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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kanionn« (13. September 2007, 19:40)
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Zitat
Original von kanionn
Entspricht es der Wahrheit, dass die auf ein separates Konto fließenden Gewinne aus einer Gmbh im Grunde genommen das Eigentum der Firma sind und der Eigentümer somit keine privaten Anschaffungen mit diesem Geld machen kann sondern nur für die Firma selbst. (d.h. das geld z.b. für ein auto als firmenauto deklarieren)
Der Eigentümer selbst hat eine Art Festgehalt.
Eine Anschaffung wie z.b. ein Motorrad wäre ja vor dem Finanzamt nicht zulässig da dieses in einer Firma keinen Nutzen hat.
Zitat
Original von Shirley Schmidt
Zitat
Original von kanionn
Entspricht es der Wahrheit, dass die auf ein separates Konto fließenden Gewinne aus einer Gmbh im Grunde genommen das Eigentum der Firma sind und der Eigentümer somit keine privaten Anschaffungen mit diesem Geld machen kann sondern nur für die Firma selbst. (d.h. das geld z.b. für ein auto als firmenauto deklarieren)
Der Eigentümer selbst hat eine Art Festgehalt.
Eine Anschaffung wie z.b. ein Motorrad wäre ja vor dem Finanzamt nicht zulässig da dieses in einer Firma keinen Nutzen hat.
Nachdem deine Darstellung schon total verquer ist, ist es entweder falsch erklärt oder falsch aufgefasst worden oder beides kombiniert. Ich bin selber kein Steuerexperte, sondern kenne nur die handelsrechtlichen Grundlagen. Aber dafür wird's reichen.
Die GmbH ist eine juristische Person, in deren Hintergrund ein oder mehrere Gesellschafter stehen ("Eigentümer"). Sie braucht zusätzlich noch mindestens einen Geschäftsführer, der dann bei der Gesellschaft angestellt wird. Es kann sich somit auch durchaus die Konstellation ergeben (sie ist eigentlich sogar die häufigste), dass ein Alleingesellschafter zugleich Geschäftsführer ist; das sind dann die sog. gesellschaftenden Geschäftsführer. Die GmbH jedenfalls tritt nach außen unter ihrer "Firma" (= der Name der GmbH) auf; mit ihr schließt man Geschäfte ab, gegen sie hat man Ansprüche und sie wiederum hat Ansprüche gegen andere. Daher geht selbstverständlich alles in ihr Eigentum über. Ist ihr Eigentum aufgebraucht, ist gegen die GmbH auch kein Anspruch mehr mit Erfolg durchsetzbar - und gegen den, der dahintersteht erst Recht nicht, denn der hat ja im Grunde mit den Ansprüchen überhaupt nichts mehr zu tun (Trennungsprinzip). Es gibt natürlich Fälle der Durchgriffshaftung (und noch weitere), aber das geht hier zu weit.
Der Geschäftsführer hat als Angestellter logischerweise nur im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf das Vermögen der GmbH. Dabei darf er wiederum nur das machen, was der Unternehmung dient. Wer als Geschäftsführer ein Fahrzeug kauft, kauft dieses ausschließlich für die GmbH. Die GmbH kann es dann bspw. als Firmenfahrzeug an den angestellten Geschäftsführer abgeben, der dann wiederum geldwerte Vorteile daraus zieht, die er seinerseits zu versteuern hat.
Als Gesellschafter wird man Geldentnahmen aus dem GmbH-Gesamthandsvermögen typischerweise als Vorab-Gewinnentnahme im laufenden Betrieb verbuchen bzw. regulär durch Gewinnausschüttung. So einfach wie bei einer ganz normalen Einzelpersonenunternehmung oder einer BGB-Gesellschaft ist das bei "richtigen" kaufmännischen Gesellschaften alles nicht.
Zitat
Original von Chris_RS
richtig, jedoch ist eine (vorab-)gewinnentnahme nur bei personengesellschaften möglich. zuwendungen von der gmbh an ihre gesellschafter finden immer im rahmen einer offenen (beschluß) oder verdeckten gewinnausschüttung statt, was jeweils zu kapitaleinkünften führt.
sprich, wer als geschäftsführer einer gmbh für die gmbh nen mopped kauft, welches die gmbh dazu verwendet es dem geschäftsführer zur verfügung zu stellen (muss man so sehen), versteuert dies sowohl ertragsteuerlich (geldwerter vorteil, "dividende") als auch umsatzsteuerlich.
dabei bleibt dann weder die mehrwertsteuer auf der strecke, da diese über den zeitraum der nutzung wieder revidiert wird (durch mwst auf die "leistung" der gmbh, mopped-gestellung), noch lohnt sich das ertragsteuerlich. zumindest theoretisch nicht, da durch div. vereinfachungsregelungen in den meisten fällen doch für den allein-gesellschafter ne ersparnis anfällt.
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Zitat
Original von Flitzepiepe
und wenn das jetzt alles dein vater ist der übers geschäft ein mopped für dich kauft, musst du fahrtenbuchschreiben...
Zitat
P.S: ich hab da auch nochmal ne frage:
Was ist wenn die GmbH ein Motorrad kauft und es dem "cheffe" zu verfügung gestellt wird, darf dann nur der cheffe fahren ?
Zitat
oder könnte er auch prinzipiell das motorrad an sich privat verkaufen und dann halt die 19% vom neuwert zahlen ?
Zitat
Original von alexs
Wie will eine GmbH eine Anschaffung eines Motorrads rechtfertigen?
Zitat
Stand doch hier schon alles geschrieben. Wenn das Motorrad für den privaten Zweck ist, muss sich die entsprechende Person das Geld aus der GmbH entnehmen, da eine GmbH eine juristische Person ist.
Und wenn das gemacht wird, werden eben Steuern fällig.
Was dann Privat mit dem Geld gemacht wird, ist egal.
Wenn das ganze ein Firmenfahrzeug werden soll, so muss kein Geld entnommen werden und das Ding kann einfach gekauft werden. Dann hast du entweder die möglichkeit:
a) Fahrtenbuch zu schreiben, wenn der geschäftliche Einsatz unter 50% liegt. Für geschäftliche Fahrten bekommst du dann den entsprechenden Anteil des Gesamtkostenanteils zurückerstattet
oder
b) 1%-Regelung wenn das Fahrzeug mehr als 50% geschäftlich genutzt wird (Nachweis!) - dann kannst du grundsätzlich alle Kosten vollständig Steuerlich geltend machen (d.h. auch jedes Tanken, jeder Reifenwechsel, etc) musst aber dafür im gegenzug monatlich 1% des Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs (bsp. Neuwert 50000€ - monatlich 500€) persönlich versteuern (wenn du Angestellter bist, werden auch Sozialversicherungsbeiträge fällig).
Zitat
Original von Chris_RS
Zitat
P.S: ich hab da auch nochmal ne frage:
Was ist wenn die GmbH ein Motorrad kauft und es dem "cheffe" zu verfügung gestellt wird, darf dann nur der cheffe fahren ?
gegenfrage, wenn du ne wohnung mietest (der vermieter stellt sie dir zur verfügung), darfst nur du dich dann da drin aufhalten? was der nutzer damit macht, ist dem nutzer überlassen.