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super_hans

I-Kuh 7

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1

Sonntag, 18. November 2007, 04:29

rechtsfrage -> notwehr

so, heut ist mir mal endgültig der kragen geplatzt.

folgende situation: seh meine x mit ihrem neuen stecher ... der typ und ich sind uns dann zufällig in der stadt übern weg gelaufen (meine ex auch dabei) und er rempelt mich an.

ich natürlich erstmal gefragt, was er von mir will. packt mich der typ ohne zu antworten am hals und schlägt mir ins gesicht. naja ich hab dann leider nen film geschoben und mich entsprechend zur wehr gesetzt.

letztendlich hat sich dann die schlampe dazwischen gestellt und da ich sowieso keinen bock hatte ihre verbrauchte visage zu sehen, bin ich weitergegangen.

nunja, vor 5 min. ereilt mich dann ein anruf von dem typen, dass er mich jetzt wegen körperverletzung angezeigt hat und er sich bereits aufs schmerzensgeld freut.

natürlich jetzt meine spezielle frage an falk:
inwiefern erstreckt sich notwehr? er schlug als erstes zu und daraufhin hab ich vielleicht 3 - 4 mal zurückgeschlagen ... er hat auf selbige schläge allerdings auch keine reaktion mehr gezeigt.

noch besser: die waren eben zu zweit und ich allein - somit können die ja jetzt jeden erdenklichen scheiß erfunden haben.

FC Bayern München e. V.

:)22

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »super_hans« (18. November 2007, 04:30)

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Nico0711

unregistriert

2

Sonntag, 18. November 2007, 04:32

du hast die sms gespeichert. mach deine aussage wenn die polizei auf dich zukommt, fotografier deine blessuren falls du welche davon getragen hast mit datum und geh im zweifel morgen zum arzt und lass es dir bestätigen. dann bist auf jeden fall mal auf der sicheren seite.
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3

Sonntag, 18. November 2007, 09:14

Es steht halt nicht Aussage gegen Aussage, sondern deine EX war ja auch dabei und die hält bestimmt nicht zu dir. :rolleyes:

Und dann können die erzählen was sie wollen.. Aber geh erstmal zum Arzt und lass alles aufschreiben was weh tut
Was ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald aus
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O.mus

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Bike: GSF 1200S

4

Sonntag, 18. November 2007, 09:40

hoffe der assi hat sichs gemerkt, muss demnächst auch noch ne aussage machen wegen ner ähnlichen sache ^^

würd mich auch intressieren inwiefern man sowas als notwehr auslegen kann, aber da wirds vermutlich keine klaren richtlinien geben.
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Untoaster

unregistriert

5

Sonntag, 18. November 2007, 09:45

Schreib's mal da rein: www.juraforum.de
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6

Sonntag, 18. November 2007, 09:52

Solche sachen werden zu 98% wegen mangel an beweisen fallen gelassen. hab mal praktikum beim anwalt gemacht.


bloss wenn er direkt vor ort polizei angerufen hat und die auch gekommen sind und die sache vernommen wurde, kann sein dass du probleme bekommst. am besten ist natürlich wenn man sofort selber ne anzeige erstattet.
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O.mus

Super Moderator

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Beiträge: 13 250

Bike: GSF 1200S

7

Sonntag, 18. November 2007, 10:00

Zitat

Original von superlukiman

bloss wenn er direkt vor ort polizei angerufen hat und die auch gekommen sind und die sache vernommen wurde, kann sein dass du probleme bekommst. am besten ist natürlich wenn man sofort selber ne anzeige erstattet.


gut zu wissen
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Wicked

unregistriert

8

Sonntag, 18. November 2007, 10:52

ich würd auch aus sicherheit direkt zu den bullen gehen.

falls es doch vor gericht gegen dich kommt musst du dich nur überzeugend verkaufen können. das du halt alleine warst und es klar ist das die ex zu ihm hält blabla.
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ApriliaWorld

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9

Sonntag, 18. November 2007, 11:15

Sie hält bestimmt zu ihm. Scheiß Büchsen. Wenn die einen Funken Niveau zeigen würde, dann würde sie ihren neuen zur Sau machen und korrekt bei den Bullen aussagen. Ich denke aber nicht das er dich angezeigt hat. Der wollte dir nur Angst machen denke ich
Niveau ist keine Handcreme :!:

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Wicked

unregistriert

10

Sonntag, 18. November 2007, 11:23

gerade deswegen würd ich dem eine reinknallen.
dann wird der nen richtig blödes gesicht machen. vor allen wenn er vorbestraft ist in dieser richtung. geiler wirds wenn er was zahlen muss. geh zum arzt und erfinde komische schmerzen. dann wirste geröncht und alles :daumen:
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11

Sonntag, 18. November 2007, 11:33

Ja :Dar selber anzeigen käm schon cool.
Das Leben ist ein Kreislauf, der mich langsam einschließt,
mit den ersten Revivals der 90's...
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ApriliaWorld

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12

Sonntag, 18. November 2007, 12:00

Zitat

Original von Dogfighter
Ja :Dar selber anzeigen käm schon cool.


Selbst anzeigen muss du so schnell wie möglich. Sonst heißt es man wäre de rböse, der hofft das nix kommt. Man muss Opfer spielen
Niveau ist keine Handcreme :!:

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Seraphem

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13

Sonntag, 18. November 2007, 12:11

Es würde für den Anfang reichen, wenn du zur Polizei gehst und fragst, ob eine Anzeige gegen dich vorlegt. Da du eventuell Beschuldigter bist, wird man dir diese Auskunft in der Regel erteilen...

Zum Fall Notwehr - sofern er dir wirklich als erstes, ohne dass vorher etwas Körperliches von dir ausgegangen ist an den Hals ist und zugeschlagen hat, war das Notwehr. 3-4 Schläge sind im Maß des Angemessenen. Wenn du ihn dazu noch abgestochen und angezündet hättest, sehe die Welt wieder anders aus. ^^

Aber es wird wirklich so laufen, wie Superlukiman gesagt - solche Lapalien werden eh meist fallen gelassen.
Hat die Ex nicht auch n verminderten Aussagestatus? Da kommt doch jeder normale Richter drauf, dass Ex-Frauen sone Sache sind!?
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Der_XTC

Das_Kind

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14

Sonntag, 18. November 2007, 12:37

ich kenn mich zwar mit dem rechtlichen Kram nicht aus, aber mach dir mal keine Sorgen, war schon 2 mal in sowas verwickelt. Solange er keine übermäßig schweren Verletzungen hat wird die Anzeige immer fallen gelassen, wäre ja noch schöner wenn jeder Spacko der Stress schiebt dich erfolgreich anzeigen könnte.
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super_hans

I-Kuh 7

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15

Sonntag, 18. November 2007, 13:42

n' dummes gefühl hab ich trotzdem ... bin jetzt grad erst aufgestanden, sollte mal meine weitere vorgehensweise checken.

aja, was ich erfahren hab: der typ wird ab sept. 08 bei der polizei genommen. (ihr wisst ja sicherlich auf was ich hinaus will)

FC Bayern München e. V.

:)22
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