ^^

Hat man irgendwie ANpruch auf ein gleichwertiges Motorrad, mindestens für DEN Tag der Tour!?
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Shagrath

unregistriert

2

Dienstag, 1. Mai 2007, 16:57

Ich weiß es zwar nich, aber ich schätze mal nein, da ein Motorrad von einer Versicherung sicher nicht als ein Alltagsgerät und somit ein notwendiges Mittel um zur Arbeit zu kommen, Kinder in die Schule bringen etc. angesehen wird.
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Registrierungsdatum: 19. März 2006

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Bike: Suzuki GSR 750 | Auto: Hyundai i30

Wohnort: LK Rosenheim

3

Dienstag, 1. Mai 2007, 17:16

doch, wenn du sonst keine möglichkeit hast zur arbeit zu kommen, oder ggf aus beruflichen gründen mit dem motorrad kommen musst
Eine Statistik in der EMMA hat gezeigt, dass 90% der Männer noch bei ROT über die Ampel fahren.
Das ist wohl richtig, allerdings fahren 90% der Frauen bei GRÜN nicht los.
www.Frau-am-Steuer.de
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Registrierungsdatum: 7. März 2004

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4

Dienstag, 1. Mai 2007, 18:15

Richtig, du hast anspruch auf ein Mietfahrzeug
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Bike: Aprilia RS 125 '06

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5

Dienstag, 1. Mai 2007, 18:33

mein anwalt meinte mal zu mir das ist nur eine freundlichkeit der werkstatt
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Cossie

*Dirty old Man*

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Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

6

Dienstag, 1. Mai 2007, 18:36

das hat mit der werkstatt nix zu tun...das is sache der versicherung
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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Registrierungsdatum: 7. März 2004

Beiträge: 697

7

Dienstag, 1. Mai 2007, 22:06

Richtig, Cossie hat da schon recht. Hab das auch mal in ner Motorradzeitschrift gelesen, weis aber nichmehr wo das war. Aber ich mein mich daran zu erinnern, dass du Anspruch darauf hast.
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Bike: SACHS ZZ, Sachs Wanderer Auto:Fiat seicento sporting

Wohnort: Weltstadt Heufeld/BAY

8

Mittwoch, 2. Mai 2007, 11:23

also als ich damals mit meinem 125 roller den ich vor der sachs hatte zusammengefahren wurde hatte ich die wahl:entweder leihmotorrad oder ca 20 euro pro tag an dem ich kein mopped hatte ....
Rechtschreibfehler sind Absicht und dienen der Belustigung aller Beteiligten!
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Seraphem

unregistriert

9

Mittwoch, 2. Mai 2007, 11:46

Soweit ich weiß bzw. durch meinen Anwalt nach meinem Unfall mitbekommen habe:

Ein Motorrad zählt mittlerweile als Nutzfahrzeug ebensoviel wie ein Auto.
Sprich: Wenn du auf deinem Namen nur ein Motorrad laufen hast, demnach auf das Motorrad angewiesen bist, ist die Versicherung gezwungen dir ein Mietfahrzeug zu bezahlen, damit du .. kA .. zur Schule fahren kannst!
Wenn du das nicht in Anspruch nimmst, kannst du dir das Geld, das du eigentlich zu Leihen des Motorrades bekommen hättest, auszahlen lassen. Im Gutachten steht meist drin, wie lange du gebraucht hättest, um auf den Motorradmarkt ein gleichwertiges Motorrad zu bekommen. Diese Anzahl der Tage darfst du ein Motorrad auf Kosten der gegnerischen Versicherung leihen ... Fahrzeugerstattungsanspruch (?) oder so ähnlich ...
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Bike: CBR600F PC35i

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10

Mittwoch, 2. Mai 2007, 15:17

Das hört sich ja schon mal gut an! :D
Wir werden mit der gegnerischen Versicherung reden. Zumindest vom Logischen her müsste man da ja "Ersatz" oder "Entschädigung" bekommen...
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Seraphem

unregistriert

11

Mittwoch, 2. Mai 2007, 15:49

Wenn nicht --> Anwalt
Der bezieht seine Kosten dann auch von der gegnerischen Versicherung. Die müssen das dann zahlen, wenn der andere tatsächlich die Scheiße gebaut hat...
Mit denen reden ist immer sone Sache ... die zeichnen die Gespräche ja auf - nicht dass du dich verplapperst und die das dann gegen dich verwenden!
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Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

12

Mittwoch, 2. Mai 2007, 18:04

Wenn sie totalschaden ist bekommst idr 12Tage ne vergleichbare Leihmaschine.
Wenn sie in der Werkstatt ist wohl das selbe, wie es aussieht wenn sie länger wie 12Tage da ist ka.
Erst mal als erstes,...
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Seraphem

unregistriert

13

Mittwoch, 2. Mai 2007, 18:05

Ich hatte 15 :]

Und bei längerem Werkstadtaufenthalt gibts irgendwann nicht mehr, glaube ich. Die Tage sind ja nur so, dass man quasi 12/15 Tage Zeit hat, eine gleichwertige Maschine zu besorgen - du hättest dann also quasi wieder eine ... so sehen die das ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seraphem« (2. Mai 2007, 18:06)

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