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Bike: schwarze Suzuki SV 650 N 2004

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16

Dienstag, 24. September 2002, 20:29

Zitat

Original von -][Cr4sH][-
@ Sandi
Ich häng täglich bei Motoscout und Mobile rumm :D
MfG


aso...au Recht :D
Achja...ich bin KEIN Mädchen!!! 8)

Warum werden Frauen unterdrückt? -Weils sich bewährt hat :D

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Bike: Honda VT125 // W202

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17

Dienstag, 24. September 2002, 20:29

also führerschien hast ja also ganz klar probefahrt
des mit de hände vom lenker nehmen stimmt wirklich...da merkt man schon ob was nicht stimmt, allerdings kann das dann auch ne unwucht im reifen sein

und wenn du nen kaufvertrag hast kann eigentlich nix schief gehn, weil wenn irgendwelche die maschine irgendwelche mängel hat die nicht im vertrag aufgeführt sind ist der vertrag ungültig und du bekommst dein geld zurück..wenn nicht anwalt...
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-][Cr4sH][-

unregistriert

18

Dienstag, 24. September 2002, 20:33

hmmm.... JA! MANN DU BIST EIN GENIE!

:rolleyes: Hab ich selber garnicht drann gedacht :rolleyes:

Versteht mann unter Unfall, falls er es reinschreibt das auch der Rahmen kaputt ist... oder wie kann ich unfall definieren? muss er alles details reinschreiben?

MfG!
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Mr.Pink

unregistriert

19

Dienstag, 24. September 2002, 20:42

kennt sich dein Vater nicht mit aus , als mein Vati hat mir Super geholfen damals (und heute auch) , es gibt aber haufenweise Rs125 Angebote im internet.. such dir halt ne ohne Unfall
Ausserdem könntest du mit der Maschiene zum Händler fahren und der könnte mal alles checken


gruss chicko
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Bike: schwarze Suzuki SV 650 N 2004

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20

Dienstag, 24. September 2002, 20:42

wenn da nur steht Unfall Maschine, dann ham se meistens n Totalschaden...aber wenn er nur zwischen der Beschreibung des Moppeds kurz "Unfall" erwähnt, dann könnesn paar Kratzer sein aber natürlich auch der ganze Rahmen verzogen...des kommt häufig bei Auffahrunfällen oder wenn er irgendwo dagegen knallt...
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sandi« (24. September 2002, 20:42)

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Bike: Honda VT125 // W202

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21

Dienstag, 24. September 2002, 20:53

Zitat

Original von -][Cr4sH][-
hmmm.... JA! MANN DU BIST EIN GENIE!

:rolleyes: Hab ich selber garnicht drann gedacht :rolleyes:

Versteht mann unter Unfall, falls er es reinschreibt das auch der Rahmen kaputt ist... oder wie kann ich unfall definieren? muss er alles details reinschreiben?

MfG!


unfall heißt nur unfall - die maschine kann im stand umfallen und das is schon ein unfall, aber rahmen verzogen wär ja heftiger schaden - totalschaden halt

es müssen halt alle mängel drin stehn

und unbdingt probefahrt machen!
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-][Cr4sH][-

unregistriert

22

Dienstag, 24. September 2002, 21:21

Ja eben Gabel und Frontverkleidung... und wenn nun der rahmen kaputt wäre und es stände nicht drinn... bekomm ich mein Geld zurück!
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23

Dienstag, 24. September 2002, 21:39

denk net...wenn dus gekauft hast mit kaputtem Rahmen aber s zu spät merkst, dann issses schlecht. Der meint dann bestimmt: Des kann ja jeder sagen bestimmt haste dich gelegt und dabei ging der kaputt... :rolleyes:
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-][Cr4sH][-

unregistriert

24

Dienstag, 24. September 2002, 21:53

Kann ich eigentlich im vertrag schreiben: wenn ich mit der Maschine einen unfall baue hatt dieser vertrag keine gülltichkeit?

Ne... wie gesagt, wenn der mich ned ausgiebig fahren lässt kauf ich se auch ned...

aber ich hab in der hoffnung als er gesagt hatt das er sie mit 10.000tkm gekauft hatt biss 23.000tkm geschafft hatt... sonnst hätt er sie auch gleich verkauft?

