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R&B

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1

Sonntag, 3. November 2002, 16:40

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Hallo ich und mein Bruder habe eine kleine halle gemietet und wollen jetzt paar Rs15 mit Motorschaden kaufen die wieder ordnungsgemäß reparieren und weiter verkaufen.... wir habe schon 2 R6 mit Unfallschaden verkauft(an Händler) und eine zx7r mit Verkledungsschaden gekauft , und das Geschäft läuft....
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2

Sonntag, 3. November 2002, 16:51

würd mich auch ma interessieren weil ich abundzu ma nen Auto an- und verkaufe...
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fwmone

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3

Sonntag, 3. November 2002, 17:59

Sobald Gewinnerzielungsabsicht besteht.
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4

Sonntag, 3. November 2002, 20:52

Dann müsste man sich theoretisch aber auch schon anmelden wenn man seinen gebrauchten für mehr verkaufen möchte als man bezahlt hat. Was ja eigentlich normal ist. Oder?
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5

Sonntag, 3. November 2002, 20:57

Zitat

Original von DJ_Freak_NC
Dann müsste man sich theoretisch aber auch schon anmelden wenn man seinen gebrauchten für mehr verkaufen möchte als man bezahlt hat. Was ja eigentlich normal ist. Oder?



Nop.

1) Wirst du meist weniger Geld wiederkriegen (Laufleistung senkt ja den Preis)

2) Wenn du die SELBER genutzt hast und nur ein oder 2 verkaufen willst muss noch keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.


Nur wenn du öfter Maschinen an- und wieder teurer verkaufst musst du ein Gewerbe anmelden.


Das Anmelden ist aber auch gar kein Prob, Steuern musst du erst zahlen wenn du über X Eur im Jahr (meine es wären 16k) GEWINN (nicht Umsatz..) machst; Kleingewerbetreibende wie moi kommen da nicht drüber, daher ist es anzuraten für sowas ein Gewerbe anzumelden, das geht innerhalb ner halben Stunde und spart dir weiteren Ärger..





Grüße
Scoox
"@ patrick ich meint damit eigentlich dicke autos wie BMW,Audi,Porsche und nich son gammelpolo"
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fwmone

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6

Sonntag, 3. November 2002, 21:14

Zu beachten ist nur, dass bei Minderjährigen Geschäfte, die rechtliche Nachteile oder Pflichten mit sich bringen (= z. B. der Kaufvertrag oder jedes mehrseitiges Rechtsgeschäft) von den Erziehungsberechtigten genehmigungspflichtig sind und die abgeschlossenen Verträge solange schwebend bleiben, bis die Genehmigung erteilt wurde - auch bei schon erfolgter Leistung!
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7

Sonntag, 3. November 2002, 23:11

Zitat

Original von fwmone
Zu beachten ist nur, dass bei Minderjährigen Geschäfte, die rechtliche Nachteile oder Pflichten mit sich bringen (= z. B. der Kaufvertrag oder jedes mehrseitiges Rechtsgeschäft) von den Erziehungsberechtigten genehmigungspflichtig sind und die abgeschlossenen Verträge solange schwebend bleiben, bis die Genehmigung erteilt wurde - auch bei schon erfolgter Leistung!



Tjo das ist der Nachteil, kann man aber ja auf die Eltern anmelden.
"@ patrick ich meint damit eigentlich dicke autos wie BMW,Audi,Porsche und nich son gammelpolo"
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Marco

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8

Sonntag, 3. November 2002, 23:17

war das nicht irgendwie so, dass wenn man ein Gewerbe anmeldet, man Sprit usw. von Steuer absetzten kann?

Wär doch optimal, beim Ersatzteillieferanten zu Händlerkonditionen einkaufne zu können und den verheizten Sprit von Steuer absetzen :P :)) :D

welche kosten und evtl. Pflichten kommen auf einen zu?

ciao
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R&B

unregistriert

9

Sonntag, 3. November 2002, 23:22

ja ich will auch alles wissen , wer hat ahnung , denn es lohnt sich super eine Rs125/250 mit Motor/Wegrutsch-schaden zu kaufen und repariert teurer zu verkaufen das ist fair und macht spass , ausserdem kenne ich und vorallem mein bruder viele Mechaniker/lackierer etc.
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fwmone

unregistriert

10

Montag, 4. November 2002, 06:20

Zitat

Original von Scoox

Zitat

Original von fwmone
Zu beachten ist nur, dass bei Minderjährigen Geschäfte, die rechtliche Nachteile oder Pflichten mit sich bringen (= z. B. der Kaufvertrag oder jedes mehrseitiges Rechtsgeschäft) von den Erziehungsberechtigten genehmigungspflichtig sind und die abgeschlossenen Verträge solange schwebend bleiben, bis die Genehmigung erteilt wurde - auch bei schon erfolgter Leistung!



Tjo das ist der Nachteil, kann man aber ja auf die Eltern anmelden.


Das musst du gar nicht (und sollst du schließlich auch nicht), denn DU betreibst das Gewerbe. Du musst nur sämtliche Geschäfte durch die Eltern genehmigen lassen - das bedeutet z. B. durch Unterschrift auf den Verträgen. Ich bin mir nicht sicher, ob konkludente Handlungen (z. B. Schweigen und zulassen) auch als Genehmigung dienen KÖNNEN - wahrscheinlich aber schon, wenn die Eltern offensichtlich vom Gewerbe wussten. Ja bzw. halt - Schweigen gilt eigtl. nie als Willenserklärung, es sei denn, es wäre Geschäftssitte was es hier nicht ist. Also bleiben die Geschäfte mangels Genehmigung immer schwebend... eine komplexe Materie.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (4. November 2002, 06:35)

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fwmone

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11

Montag, 4. November 2002, 06:29

Zitat

Original von Marco
war das nicht irgendwie so, dass wenn man ein Gewerbe anmeldet, man Sprit usw. von Steuer absetzten kann?

