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1

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:07

Betrunken Fahrrad fahren?!?

Also gabs ja jetzt auch schon ein paar mal die Frage ob es eine Strafe gibt wenn man betrunken Fahrrad fährt?!?Es gab oder gibt sogar das gerücht das man nicht mal betrunken zu fuss rumlatschen darf!!!Wenn ja wie sieht diese Strafe aus?Kann man seinen Lappen verlieren!?!Sehr interessant wäre es auch die genau Promille Grenze zu erfahren!(Auch 0,5??????) ?(

PS:Bitte keine Schätzungen oder der vater vom meim Bruder seines Freunds Freundin dem seine Schwester ihr sohn hätte erzählt storys....!!!
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Bike: BMW F800 R

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2

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:22

wie hoch die strafen sind, weiß ich NICHT.
man darf natürlich, wenn man besoffen ist noch laufen. wie willste denn sonst nach hause kommen?!
mippm fahrrad fahren siehts da anders, denn da bist verkehrsteilnehmer (der auf der straße fährt) und da darfste, GLAUB ICH nur 0,5 promile haben. habe da vor ein paar wochen was im fernsehen drüber gesehen und seitdem fahr ich nich mehr besoffen mippm rad, denn dann biste im extremfal auch ziemlich gearscht... dann gibts zumindest ne dicke geldstrafe, soweit ich weiß. ob dann der lappen wech is: kA
knock-knock-knockin' on heaven's door
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3

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:28

HAb zwar noch nie gehört das es jemanden passiert ist aber wenn dann isses schon extrem scheisse...vor allem in Probezeit...Logischerweise wär dann ja Probezeit um 2 jahre länger,nachschulung,punkte,buße usw....!
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Bike: fahrrad yo man

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4

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:28

laufen ist u.U. auch verboten glaub wenn man straße überquert oder so ka
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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5

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:34

Re:

Ich hab auch schonmal gehört, dass sie dich ficken können, wenn du besoffen durch die Gegen latscht, aba ich glaube, wenn man im Rahmen besoffen ist, dann kann und wird dir keiner was tun!!
:)40 Lucky Mito Meins :daumen:
:)40 CAGIVA; :)40 DUCATI, :)40 MV AGUSTA, :)40 HUSQVARNA
vereinigt euch ;)
:)bloed :)stupid :)63 Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst Bratgerät!! :)63 :)stupid :)bloed
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fwmone

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6

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:40

Es ist tatsächlich so, dass das Fahrradfahren und im Extremfall sogar das Laufen zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können. Beim Laufen ist es aber soweit ich weiß (und ich weiß es eben nicht sicher) nur dann, wenn man den Verkehr dadurch gefährdet hat.
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7

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:41

Jetzt hab ich trotz meiner Faulheit selbst kurz im netz gesucht und auch einige Seiten gefunden...!

-http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/promille/fahrrad.htm
-http://www.pdeleuw.de/urteile.html

Kurz zusammengefasst:
-Bei Fahrradfahrern beträgt der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille
-Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, weil die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde
-Ein Kraftfahrer kann sich auch dadurch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweisen, daß er in stark alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt. Daß der Strafrichter ein einem solchen Fall die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann, steht der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde nicht entgegen
-Auch wer betrunken Fahrrad fährt, kann den Führerschein entzogen bekommen, wenn aufgrund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens der Anlaß zu der Annahme besteht, daß der Inhaber der Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Bei einer Person, deren Blutalkoholwert über 1,6 Promille liegt, kann von einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik ausgegangen werden, weshalb auch Zweifel bestehen, ob die Person zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist
-Wer mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, kann unter Umständen seinen Führerschein verlieren.
Neben Punkten in Flensburg muß er nämlich zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU - im Volksmund auch "Idiotentest" genannt). Hier muß er beweisen, daß er keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Gelingt ihm dies nicht, verliert er seinen Führerschein