MfG
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Bike: schwarze Suzuki SV 650 N 2004

Wohnort: Winnenden/Stuttgart

25

Dienstag, 24. September 2002, 22:14

Zitat

Original von -][Cr4sH][-
aber ich hab in der hoffnung als er gesagt hatt das er sie mit 10.000tkm gekauft hatt biss 23.000tkm geschafft hatt... sonnst hätt er sie auch gleich verkauft?

MfG


Hää den Satz versteh ich net...achja s Müsste 10tkm net 10.000tkm...des wärs erste Motorrad wo solang hält :D
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Bike: Aprilia RS 250

26

Mittwoch, 25. September 2002, 03:59

Halllo Leute.
Wenn ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden verkauft wird, dann sollte das unbedingt in den Vertrag mit übernommen werden. Also: "Unfallschaden, vollständig und sachgemäß repariert". Ansonsten wird ein vollständiger Vertragsrücktritt unmöglich, dass heißt also, du und dein Händler vergleichen ihren jeweiligen Verlust und Schaden, das bedeutet in jedem Fall für dich schon mal Verlust. Also lass dir die absolute Fahrtüchtigkeit von dem Teil vertraglich zusichern, er ist immerhin Händler und kann das beurteilen. Ich nehme mal an, dass der den Rahmen sowieso nicht vermessen hat, so was kostet viel Geld und so ein Gerät haben nicht alle Händler. Also dann, schau gut hin und lass dich nicht über den Tisch ziehen! tom
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-][Cr4sH][-

unregistriert

27

Mittwoch, 25. September 2002, 12:26

Danke jungs! ihr habt mir echt geholfen!!!

Aber was meint ihr wenn er doch ne anzahlung will, das er die maschine abmeldet, da er mich nicht mit seinen kenzeichen fahrenlassen will... soll ich ihm da was lassen... er meinte er will so 200-300€ vieleicht auch mehr... aber wenn mir das ding gefällt, sollte ich es doch dalassen?

Und wenn ich es jetzt doch dalasse, was sollte ich zur garantie mittnehmen? den Fahrzeugschein ? Schlüssel?...

Achja, 1700 will er Verhandlungsbasiss...

MfG
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

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28

Mittwoch, 25. September 2002, 12:43

ich würde mir von ihm eine quittung ausstellen lassen und wo auch draufsteht was noch zu zahlen ist!
die papiere braucht er zum abmelden und schlüssel ist so eine sache denn er könnte ja auch noch den zweitschlüssel haben


aber lass dir auf keinen fall in den vertrag schreiben gekauft wie gesehen sonst haste die pleite schlechthin
Therapy?
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-][Cr4sH][-

unregistriert

29

Mittwoch, 25. September 2002, 12:50

hmmm... wie soll das mit der Quittung gehen? schrifftlich? da gibts doch solche zettel... aber ich weiss jetzt nicht wie du es meinst...

Weil is schon assi mich ned fahren zu lassen... so muss ich 200km umfucken... aber ist das eigentlich nicht so wenn wir den vertrag abeschlossen haben, hab ich nichts mehr mit ihm b.z. mit der versicherung zu tun... ich will das fahrzeug ja nur ummelden... ? und so ein Depp binn ich ja auch ned das ich die jetzt hinter der nächsten kurve totalschaden mach... aber erklär das dem tüpp mal :rolleyes:

Hmmm... da fällt mir grad ein das mein Bruder als er gebrauchte autos gekauft hatt nie mit kennzeichen gefahren ist, als die Polizei ihn angehalten hatt, hatt er immer gesagt es geht das fahrzeug anmelden, und die haben ihn fahren lassen... geht das nicht?

MfG
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Bike: schwarze Suzuki SV 650 N 2004

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30

Mittwoch, 25. September 2002, 12:55

Zitat

Original von -][Cr4sH][-
Hmmm... da fällt mir grad ein das mein Bruder als er gebrauchte autos gekauft hatt nie mit kennzeichen gefahren ist, als die Polizei ihn angehalten hatt, hatt er immer gesagt es geht das fahrzeug anmelden, und die haben ihn fahren lassen... geht das nicht?

MfG


Nee...da hatte er halt Glück...man darf einfach nicht ohne Kennzeichen fahren au net zur Anmeldung
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