Sonntag, 14. September 2025, 21:17 UTC+2
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Original von DaBomb
Welcher Straftatbestand soll denn ein Wheelie sein?
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland
Wohnort: Vo dr Alb ra
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Original von Wicked
war ds deine mühle?
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hätte der threadersteller keine titten würden die moralsheriffe und die spamtrooper hier ja schon wieder alarm schlagen.
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Original von Dr. James Wilson
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Original von DaBomb
Welcher Straftatbestand soll denn ein Wheelie sein?
Gar keiner. Wheelie fällt nie unter § 315c StGB.
Rechtsgrundlage ist in D (das da oben ist österreichische Rechtsgrundlage und dass man die Österreicher lieber net ernst nimmt, ist ja bekannt; da kauft man auch nix von!): §§ 1 II StVO, 24 StVG 1.3 BKat (bei Gefährdung) bzw. § 2 IV 1, 4, 5; § 49 I Nr. 2 StVO, 7.2 BKat.
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Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
Zeitvertreib