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Registrierungsdatum: 1. November 2003

Beiträge: 2 883

Bike: Suzuki GSX-R750

Wohnort: Stülohw

1

Donnerstag, 27. September 2007, 15:32

Hat man ein Reparaturrecht?

Moinsen... ich habe einen DVD-Player von Yamaha bei amazon.de gekauft und dieser ging nach 1Jahr kaputt... da ich jedoch sonst zufrieden mit dem Gerät war und es den DVD-Player nichtmehr zu kaufen gibt, sondern nurnoch den 60% teureren Nachfolger bestand ich ausdrücklich auf eine reparatur und nicht auf eine Rückerstattung.

Was kam? Klar eine Rückerstattung... meine Frage - habe ich ein Recht den Artikel reparieren zu lassen? Kann mir doch keiner Erzählen das die bei Yamaha das ding nicht wieder zum laufen bekommen... die sind doch nur zu faul bei amazon den einzureichen.

gruß popo ?(
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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solblo

unregistriert

2

Donnerstag, 27. September 2007, 15:35

Ich glaube nicht das es sowas gibt... du kannst nur hoffen das man dir aus Kulanz den teureren zum gleichen Preis anbietet...
denn die Diagnose, das Reparieren und alles käme teurer als ein Neugerät. Wir leben schließlich in einer Wegwerfgesellschaft und net in der DDR... wo das reparieren noch ging und sinnvoll war... aber heute...
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Registrierungsdatum: 1. November 2003

Beiträge: 2 883

Bike: Suzuki GSX-R750

Wohnort: Stülohw

3

Donnerstag, 27. September 2007, 15:59

Naja ich denke bei Billig Geräten lohnt sich reparieren sicher nicht aber bei Geräten ab 200Euro aufwärts? ?(
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

4

Donnerstag, 27. September 2007, 16:04

Soweit ich weiß hast du kein direktes "Recht" auf Reparatur.


Der Händler hätte aber ein Recht auf Reparatur, das sogar 2 mal und muss dir erst dann wenn's immer noch nicht geklappt hat das Geld geben.

Also kannst eigentlich froh sein gleich das Geld bekommen zu haben.
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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Falk

Administrator

Registrierungsdatum: 30. Oktober 2007

Beiträge: 4 090

Wohnort: Leutenbach

5

Donnerstag, 27. September 2007, 16:17

Zitat

Original von Wallimar
Soweit ich weiß hast du kein direktes "Recht" auf Reparatur.


Je nachdem. Hier muss man unterscheiden zwischen dem aus dem Kaufvertrag erwachsenen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler (= Amazon.de) und dem Garantieanspruch aus Garantievertrag mit dem Hersteller (= Yamaha). Gewährleistung umschließt vorrangig das Recht auf Nacherfüllung.

Zitat

Original von Wallimar
Der Händler hätte aber ein Recht auf Reparatur, das sogar 2 mal und muss dir erst dann wenn's immer noch nicht geklappt hat das Geld geben.


Der Händler hat die gleichen Rechte wie der Käufer auch. Übrigens dreimal bei technisch komplizierten Geräten.
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Ra@ZZ125

unregistriert

6

Donnerstag, 27. September 2007, 21:45

Grundsätzlich kannst du dir aussuchen ob die auf Neulieferund oder Nachbesserung bestehst.

Ausgenommen eine der beiden Varianten ist für den Händler mit unverhältnismäßig hohen kosten verbunden, dann darf er die andere variante wählen. Vorrausgesetzt diese ist nicht ebenfall mit unverhältnismäßg hohen kosten verbunden.

Dir einfach die kohle zu überweisen ist ein bisschen voreilig vor allem wenn du beim einschicken schon mitgeteilt hast das du dies nicht willst.

Sachmangelhaftung @ wiki

Ich könnte mir zwar vorstellen das die bei yamaha den DVD player wieder hinbekommen... aber das ding geht dann von dir zu amazon, von amazon zu yamaha und wieder zurück. Das ding bist du gerne mal 3 monate los.

Würd jetzt als sinnvollste Variante mit amazon.de kontakt aufnehmen, am besten anrufen, und eine andere lösung vorschlagen. Wie z.b vergleichbares gerät zum gleichen preis.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ra@ZZ125« (27. September 2007, 21:47)

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