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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

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Wohnort: Leutenbach

16

Montag, 10. September 2007, 16:04

Zitat

Original von DaBomb
Welcher Straftatbestand soll denn ein Wheelie sein?


Gar keiner. Wheelie fällt nie unter § 315c StGB.

Rechtsgrundlage ist in D (das da oben ist österreichische Rechtsgrundlage und dass man die Österreicher lieber net ernst nimmt, ist ja bekannt; da kauft man auch nix von!): §§ 1 II StVO, 24 StVG 1.3 BKat (bei Gefährdung) bzw. § 2 IV 1, 4, 5; § 49 I Nr. 2 StVO, 7.2 BKat.
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

17

Montag, 10. September 2007, 16:06

Zitat

Original von Wicked
war ds deine mühle?


Ne, bei genauerem hinschauen müsstest auch sehn dass es sich um den 10. Bezirk in Wien handelt. :P
Hab ich ausm ktmforum. :D
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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Wicked

unregistriert

18

Montag, 10. September 2007, 16:10

man weiß ja nie. zu erst kaufst du dir ein bequemeres motorrad, und dann fängste an touren zu fahren, heiratest eine brave frau, setzt 2 kinder in die welt und guckst abends zdf reporter. solls alles schon gegeben haben 8o
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IchBinInDir

*Champus-Schwutte*

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Wohnort: Besser als da wo Max wohnt

19

Montag, 10. September 2007, 17:32

Zitat

Original von popo
Ich würde zurückschreiben "kenne keinen willi"
:daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen:
:)24
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Registrierungsdatum: 20. Juni 2007

Beiträge: 240

20

Dienstag, 11. September 2007, 12:16

Zitat

Nene bin ja net gefahrn... Hammer

die österreicher haben halterhaftung. da hilft die ausrede nicht. der text von denen klingt eh so als hätte man der ktm was böses angetan. "das fahrzeug entgegen seiner eigenheit zu einem sogenannten willy hochgerissen".
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Registrierungsdatum: 1. Mai 2006

Beiträge: 3 753

Bike: zxr400 verköft

Wohnort: Köln/Berlin

21

Dienstag, 11. September 2007, 12:44

scheisse, ich brauch mehr ps. will auch so ne anzeige. willy. göttlich, ich komm gerade garnicht klar :daumen: :D
Original von SETO

Zitat

hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.
mehr muss man nicht sagen. Ducati - Porn on two wheels



Thanks to my dad, mastercard gold and swiss bank account!
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Beiträge: 2 456

Bike: 450ccm

Wohnort: Reutlingen

22

Dienstag, 11. September 2007, 13:48

Zitat

Original von Dr. James Wilson

Zitat

Original von DaBomb
Welcher Straftatbestand soll denn ein Wheelie sein?


Gar keiner. Wheelie fällt nie unter § 315c StGB.

Rechtsgrundlage ist in D (das da oben ist österreichische Rechtsgrundlage und dass man die Österreicher lieber net ernst nimmt, ist ja bekannt; da kauft man auch nix von!): §§ 1 II StVO, 24 StVG 1.3 BKat (bei Gefährdung) bzw. § 2 IV 1, 4, 5; § 49 I Nr. 2 StVO, 7.2 BKat.


höhöhöhö X(


:-)
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
Zeitvertreib
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Registrierungsdatum: 1. November 2003

Beiträge: 2 883

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Wohnort: Stülohw

23

Dienstag, 11. September 2007, 16:55

Würd mal den Gesetzesauszug anfrodern wo drin steht das ein "willy" 80Euro kostet... würde mich ja mal interessieren was die dann machen =)
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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