So steht es auf den oben genannten Seiten.....
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Bike: yamaha RD 250(in restauration)

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8

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:48

Hallo

Es ist doch so, dass wenn du 1,2 promille hast und dich auffällig verhälst können sie dir deinen lappen auch schon wegnehmen
Mfg Markus



!!!!!!! Warum hat die Verkehrserziehung bei mir bloß SO versagt !!!!!!
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Bike: Suzuki DR 125 SE

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9

Donnerstag, 2. Mai 2002, 15:57

Jo, Fahrradfahren höchstens mir 1,59 Promille, sonst is Lappen wech (Wenn man einen hat). Hat uns letztens ein Anwalt erzählt, der unsere Klasse besucht hat.
*stille*
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Cleaner

*putzfetischist*

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10

Donnerstag, 2. Mai 2002, 16:01

also klar darf man besoffen rumlaufen! Auch mit 3 Promille (wers schafft *lol*)! Nur wenn dann ein Bulle kommt und dein Verhalten ist so krass das du andere gefährdest oder dich selber (muss nix mit dem Straßenverkehr zu tun haben) dann kann der dich in die Ausnüchterungszelle stecken, für eine Nacht logisch! Aber ich glaube nicht das, dadurch der Lappen eingezogen wird!
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11

Donnerstag, 2. Mai 2002, 16:04

ka....schau mal auf den seiten nach da steht noch mehr,bei google findet man auch noch mehr glaub ich....aber grundsätzlich kann man sagen wenn du dich grob fahrlässig verhältst im verkehr egal ob du zu fuss,fahrrad,auto oder dreirad fährst,verdächtigen das du nicht mehr in der lage bist ein KFZ zu führen können sie dich immer!
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12

Donnerstag, 2. Mai 2002, 16:48

Re:

Zitat

Original von Cleaner
also klar darf man besoffen rumlaufen! Auch mit 3 Promille (wers schafft *lol*)! Nur wenn dann ein Bulle kommt und dein Verhalten ist so krass das du andere gefährdest oder dich selber (muss nix mit dem Straßenverkehr zu tun haben) dann kann der dich in die Ausnüchterungszelle stecken, für eine Nacht logisch! Aber ich glaube nicht das, dadurch der Lappen eingezogen wird!


hehe, so ab ca drei promill is bei mir der punkt erreicht, wo ich gar nix mehr mitbekomme. einmal in meinem leben, war ich so krass besoffen, dass ich für ca. 2 - 3 stunden nix mehr gewusst habe (einschließlich ins bett gehen!), ich hab mir dann am nächsten tag erzählen lassen, was ich gemacht hab, war zum glück nix schlimmes :) ich hab ein paar tage drauf mal auf irgendso ner seite ein kleines programm gefunden, in dem man seine ganzen daten eingeben kann und genau eingeben kann, was man getrunken hat (wieviel promill, welche abstände, wieviel liter, usw.) und ich hab da alles von dem abend eingegeben, was ich noch wusste und kam auf ca. 3,2 promille. der abend war echt total krass.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Bike: Aprilia RS 125 Bj.96

Wohnort: Gschwend/nähe Stuttgart

13

Donnerstag, 2. Mai 2002, 17:07

Was interessant wäre!

Darf man besoffen Inline Skaten?

Weil Inliner sind ja keine Verkehrsteilnehmer! Sonst dürften sie auf die Straße und auf die Radwege!
Wer andere in der Kurve brät, hat meist ein 2-Takt Heizgerät!
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kaffeemaschine

unregistriert

14

Donnerstag, 2. Mai 2002, 18:18

ich muss mich ständig wiederholen

DIESE SCHEISS VERWICHSTEN BULLEN X(

kack system :D
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Registrierungsdatum: 18. März 2002

Beiträge: 873

15

Donnerstag, 2. Mai 2002, 18:56

Besoffen Radeln rulez! X(
Who grows wind, storm will harvest!
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