Wär doch optimal, beim Ersatzteillieferanten zu Händlerkonditionen einkaufne zu können und den verheizten Sprit von Steuer absetzen :P :)) :D

welche kosten und evtl. Pflichten kommen auf einen zu?

ciao


Also... das ist alles nicht so schön, wie ihr euch das vorstellt.

Die Sache mit den Händlerkonditionen könnte noch hinkommen. Man kann zwar theoretisch auch Sprit und andere Dinge absetzen, doch dafür muss am Umsatzsteuerausgleich teilnehmen - und das ist eine recht komplizierte Sache, die nach einer jährlichen (bzw. bis zu monatlichen) Steuererklärung verlangt. Hierbei müssen die Rechnung, die ihr nach außen hin abgegeben habt (auch mit MwSt) gegen die Rechnungen, die ihr bekommen habt und die fuer das Gewerbe gelten, vereinfacht gesagt aufgerechnet werden. Beispiel: ihr verkauft einen Computer für 1160 € und tankt ein paar Mal und kommt dann auf 1200€ - dann bekommt ihr 5,51 € Ust.st. raus (160€ habt ihr vom Kunden für den Computer bekommen, aber 165,51€ habt ihr vertankt).

Das mit Absetzbarkeit ist aber insg. so ne Sache für sich: Fahrzeuge können nicht über den kompletten Kaufpreis einmal abgesetzt werden, sondern werden über viele Jahre hinweg abgeschrieben - d. h., wenn ihr ein Motorrad kauft, erhaltet ihr nicht sofort im 1. Jahr die komplette MwSt zurück, sondern über mehrere Jahre verteilt - nämlich solang, wie man dir die Nutzung quasi vorschreibt.

Wenn ihr ein Geschäftsfahrzeug in die Steuer mit reinnehmen wollt (oder so wie ich, was schon gewagt war, gar zwei), ist das mit einem weiteren Problem verbunden: der Gesetzgeber vermutete bei euch Privatnutzung, was ja dann auch stimmt. So müsst ihr dann aber jeden Monat 1% vom Neuwert bezahlen - ob sich das dann noch lohnt, ist fraglich. Entgehen könnt ihr dem nur durch ein lückenloses Fahrtenbuch.

Wie mein Steuerberater das bei mir gemacht hat, weiß ich bis heute nicht - auf jeden Fall hat er eine kluge Lösung gefunden, die mir das Absetzen beider Fahrzeuge ermöglicht ohne große Nachteile.

Rechte und Pflichten weiterhin: Steuererklärungen erstellen - und zwar jedes Jahr eine ESt. und eine USt.

Edit Ich seh grad, der Beitrag is ja voller (Rechtschreib-)Fehler... bitte drüber hinwegsehen ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (4. November 2002, 14:21)

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12

Montag, 4. November 2002, 14:07

wie ist das mit so Verkäufern???

Beim Kfz muss man doch als Händler ab diesem Jahr eine Garantie einräumen. Oder?
Das wäre nämlich dann ein riesiger Nachteil!
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fwmone

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13

Montag, 4. November 2002, 14:18

Zitat

Original von DJ_Freak_NC
wie ist das mit so Verkäufern???

Beim Kfz muss man doch als Händler ab diesem Jahr eine Garantie einräumen. Oder?
Das wäre nämlich dann ein riesiger Nachteil!


Das Gewährleistungsrecht ist eine ganz andere, schwierige Materie. Jeder produktiv Selbständige, sprich jemand der Sachen (bzw. Computer-Software) herstellt, ist verpflichtet einwandfreie Ware abzugeben. Sind Mängel vorhanden, hat er nachzubessern.

Wer also gewerblich Kfz verkauft, muss wohl in der Tat mit Gewährleistungsansprüchen rechnen. Das war bis vor 2002 schon so und ist jetzt mit den neuen Richtlinien noch deutlich verschärft worden. Wie das aber ganz genau ist (weil hier verkehren KAUFLEUTE untereinander), weiß ich auch nicht.
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Marco

unregistriert

14

Montag, 4. November 2002, 14:21

Zitat

Original von fwmone
Wie mein Steuerberater das bei mir gemacht hat, weiß ich bis heute nicht - auf jeden Fall hat er eine kluge Lösung gefunden, die mir das Absetzen beider Fahrzeuge ermöglicht ohne große Nachteile.


Falk hinterzieht Steuern ROFL :P :)) 8o :D :-)
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fwmone

unregistriert

15

Montag, 4. November 2002, 14:24

Zitat

Original von Marco

Zitat

Original von fwmone
Wie mein Steuerberater das bei mir gemacht hat, weiß ich bis heute nicht - auf jeden Fall hat er eine kluge Lösung gefunden, die mir das Absetzen beider Fahrzeuge ermöglicht ohne große Nachteile.


Falk hinterzieht Steuern ROFL :P :)) 8o :D :-)


Sagen wir's mal so - möglich wär's, weil im Endeffekt weiß doch keiner so wirklich, was der Steuerberater da für einen hinbiegt.

Oder was glaubst du, warum bei einer Steuerfahndung GRUNDSÄTZLICH Nachzahlungen entstehen? Eben deswegen, weil der Stb. zu nachlässig war oder schlichtweg Gesetze und Verordnungen falsch anwendete.
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