Donnerstag, 18. September 2025, 09:09 UTC+2
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Registrierungsdatum: 20. Juli 2002
Bike: Aprilia RX;Yamaha DT; Husqvarna TE 610
Wohnort: Eifel ...
* miri-lover/Vorstand *
Zitat
Original von mito-benny
da ich gesehen habe, dass so viele im esel sind trotzdem die warnung. lasst die finger vom esel. es wird grade von der kripo überwacht
Zitat
Für mich war das Ganze auch sehr, sehr subjektiv. Ob das sharen von urheberrechtlichem Material eine Straftat ist, da streiten sich momentan noch die Anwälte. Die einen sagen, nein wegen schlechterer Qualität, man darf ja auch Fernsehfilme aufnehmen, die anderen sagen aber, dass die Quelle nicht zweifelsfrei legitim ist.
Aber, was passiert bitteschön wenn es eine Straftat ist?
Die Fahnder müssen einen ja irgendwie in Verbindung mit dem File bekommen. Aber wie? Sie müssen also auch sharen. Da stellt sich dann folgendes Problem für
die Fahnder, also z.B. dieses großkotzige Dingens bei der Reportage: die sind ja was Staatliches. Bedeutet, dass die Jungs ohne Zustimmung des Rechteinhabers selbst nicht urheberrechtlich geschützte Files saugen dürfen. Aber gehen wir mal davon aus, dass sie die Zustimmung haben. Wenn sie einem jetzt was wollen, stoßen sie auf mehrere Probleme; es fängt damit an, dass der ISP die Daten nicht speichern darf. Eine Ausnahme gibt es: Die Speicherung zu Abrechnungszwecken ist für kurze Zeit erlaubt. Bei Flatrate Usern entfällt also eine Rechtfertigung für das Speichern, da ja nicht nach Onlinezeit abgerechnet wird. Wenn der ISP das tut, handelt er also selbst rechtswidrig.
Aber nehmen wir an, der ISP hat die Daten gespeichert. Jetzt will die Staatsanwaltschaft vom ISP wissen, wem diese IP gehört. Der ISP darf die IP aber nicht rausgeben, wenn kein richterlicher Beschluss vorgelegt wird. Ob ein Richter den aufgrund eines so unsicheren Verdachtes (und dazu bei einem so geringen Tatvorwurf)ausstellen würde, halte ich für fraglich, aber nicht für ausgeschlossen. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft auch schon gehörig Gas geben, damit sie nicht zu spät beim ISP auftaucht. Denn dieser speichert die Daten ja nur für besagten Zeitraum, und den richterlichen Beschluss kriegst Du nicht in ein paar Stunden.
Okay, sie bringen also jetzt diese IP mit Deinem Namen in Verbindung. Schön. Das reicht aber nie und nimmer für eine Verurteilung. Was die brauchen, sind Beweise. Und dazu müssen sie zu Dir nach Haus. Aber natürlich nicht ohne neuen richterlichen Beschluss. Dass sie eine Hausdurchsuchung für den Quatsch bewilligt kriegen, denke ich nicht, kann da aber auch gut falsch liegen. Wenn aber doch, dann nehmen wir mal an, dass sie bei Dir massenhaft Raubkopien finden. Also wirst Du vor Gericht geschleppt. Da ergibt sich jetzt (für die) das Problem, dass der ISP ja Deine Daten nicht speichern durfte. Das Beweismittel, mit dem alles anfing, darf also nicht existieren und demnach vom Gericht nicht anerkannt werden. Genau dieses Beweismittel war es aber, das erst alles Weitere in Gang gesetzt hat. Daher gehe ich mal schwer davon aus, dass auch die in der Folge erlangten Beweise (wie Deine CDs) unzulässig sind. Jedenfalls können sie ohne ihre blöden Beweise natürlich nichts machen, das Gericht muss Dich freisprechen. Lässt es die Beweismittel zu, gehst Du in Revision bis zum Bundesgerichtshof, der dann hoffentlich zu Deinen Gunsten entscheidet. Tut er das nicht, kann ich mir sogar vorstellen, dass Du gute Chancen hättest, das Urteil dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Diese könnte dann entscheiden, dass Du mit dem Urteil in Deinen Grundrechten verletzt wurdest. Das hätte dann zur Folge, dass das Urteil (das vom BGH, und mit ihm die in den vorigen Instanzen) aufgehoben würde.
Also warum die grosse Panikmache?
* miri-lover/Vorstand *