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1

Freitag, 9. August 2002, 15:06

Anmeldung eines eigenen Gewerbes

Mich würde mal interessieren wie man sein eigenes "kleinst Gewerbe" anmeldet? Was bringt das für steuerliche Besonderheiten mit sich? Was gilt es bei einer Gewerbeanmeldung zu beachten? Gibt es finanzielle Belastungen beim Auflösen eines Gewerbes? Was für Risiken gibt es?
Ein Kumpel und ich haben vor, ein kleines Gewerbe anzumelden für den Verkauf von Hardware, deshalb die Fragen. Ich wäre für Erfahrungsberichte sehr dankbar, denn ich will mir schon genau ein Bild machen von den Risiken die man dabei eingeht. Woher kann man eigentlich zB Hardware einkaufen, gibt es dafür einen Großhandel und wenn ja wie heißt der?

Danke
:D :D :D
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fwmone

unregistriert

2

Freitag, 9. August 2002, 15:29

GewA: Aufs Rathaus/Ordnungsamt gehen, GewA ausfüllen, 15 € löhnen, fertig. Gew ist nun angemeldet. Deine Eltern werden mit unterschreiben müssen. Von nun an musst du mind. jährlich eine Gewerbesteuer- und eine Einkommenssteuererklärung abgeben, mglw. auch Ust.voranmeldungen. Wenn du nicht mal weißt, was das ist, dann hör sofort mit dem Gedanken an Selbständigkeit auf, denn das ist erst der minimale Anfang.

Sämtliche Geschäft müssen von den Eltern genehmigt, also unterzeichnet werden, um Rechtswirksamkeit zu haben. Sonst sind sie schwebend und damit rechtlich nicht gültig. Nun meinen manche, man könne sich so Luxus erlauben und hinterher nicht zahlen, da rechtlich nicht gültig - dem ist aber nicht so. Mglw. kann sogar Betrug nachgewiesen werden. Insgesamt generell eine gefährliche Sache.

Haftung ist immer ein Problem. Man haftet mit seinem ganzen Privatvermögen - auch mit dem, das man nicht hat - 30 Jahre lang. Machst du heute Schulden, wirst du dafür solange aufkommen müssen, bis sie abbezahlt sind. Zur Not eben 30 Jahre lang - mit den üblichen Folgen (Offenbarungseid ab 18 J.).

Die Haftung kann nur dann vermieden werden, wenn man eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG als die bekanntesten) gründet. Eine GbR ist eine Personengesellschaft und fällt damit nicht hierunter. Es gibt m. W. keine GbR mbH, auch wenn man das schon gelesen hat. Eine GmbH zu gründen ist kostspielig. Zum einen ist eine Einlage von 25.000 € erforderlich, die im Falle einer Pleite weg sind (eben die Haftungssumme). Zum anderen wird ein Gesellschaftsvertrag notwendig (Anwalt. 1500 €.). Das Unternehmen muss in das Handelsregister eingetragen werden (Gericht. Geht von den Kosten, brauchst aber einen Anwalt). Das Unternehmen benötigt einen Gesellschafter (geht erst über 18 J., auch wenn die Eltern zustimmen würden) und einen Geschäftsführer (geht in Personalunion mit Gesellschafter, auch unter 18 J.). Die GmbH ist schwierig zu verwalten, da ein kaufmännischer Betrieb. Ich gehe darauf jetzt nicht näher ein.


Hardwarelieferant: günstig ist Techdata, da kaufe ich ein. Allerdings hast du da eine recht hohe Abnahmeverpflichtung von rund 40.000€ pro Jahr. Großlieferaten für Kleinunternehmen gibt es nicht.

Hardware zu verkaufen ist kein einträgliches Geschäft. Ich verkaufe den Müll meistens deutlich unter Mediamarkt-Aktionspreisen, allerdings nur gepaart mit "meinen" weiteren Dienstleistungen. Das heißt also, jemand kauft bei mir nen Workgroup-Server recht günstig ein, muss dann aber auch in Kauf nehmen, dass ich ihn installiere. An dem Server verdiene ich dann vielleicht 100€ (bei einer Summe von rund 4500 €...), die Installation hinterher bringt dann den gewünschten Geldgewinn.

Man berechnet logischerweise richtige Stundenlöhne. Wer glaubt, mit 12,50€-Stundenlöhnen groß aufwarten zu können ("wer am billigsten ist, kriegt den Zuschlag"), wird nur ein Lächeln und Missgunst ernten. Ein Lächeln vom Kunden, der sehr bald erkennen muss, dass hier ein Unprofessioneller am Werk ist. Und Missgunst von der Konkurrenz, deren Markt du kaputt machst.
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Jung

Deutschlehrer

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3

Freitag, 9. August 2002, 16:18

Re:

Zitat

Original von fwmone
GewA: Aufs Rathaus/Ordnungsamt gehen, GewA ausfüllen, 15 € löhnen, fertig. Gew ist nun angemeldet. Deine Eltern werden mit unterschreiben müssen. Von nun an musst du mind. jährlich eine Gewerbesteuer- und eine Einkommenssteuererklärung abgeben, mglw. auch Ust.voranmeldungen. Wenn du nicht mal weißt, was das ist, dann hör sofort mit dem Gedanken an Selbständigkeit auf, denn das ist erst der minimale Anfang.



hmmm......wenn ich jez hingehe, mir n gewerbeschein besorge, aba niemals nicht auch nur einen cent mit meinem gewerbe einnehme, hab ich dann noch irgendwelche laufende kosten für mein gewerbe?

ich frag dass weil meine scheiss nachbarn ja meinten ich solle einen gewerbeschein ham weil ich da ja ständig fahrzeuge bei mir repariere. ( LOL )

wenn das nämlich ginge, dann würd ich mich ma genau schlau machen inwiefern sich dadurch meine rechte erweitern ( motor laufenlassen, etc)
is it the sadness that makes me hear the music
or is it the music that makes me feel sad ?

