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Registrierungsdatum: 19. März 2002

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Bike: KMX 2000 blue

Wohnort: Schönberg/ NW-Mecklenburg

1

Dienstag, 23. Juli 2002, 09:41

B-Verstoß für Falsch-Parken?

Moinsen.
Hab neulich Post vom Ordnungsamt bekommen, "Sie parkten ordnungswidrig auf dem Gehweg, bitte 15€ zahlen, gehn sie nicht über Los..." oder so ähnlich
Wollt ich erst nicht glauben, weil ich vor 'nem Haus geparkt hab, wo die Standfläche anders gepflastert war, als der EIGENTLICHE Gehweg, aber hat leider alles seine Richtigkeit.
Hat einer 'ne Ahnung, ob das jetzt B-Verstoß bedeutet, von den ich ja 2 machen kann, bevor ich zur Nachschulung muß, oder halt nur das Verwarnungsgeld?
Ich mein, das wird ja nicht ins Verkehrsregister eingetragen, aber zählt das auch für Leute in der Probezeit?
Ich mein, klingt doch dämlich, wenn das noch mal passiert, wie sieht das denn aus inner Fahrschule:
Ich: "Na, weswegen mußt du zur Nachschulung?"
Der andere: "Hab meine Karre aufgemacht, bin mit 100 durch 'ne geschlossene Ortschaft, hab dann innen dritten geschaltet und hab die Karre auf 180 getrieben, bevor die Grünen mich mit 'ner Straßensperre aufgehalten haben."
Ich: "Aha"
Der Andere: "Und du?"
Ich: "Öhm, ja, naja, hab zweima ordnungswidrig aufm Bürgersteig geparkt..."
:)34 :)34 Gebt mir Zeit und ich mach jeden und alles zur Sau! :)34 :)34
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Bike: Honda NSR 00'

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2

Dienstag, 23. Juli 2002, 09:46

Weiss es zwar nich genau aber glaub kaum das man wegen soetwas ne Nachschulung machen muss.
Werbung ist toll .
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Registrierungsdatum: 19. März 2002

Beiträge: 810

Bike: KMX 2000 blue

Wohnort: Schönberg/ NW-Mecklenburg

3

Dienstag, 23. Juli 2002, 09:47

das nicht, aber gib's dafür nen B-Verstoß ??
:)34 :)34 Gebt mir Zeit und ich mach jeden und alles zur Sau! :)34 :)34
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webkid

unregistriert

4

Dienstag, 23. Juli 2002, 10:14

bissu verrückt :D in deutschland muss man zwar wegen jedem scheiss zur nachschulung, aber das ist weder a, noch b verstoß!!

wär ja noch schöner!!

gibt allerdings ne ausnahme, wenn du auf ner a-bahn oder kraftfahrstraße parkst, dann isset ein b verstoß.
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Beiträge: 1 226

Bike: Yamaha R6 RJ11 2007 | BMW e36 328i Cabrio

Wohnort: Saarland

5

Dienstag, 23. Juli 2002, 11:51

ich weiss zwar nich was n a oder b-verstoß is un ich park da wo platz is un hab auch noch nix bekommen aba nachschulung wegen sowas ... bestimmt nich......

ich würd erstmal nach beweisen fragen, könnt ja jeder kommen un son scheiss schreiben

außerdem könnts ja sein das dir jemand das ding dahingeschoben hat wenn keine lenkradsperre drin war?! :)
Bei mir gibts Wasserpfeifen, Tabak und Zubehör :-)
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fwmone

unregistriert

6

Dienstag, 23. Juli 2002, 11:54

Re:

Zitat

Original von webkid
bissu verrückt :D in deutschland muss man zwar wegen jedem scheiss zur nachschulung, aber das ist weder a, noch b verstoß!!

wär ja noch schöner!!

gibt allerdings ne ausnahme, wenn du auf ner a-bahn oder kraftfahrstraße parkst, dann isset ein b verstoß.


So sieht das aus. Also keine Panik.
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Registrierungsdatum: 19. März 2002

Beiträge: 810

Bike: KMX 2000 blue

Wohnort: Schönberg/ NW-Mecklenburg

7

Mittwoch, 24. Juli 2002, 10:17

nönö, hab meine Karre vor ner Pizzeria geparkt, Lenkerschloss rein, zwei Wochen später kommt dann die "Eilsache" vom Ordnungsamt.
Ich denk: "Aber du hattest doch ne Sturmhaube auf? Oder ham die die Narbe auf deiner Hand gesehn???"
Als ich den Brief dann aufgerissen hab, hab ich erst mal gestöhnt: "Falsch Geparkt"
Toll.
Dann sollen die Macker vonner Stadt das gefälligst ORDENTLICH pflastern, wenn der Gehweg so gepflastert ist, und die Fläche daneben an der Hauswand so gepflastert....
Hab dann ins Grundbuch geschaut, war aber schon richtig, gehörte OFFIZIELL zum Gehweg.
Aber für einma Parken 15€ ist ein teures Vergnügen...
:)34 :)34 Gebt mir Zeit und ich mach jeden und alles zur Sau! :)34 :)34
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po

unregistriert

8

Mittwoch, 24. Juli 2002, 13:08

nur verwarnungsgeld!!!
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Registrierungsdatum: 11. April 2002

Beiträge: 877

Bike: Cagiva SuperCity 125 (gedrosselt aber gut so)

Wohnort: Rhoinland-Palz

9

Mittwoch, 24. Juli 2002, 13:35

mmh.. sag einfach du bist net gefahrn.. dann wird gefragt wer das evt. gewesen sein könnte.. der andere sagt er wars auch net.. --> gericht --> streitfall.. sache muss wegen mangel an beweisen fallen gelassen werden!!! :-) :rolleyes:
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Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 2 522

10

Mittwoch, 24. Juli 2002, 16:13

oder du sagst des war dein cousin aus frankreich, weil er ausm ausland is können sies net ahnden
..,-
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