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4

Freitag, 9. August 2002, 16:26

...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Master of Disaster« (3. März 2007, 22:56)

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fwmone

unregistriert

5

Freitag, 9. August 2002, 16:28

RE: Re:

Zitat

Original von Jung

Zitat

Original von fwmone
GewA: Aufs Rathaus/Ordnungsamt gehen, GewA ausfüllen, 15 € löhnen, fertig. Gew ist nun angemeldet. Deine Eltern werden mit unterschreiben müssen. Von nun an musst du mind. jährlich eine Gewerbesteuer- und eine Einkommenssteuererklärung abgeben, mglw. auch Ust.voranmeldungen. Wenn du nicht mal weißt, was das ist, dann hör sofort mit dem Gedanken an Selbständigkeit auf, denn das ist erst der minimale Anfang.



hmmm......wenn ich jez hingehe, mir n gewerbeschein besorge, aba niemals nicht auch nur einen cent mit meinem gewerbe einnehme, hab ich dann noch irgendwelche laufende kosten für mein gewerbe?

ich frag dass weil meine scheiss nachbarn ja meinten ich solle einen gewerbeschein ham weil ich da ja ständig fahrzeuge bei mir repariere. ( LOL )

wenn das nämlich ginge, dann würd ich mich ma genau schlau machen inwiefern sich dadurch meine rechte erweitern ( motor laufenlassen, etc)


Du darfst kein Reparaturgewerbe anmelden - Meisterbrief erforderlich. Ansonsten entstehen im Prinzip keine lfd. Kosten, du musst aber deine Steuererklärungen machen.
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fwmone

unregistriert

6

Freitag, 9. August 2002, 16:28

Re:

Zitat

Original von Master of Disaster
Du kannst deine dienstleistungen auch erstmal ohne gewerbe anbieten, denn du bist als schüler bis 16000 €?? (damals 32000 DM) einkommen im jahr steuerfrei,
und darfst das als nebenverdienst einnehmen, und da würde ich erstmal sehen,
ob du an diese grenze rankommst.



Gruß chris


Richtig, das geht genauso. Allerdings darfst du dann KEINE Rechnungen mit MwSt erstellen!
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7

Freitag, 9. August 2002, 16:33

...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Master of Disaster« (2. März 2007, 16:19)

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Jung

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8

Freitag, 9. August 2002, 16:43

RE: Re:

Zitat

Original von fwmone

Du darfst kein Reparaturgewerbe anmelden - Meisterbrief erforderlich. Ansonsten entstehen im Prinzip keine lfd. Kosten, du musst aber deine Steuererklärungen machen.



na toll :(
is it the sadness that makes me hear the music
or is it the music that makes me feel sad ?
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fwmone

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9

Freitag, 9. August 2002, 17:46

Re:

Zitat

Original von Master of Disaster
Ja, das hab ich vergessen, das ist unbedingt wichtig, das du die mwst nict ausweißt, sonst
ist es steuerhinterziehung!


Es sei denn, du nimmst am Ust-Ausgleich teil. Dann ist das wieder ok.

@ Master: Wie rechnest du die Wartungsverträge ab? % vom Projektvolumen oder Fixpauschale p. M., p. A.? Gibst du da auch eine Bereitschaftszeit ab? Wie wickelst du in diesem Fall Garantiedingen ab? Wo kaufst du ein?

Bei Hardware hast du immer auch diese blöde Garantiegefummel...
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10

Freitag, 9. August 2002, 18:41

erstmal danke für die Antworten. Ich hab aber mal was von einem sog. "Kleinsgewerbe" gehört, bei dem es mit steuerlichen Dingen einfacher sein soll, gibts das? Wenn ich nun als Schüler meine Dienste anbieten will und dem Kunden auch eine Rechnung ausschreiben möchte, was muss ich etz da beachten mit der Mehrwehrtsteuer bei der Preisausschreibung? Ich hatte eigentlich nicht vor ein Unternehmen in so Dimensionen im 1000¤ Bereich aufzubauen, ich wollte nur einen kleinen Nebenverdienst erwirtschaften, so maximal 100¤ im Monat, eher weniger, mir geht es mehr um die Erfahrungen die ich sammeln kann. Ist es bei den von mir angedachten Dimensionen überhaupt ratsam ein Gewerbe anzumelden? In welchem Geschäftsberiech wäre denn eurer Meinung nach der von mir angedachte kleine Gewinn zu machen, wie gesagt max. 100¤ im monat eher weniger? Könnt ihr Links empfhelen, wo man sich über eine Gewerbegründung informieren kann?
:D :D :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cobra« (9. August 2002, 18:56)

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